Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Rente ab 2023
MoinMoin:
--- Zitat von: Faunus am 31.05.2023 14:33 ---Ähm...
Ich bin von 1692 brutto gestartet, habe 15,5/2 prozentual berechnet mit 131 EUR KV, dann müssen Rentner die vollen 3,05% (demnächst 3,4) PV tragen (ohne Kinderzuschlag) berechnet, die dann mit 51 EUR zu Buche schlagen.
Das ergibt einen Nettobetrag von 1510 bzw. einen Jahreseinkommen von 18.120. Die habe ich in den Steuerrechner beim BMF einmal für verheiratet - bleibt bei 1510 EUR - und ein Mal für ledig/verwitwet reingetippt und es schrumpft auf 1390 EUR - den zusätzlichen Kinderpflegeabzug von k.A. nicht berücksichtigt.
--- End quote ---
Welchen Steuerrechner des BMF?
Rechnet er die sehr viel höheren Freibeträge der Rentner vorher raus?
--- Zitat ---Und die E6S6 hat nach 15 Jahren das ungefähre Durchschnittseinkommen erreicht und wird dann noch 30 Jahre weiterarbeiten dürfen um... abschlagsfrei mit etwas weniger auskommen zu dürfen. Außer es greift für die ersten 15 Jahre das Rentenaufstocken für besonders langjährige Rentenversicherte.
--- End quote ---
Ja, E6s6 dürfte passen. Da musste natürlich noch die VBL dazu legen.
da sind dann nochmal 1100€ oben druff
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/
Wenn du da 1.1.2003 als Gebdatum nimmst
mit 65 in Rente (also 45 Jahre einzahlen)
(40T€ Einkommen (um die Anfangsjahre zu kompensieren und mit 0%steigerung)
sind es schon 948€
kA ob das versteuer werden muss
--- Zitat ---Dem Pensionär mit 43142 Durchschnittseinkommen bleiben 71% mit 30.618 EUR . Davon mal 4800 EUR PKV abgezogen (beihilfe!) und bei Verheirateten -640 EUR = 25178 EUR => 2100 EUR/mtl.
Kann das sein? Wo habe ich mich so massiv verrechnet?
--- End quote ---
Beim VBL 8)
Da bist du dann in der Summe 1390 + 948 = 2338€ monatlich
Also
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 31.05.2023 18:50 ---
Rechnet er die sehr viel höheren Freibeträge der Rentner vorher raus?
--- End quote ---
Ich habe die nachgelagerte schrittweise Erhöhung der Besteuerung vergessen. Da müssen nochmals aktuell 18 % (2023) vor der Versteuerung des Einkommens abgezogen werden. Der Freibetrag ist für alle gleich - dachte ich.
Aber es ändert ja nichts für das Ehepaar: es zahlt weiterhin von 1510 keinen Cent Steuern und beim
Alleinstehend... müsste man nochmals nachrechnen.
--- Zitat von: MoinMoin am 31.05.2023 18:50 ---
Ja, E6s6 dürfte passen. Da musste natürlich noch die VBL dazu legen.
da sind dann nochmal 1100€ oben druff
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner
Wenn du da 1.1.2003 als Gebdatum nimmst
mit 65 in Rente (also 45 Jahre einzahlen)
(40T€ Einkommen (um die Anfangsjahre zu kompensieren und mit 0%steigerung)
sind es schon 948€
kA ob das versteuer werden muss
--- End quote ---
Ähm... schon mal was von Geldwertverlust gehört?
Eine Renteberechnung (hier VBL) im Jahr 2068 mit einem Pensionär von 2023 vergleichen zu wollen ist "gewagt" ;)
Gib mal Geburtsjahrgang 01.04.1959 ein
Rente mit 66 Jahren und 2 Monaten
Eine Startgutschrift von 50 Punkten (könnte realistisch sein +/-5 Punkte)
Stand: 31.12 2008
Und jetzt entweder Jahresgehalt 2008 mit 30.500
oder aktuell 2023: 43.142
Aber bei beide Optionen dürften 948 EUR Illusion sein!
