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Rente ab 2023

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Faunus:

--- Zitat von: Opa am 02.06.2023 17:21 ---Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.

--- End quote ---

Wenn denn dann die verbundenen Pflichten von der Mehrheit des Beamtentums auch wahrgenommen werden würden...

flip:

--- Zitat von: Faunus am 06.06.2023 16:24 ---
--- Zitat von: Opa am 02.06.2023 17:21 ---Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.

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Wenn denn dann die verbundenen Pflichten von der Mehrheit des Beamtentums auch wahrgenommen werden würden...

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Davon kann man ausgehen. Disziplinarische Möglichkeiten gibt es genug. Zudem besteht die Möglichkeit, das Ruhegehalt abzuerkennen.

An sich ist es schon fragwürdig und m.E. nicht richtig, dass das Ruhegehalt deutlich niedriger ausfällt als die Bezüge zur aktiven Beamtenzeit. Schließlich sollen die Bezüge ein angemessenes Leben ermöglichen.

MoinMoin:

--- Zitat von: flip am 06.06.2023 16:38 ---An sich ist es schon fragwürdig und m.E. nicht richtig, dass das Ruhegehalt deutlich niedriger ausfällt als die Bezüge zur aktiven Beamtenzeit. Schließlich sollen die Bezüge ein angemessenes Leben ermöglichen.

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Durchaus verständliche Haltung, aber da weniger Aufwände (Fahrten zur Arbeite etc.) vorhanden sind ist die Absenkung sicherlich mit dem GG vereinbar.

Opa:
Es ist zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem GG vereinbar, der Grund dürfte allerdings kaum der mit einer Erwerbstätigkeit verbundene Aufwand sein. Denn dieser wird kaum einem Viertel der Besoldung (und dann noch gleichverteilt über alle BesGr) entsprechen.

Bastel:

--- Zitat von: Opa am 06.06.2023 19:14 ---Es ist zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem GG vereinbar, der Grund dürfte allerdings kaum der mit einer Erwerbstätigkeit verbundene Aufwand sein. Denn dieser wird kaum einem Viertel der Besoldung (und dann noch gleichverteilt über alle BesGr) entsprechen.

--- End quote ---

Wenn es wenigstens ein Viertel wäre, aber es sind ja mehr als 28%.

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