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Rente ab 2023

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MoinMoin:

--- Zitat von: Maggus am 26.05.2023 16:44 ---
--- Zitat von: Faunus am 26.05.2023 15:14 ---Dann frage ich anders:
Ist es ein Änderungsvertrag oder ein Neuvertrag, wenn ein AN nach 45 Jahren in Rente geht, aber AN und AG wollen, dass der AN 15 h/Woche (z.B.) neben der Rente arbeitet?

--- End quote ---

Es ist formal eine Neueinstellung.
Das Arbeitsverhältnis endet durch die Kündigung des Mitarbeiters. Und er wechselt in die Rente.
Wenn der AN nun doch bleiben will, muss ein neuer Arbeitsvertrag vereinbart werden, inkl. Beteiligung PR / BR.
Aus meiner Sicht muss dieser Vertrag auch befristet werden, da die Regelung des TVöD zur Regelaltersrente nicht mehr greifen => der AN befindet sich ja bereits in Rente.

--- End quote ---
Er befindet sich in Rente, aber nicht in Regelaltersrente.
Und was wenn er nicht kündigt, sondern seine Vorgezogene Rente beginnt? Da endet doch der AV nicht, sondern läuft weiter und er kann normal weiter arbeiten und normal sein Geld bekommen und seitens des AGs ändert sich nichts.

BAT:
Ganz konkret hat das wie alles Vor- und Nachteile für den Betrieb (der "Rentner" lacht sich ehe in Fäustchen).

Einerseits gibt es zu viele Vakanzen, andererseits gibt es auch nicht wenige Mitarbeiter, die wie üblich handelten "in zwei Jahren gehe ich in Rente, da arbeite ich micht nicht mehr ein". Und dann bleiben die auf einmal durch die Neuregelgung doch noch ein Jahr oder so.  ::)

MoinMoin:
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann man jetzt zum frühestmöglichen Zeitpunkt seine Rente beantragen und voll kassieren, egal wieviel man "dazu"verdient.

Der AG und AN zahlt dann brav weiter seine Sozialabgaben und der AN kassiert seinen Lohn plus die Rente.
Muss natürlich beides entsprechend versteuern.

Sofern es eine Rente mit Abschlägen ist, wird dann, wenn man die Regelaltersrente erreicht hat, die Rente neu berechnet (auf Basis der Einzahlungen die man während dieser Zeit getätigt hat) und man bekommt dann einen neuen Rentenbescheid und dann eine Rente in der Höhe, wie wenn man nur weiter gearbeitet hätte?

Wo ist denn da der Pferdefuß?

BAT:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.05.2023 17:01 ---
Der AG und AN zahlt dann brav weiter seine Sozialabgaben und der AN kassiert seinen Lohn plus die Rente.
Muss natürlich beides entsprechend versteuern.


--- End quote ---

Blick nicht durch, wie sich dieses verhält in Bezug auf das Arbeitsverhältnis an sich, Regelaltersrente, etc. Aber es dürften doch keine Beiträge mehr zu AV und RV anfallen.

Wir haben einen in 9c, der geht jetzt mit 5000 € netto nach Hause. :P

Maggus:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.05.2023 16:50 ---Er befindet sich in Rente, aber nicht in Regelaltersrente.
Und was wenn er nicht kündigt, sondern seine Vorgezogene Rente beginnt? Da endet doch der AV nicht, sondern läuft weiter und er kann normal weiter arbeiten und normal sein Geld bekommen und seitens des AGs ändert sich nichts.

--- End quote ---

@MoinMoin, @Fischer2103
Ja korrekt, da hatte ich einen Denkfehler. Danke für die Klarstellung.

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