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Rente ab 2023

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Organisator:

--- Zitat von: Faunus am 02.06.2023 13:12 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.06.2023 12:47 ---
Aber es sind derzeitig eben nicht die immer wieder zu hörenen 71% vs 49% oder was man da so liest.

--- End quote ---

Das ist im ÖD tatsächlich Quatsch - wegen der VBL-Pflichtversicherung!

--- End quote ---

Die VBL reduziert den Unterschied zwischen Rente und Pension beträchtlich, wenn jedoch die Einkommensdifferenz zwischen Angestellten und Beamten zugunsten der Beamten steigt (so ab E11 / A11), gilt das auch für die Pension. Ab E13 /A13 wirds deutlich, wozu auch die längere Ausbildungszeit beiträgt.

Opa:
Ein pensionierter ehemaliger Kollege wurde nach einem „Parkrempler“ mit Sachschaden, den er nach eigener Aussage nicht bemerkt hat, vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zum Strafmaß aus, dass er sich mit dem Vorfall der „Eignung als Beamter unwürdig erwiesen“ habe.

Bis er schließlich im Berufungsverfahren eine Reduzierung auf 30 Tagessätze (!) erwirken konnte, musste er monatelang um seine Pension fürchten. Die wäre nämlich mit Rechtskraft bzw. Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils direkt weg gewesen.

Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.

Ozymandias:
Um die Pension zu verlieren benötigt man aber eine Strafe von 2 Jahren.
Nur als aktiver Beamter sind es 1 Jahr auf Bewährung.

MoinMoin:
Und ein Richter der wegen einem sogenannten Parkrempler Knast verordnet, wird zum Glück durch unserem Rechtsstaat von befähigteren Richtern in seine Schranken verwiesen.

Bleibt zu hoffen, dass weiterhin solch marginale Delikte nicht mit Knast bestraft werden und das Strafmaß ausgewogen bleibt.

Und von daher die Beamten, die Knast bekommen, auch nicht durch falsche Milde eben sich in der Tat als unwürdig erweisen und entsprechend eingeordnet werden.
Damit das besondere Dienst und Treueverhältnis eben auch wirklich seinem Namen wert ist und nicht zu einer besonderen Art des Arbeitsvertrages degeneriert.

MoinMoin:

--- Zitat von: Opa am 02.06.2023 17:21 ---Ein pensionierter ehemaliger Kollege wurde nach einem „Parkrempler“ mit Sachschaden, den er nach eigener Aussage nicht bemerkt hat, vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zum Strafmaß aus, dass er sich mit dem Vorfall der „Eignung als Beamter unwürdig erwiesen“ habe.

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Rein interessehalber: offensichtlich ist ihm ja Fahrerflucht vorgeworfen worden und er konnte nicht glaubhaft machen, dass er das nicht bemerkt hat, dann ist er offensichtlich nicht mehr so sicher im führen das Fahrzeuges gewesen, denn da muss ja schon ein heftigerer Schade vorliegen, so dass man nicht mehr glaubhaft machen kann, dass man die Schramme nicht bemerkte (oder sein Verhalten hat darauf hingewiesen, dass er es bemerkte und bewusst ignorierte und es ein Schutzbehauptung ist).
Aber schon Krank, wenn da ein Richter eine Jahr Knast verordnet, aufgrund des Berufes.


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