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Rente ab 2023
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 26.05.2023 17:04 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.05.2023 17:01 ---
Der AG und AN zahlt dann brav weiter seine Sozialabgaben und der AN kassiert seinen Lohn plus die Rente.
Muss natürlich beides entsprechend versteuern.
--- End quote ---
Blick nicht durch, wie sich dieses verhält in Bezug auf das Arbeitsverhältnis an sich, Regelaltersrente, etc. Aber es dürften doch keine Beiträge mehr zu AV und RV anfallen.
--- End quote ---
Klar AV macht keinen Sinn, da man nicht mehr AV werden kann.
Aber RV macht ja sinn, wie ich oben schon dargelegt habe.
BAT:
Nein, ich halte das für systemwidrig. Entweder man ist Rentner oder ist es nicht. Jede Rente ist eine ganz normale Rente. Du darfst nicht tarifliche Feinheiten wie Regelaltersrente mit dem SV - Beiträgen vermischen. Ob das für die Person Sinn hat, ist da zweitrangig.
Faunus:
Irgendwie kommen da alle meine Ungereimtheiten bei dem Thema hoch.
Faunus:
Ich frag jetzt noch Mal:
Kann jemand mit seinem seit u.U. Jahrzehnten bestehenden Arbeitsvertrag bis zur Regelaltersrente weiterarbeiten und unabhängig vom AG die abschlagsfreie Rente incl. der dabei fälligen VBL-Betriebsrente erhalten?
Finanzamt und Sozialversicherungen werden entsprechend bedient.
Das geht doch de facto den AG garnichts an, sondern alleine das Finanzamt und die Sozialversicherer?
Und Rentenversicherer wie VBL müssten zur Regelaltersrente alles neu berechnen?
Wo ist der Pferdefuß?
MoinMoin:
--- Zitat von: Faunus am 26.05.2023 18:18 ---Ich frag jetzt noch Mal:
Kann jemand mit seinem seit u.U. Jahrzehnten bestehenden Arbeitsvertrag bis zur Regelaltersrente weiterarbeiten und unabhängig vom AG die abschlagsfreie Rente incl. der dabei fälligen VBL-Betriebsrente erhalten?
Finanzamt und Sozialversicherungen werden entsprechend bedient.
Das geht doch de facto den AG garnichts an, sondern alleine das Finanzamt und die Sozialversicherer?
Und Rentenversicherer wie VBL müssten zur Regelaltersrente alles neu berechnen?
Wo ist der Pferdefuß?
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Ja, so habe ich verstanden, das man es kann und der AG und AN die SV Beiträge ganz normal zahlen müssen und ab Regelaltersrente der AG nur noch alle SV Beiträge zahlen. uss ud der AN nicht.
So habe ich es us FAQ der Rentenversicherungsseite gelesen/ interpretiert und bin arg verwirrt.
Denn wo ist da der Pferdeschwanz
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