Autor Thema: Rente ab 2023  (Read 8004 times)

blondie

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Rente ab 2023
« am: 26.05.2023 12:51 »
Seit diesem Jahr können ja langjährig Versicherte(45 Jahre) in Rente gehen und unbegrenzt hinzuverdienen. Nun gibt es erste Fälle bei uns, wo Kollegen die Rente in Anspruch nehmen und weiterarbeiten wollen bis zum erreichen der Regelaltersgrenze. Bei uns fragt sich der Personalrat, ob es sinnvoll sein kann eine Regelung/ DV einzuführen, um zu vermeiden, dass in einigen Bereichen so etwas gefördert/gern gesehen wird, in anderen will man die "alten" lieber heute als morgen loswerden.
Gibt es da bei euch schon Überlegungen?

Umlauf

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #1 am: 26.05.2023 13:10 »
Wir haben auch so einen Fall. Da keine Konkurrenzsituation vorhanden ist, gibt es nichts zu kritisieren.
Zumal die besagte Tätigkeit einen zeitlichen Horizont hat.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #2 am: 26.05.2023 13:12 »
Um was geht es bei der Überlegung von Eurer  PV?

Ein Gleichgewicht bei der Weiterbeschäftigung neben der Rente  zw.  den "Alten", die man lieber heute wie Morgen los werden will und denen, die man besonders "schätzt" zu schaffen?

Fischer2103

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #3 am: 26.05.2023 14:45 »
Der Arbeitsvertrag läuft bis zur Regelaltersgrenze doch einfach weiter. Da gibt es für den Personalrat und den Arbeitgeber  nichts zu bestimmen. Und der Arbeitgeber kann nicht davon ausgehen das der MA mit Rentenbeginn aufhört zu arbeiten wenn er das nicht durch Kündigung anzeigt.

Maggus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #4 am: 26.05.2023 14:59 »
Der Arbeitsvertrag läuft bis zur Regelaltersgrenze doch einfach weiter. Da gibt es für den Personalrat und den Arbeitgeber  nichts zu bestimmen. Und der Arbeitgeber kann nicht davon ausgehen das der MA mit Rentenbeginn aufhört zu arbeiten wenn er das nicht durch Kündigung anzeigt.

Die Antwort passt halt nicht zum geschilderten Sachverhalt.

Umlauf

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #5 am: 26.05.2023 15:00 »
Der Arbeitsvertrag läuft bis zur Regelaltersgrenze doch einfach weiter. Da gibt es für den Personalrat und den Arbeitgeber  nichts zu bestimmen. Und der Arbeitgeber kann nicht davon ausgehen das der MA mit Rentenbeginn aufhört zu arbeiten wenn er das nicht durch Kündigung anzeigt.

Es geht ihm, um Leute, die abschlagsfrei früher in Rente gehen, Rente auch bekommen und zusätzlich arbeiten gehen.
Das kann auch beim alten AG sein.

Haben wir grad den Fall. Geht früher in Rente und hat einen Vertrag mit 40% abgeschlossen.

Maggus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #6 am: 26.05.2023 15:04 »
Aufgrund des Personalmangels könnte dies vielleicht eine Möglichkeit darstellen, um weniger Vakanzen zu haben.
Hierbei wird der AG schon die Abwägung treffen wollen, dass er nur Mitarbeitern in aktuell unterbesetzten Funktionen diese Möglichkeit eröffnet möchte.
Hier könnte auch die Diskussion / Regelung zwischen PR und AG ansetzen.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #7 am: 26.05.2023 15:14 »
Dann frage ich anders:
Ist es ein Änderungsvertrag oder ein Neuvertrag, wenn ein AN nach 45 Jahren in Rente geht, aber AN und AG wollen, dass der AN 15 h/Woche (z.B.) neben der Rente arbeitet?

Fischer2103

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #8 am: 26.05.2023 16:03 »
Lt. TVÖD endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Regelaltersrente sowie bei Erwerbminderungsrente automatisch. Bei langjährig Versicherten endet der Arbeitsvertrag nicht automatisch. Ich habe bisher jedenfalls nichts anderslautendes gefunden. Mein AG ist der gleichen Meinung. Wenn also, wie oben geschildert, jemand einfach weiterarbeiten will -ohne Änderung der Arbeitszeit- gibt es bis zur Regelaltersgrenze keinen Regelungsbedarf.
Bei einer Arbeitszeitreduzierung ist natürlich ein anderer Sachverhalt.