PS: Einkommen muss versteuert werden und Betriebsrente ist ein Einkommen & unterliegt aktuell dem kompletten 15,5 % KV und 3,05 PV, aber 169,75 EUR sind davon "befreit" - nicht vom "individuellen" Steuersatz (das waren... oben guck: 100 - 12 = 82%)
--- Zitat von: MoinMoin am 31.05.2023 18:50 ---
Beim VBL 8)
Da bist du dann in der Summe 1390 + 948 = 2338€ monatlich
--- End quote ---
Wenn erst 2068 die 1. VBL Rente bezogen wird und bis dahin weiter fleißig mit den Tariferhöhungen eingezahlt wird..., dann hast Du recht ;)
MoinMoin:
--- Zitat von: Faunus am 31.05.2023 20:23 ---Ähm... schon mal was von Geldwertverlust gehört?
Eine Renteberechnung (hier VBL) im Jahr 2068 mit einem Pensionär von 2023 vergleichen zu wollen ist "gewagt" ;)
--- End quote ---
Klar war ja auch nur exemplarisch
--- Zitat ---Gib mal Geburtsjahrgang 01.04.1959 ein
Rente mit 66 Jahren und 2 Monaten
Eine Startgutschrift von 50 Punkten (könnte realistisch sein +/-5 Punkte)
--- End quote ---
Woher kommt diese Zahl?
--- Zitat ---Stand: 31.12 2008
Und jetzt entweder Jahresgehalt 2008 mit 30.500
oder aktuell 2023: 43.142
Aber bei beide Optionen dürften 948 EUR Illusion sein!
--- End quote ---
WEnn dir eine besser vergleichsrechnung einfällt, wieviel VBL ein Lebenslang durchschnittlich (oder E6er Karriere ) bekommt, dann gerne her damit fände ich spannend.
Ich könnte maximal man schauen, was ich seinerzeit in meinem Arbeitsstart für ne Startgutschrift hatte (war einige Jahre nach Studium WiMi und BAT IIa, bis ich promovierte.
--- Zitat ---PS: Einkommen muss versteuert werden und Betriebsrente ist ein Einkommen & unterliegt aktuell dem kompletten 15,5 % KV und 3,05 PV, aber 169,75 EUR sind davon "befreit" - nicht vom "individuellen" Steuersatz (das waren... oben guck: 100 - 12 = 82%)
--- Zitat von: MoinMoin am 31.05.2023 18:50 ---
Beim VBL 8)
Da bist du dann in der Summe 1390 + 948 = 2338€ monatlich
--- End quote ---
Wenn erst 2068 die 1. VBL Rente bezogen wird und bis dahin weiter fleißig mit den Tariferhöhungen eingezahlt wird..., dann hast Du recht ;)
--- End quote ---
Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte ist, dass die VBL den GAP zur Pension bei durchgängig (also nach Ausbild) als öDlern arbeitenden wett macht.
Faunus:
Die VBL kam Mal in die Nähe eines "Wett-Machens" der Versorgungslücke im Ruhestand zw. TB und Beamte - das war vor meiner Zeit und ich habe nur noch ein paar Jährchen ;)
Grob geschätzt dürfte diese Lücke nur noch um 1/3 bis 1/2 aufgefüllt werden.
Ist der Abstand 2100 zu 1510 (beide Verheiratete) dann mit VBL halt 2100 zu 1810 (es werden von der Betriebsrente volle 15,5 KV und 3,4 PV abgezogen und es dürfte u.U. steuerlich brisant werden).
Das Problem an diesen ganzen Berechnungen ist immer das selbe: die Individualität.
Ich kann nach langem Zusammensuchen und Anpassen unsere Grundrenten, meine VBL klassik, unsere restlichen privaten Versicherungen(Fonds/etc. berechnen - auch wenn jeder "Betrag" steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anders bedacht wird. Ich habe lange gebraucht, um mit wenigen Aufwand, rechtliche/prozentuale Neuerungen einpflegen zu können.
BAT:
Wohneigentum. Es wird weder besteuert (als Geldvorteil oder beim Verkauf mit Gewinn), es wird nicht zu Beitragen zu Sozialversicherungen verbreitagt und ist noch da wenn alle Finanz- und Sozialversicherungssystem zusammen brechen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version