Maggus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #9 am: 26.05.2023 16:44 »
Dann frage ich anders:
Ist es ein Änderungsvertrag oder ein Neuvertrag, wenn ein AN nach 45 Jahren in Rente geht, aber AN und AG wollen, dass der AN 15 h/Woche (z.B.) neben der Rente arbeitet?

Es ist formal eine Neueinstellung.
Das Arbeitsverhältnis endet durch die Kündigung des Mitarbeiters. Und er wechselt in die Rente.
Wenn der AN nun doch bleiben will, muss ein neuer Arbeitsvertrag vereinbart werden, inkl. Beteiligung PR / BR.
Aus meiner Sicht muss dieser Vertrag auch befristet werden, da die Regelung des TVöD zur Regelaltersrente nicht mehr greifen => der AN befindet sich ja bereits in Rente.

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #10 am: 26.05.2023 16:50 »
Dann frage ich anders:
Ist es ein Änderungsvertrag oder ein Neuvertrag, wenn ein AN nach 45 Jahren in Rente geht, aber AN und AG wollen, dass der AN 15 h/Woche (z.B.) neben der Rente arbeitet?

Es ist formal eine Neueinstellung.
Das Arbeitsverhältnis endet durch die Kündigung des Mitarbeiters. Und er wechselt in die Rente.
Wenn der AN nun doch bleiben will, muss ein neuer Arbeitsvertrag vereinbart werden, inkl. Beteiligung PR / BR.
Aus meiner Sicht muss dieser Vertrag auch befristet werden, da die Regelung des TVöD zur Regelaltersrente nicht mehr greifen => der AN befindet sich ja bereits in Rente.
Er befindet sich in Rente, aber nicht in Regelaltersrente.
Und was wenn er nicht kündigt, sondern seine Vorgezogene Rente beginnt? Da endet doch der AV nicht, sondern läuft weiter und er kann normal weiter arbeiten und normal sein Geld bekommen und seitens des AGs ändert sich nichts.

BAT

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #11 am: 26.05.2023 16:51 »
Ganz konkret hat das wie alles Vor- und Nachteile für den Betrieb (der "Rentner" lacht sich ehe in Fäustchen).

Einerseits gibt es zu viele Vakanzen, andererseits gibt es auch nicht wenige Mitarbeiter, die wie üblich handelten "in zwei Jahren gehe ich in Rente, da arbeite ich micht nicht mehr ein". Und dann bleiben die auf einmal durch die Neuregelgung doch noch ein Jahr oder so.  ::)

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #12 am: 26.05.2023 17:01 »
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann man jetzt zum frühestmöglichen Zeitpunkt seine Rente beantragen und voll kassieren, egal wieviel man "dazu"verdient.

Der AG und AN zahlt dann brav weiter seine Sozialabgaben und der AN kassiert seinen Lohn plus die Rente.
Muss natürlich beides entsprechend versteuern.

Sofern es eine Rente mit Abschlägen ist, wird dann, wenn man die Regelaltersrente erreicht hat, die Rente neu berechnet (auf Basis der Einzahlungen die man während dieser Zeit getätigt hat) und man bekommt dann einen neuen Rentenbescheid und dann eine Rente in der Höhe, wie wenn man nur weiter gearbeitet hätte?

Wo ist denn da der Pferdefuß?

BAT

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #13 am: 26.05.2023 17:04 »

Der AG und AN zahlt dann brav weiter seine Sozialabgaben und der AN kassiert seinen Lohn plus die Rente.
Muss natürlich beides entsprechend versteuern.


Blick nicht durch, wie sich dieses verhält in Bezug auf das Arbeitsverhältnis an sich, Regelaltersrente, etc. Aber es dürften doch keine Beiträge mehr zu AV und RV anfallen.

Wir haben einen in 9c, der geht jetzt mit 5000 € netto nach Hause. :P

Maggus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #14 am: 26.05.2023 17:08 »
Er befindet sich in Rente, aber nicht in Regelaltersrente.
Und was wenn er nicht kündigt, sondern seine Vorgezogene Rente beginnt? Da endet doch der AV nicht, sondern läuft weiter und er kann normal weiter arbeiten und normal sein Geld bekommen und seitens des AGs ändert sich nichts.

@MoinMoin, @Fischer2103
Ja korrekt, da hatte ich einen Denkfehler. Danke für die Klarstellung.