Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
Prüfer SH:
Möglicherweise bestehen auch Ansprüche gegen den Arbeitgeber, der hat ja auch Pflichten und hat in diesem Fall sicherlich mitzuwirken. Und nicht für den Beschwerdeführer, das ist wirklich irre.
skiveren:
--- Zitat von: Prüfer SH am 26.05.2023 22:53 ---Möglicherweise bestehen auch Ansprüche gegen den Arbeitgeber, der hat ja auch Pflichten und hat in diesem Fall sicherlich mitzuwirken. Und nicht für den Beschwerdeführer, das ist wirklich irre.
--- End quote ---
So wie wir das geschildert haben ist es..
Wir sind Vorgesetzte von Vorgesetzen..
Wir lassen es auf gar keinen Fall zu.., dass du..e Deutsche 90 Jahre später wieder Hass säen..
Foto von hinter der Wohnzimmergardine zu machen ist unterste "Schublade"..!
Foto ist gespeichert.., Text von Wutbürger/in auch..
Eukalyptus:
Unabhängig von der Rechtslage bezüglich des Rechtes am eigenen Bild, sehe ich in der Praxis kein Problem. Es sei denn, der Arbeitgeber entscheidet sich dafür, der Erklärung "Pause" kein Gehör zu schenken. Das ist dann aber die Entscheidung des Arbeitgebers, und das eigentliche Problem liegt jedenfalls nicht beim Fotografen.
Opa:
--- Zitat von: Prüfer SH am 26.05.2023 22:32 ---
--- Zitat von: skiveren am 26.05.2023 22:26 ---
--- Zitat von: Prüfer SH am 26.05.2023 22:15 ---Jeder hat sein Recht am eigenen Bild und kann selbst darüber bestimmen. Das ist also nicht zulässig. Warum tun die Menschen das?
--- End quote ---
Tja.., dass haben wir uns auch gefragt..??
Der/Die Type der das Foto/Momentaufnahme eingesendet hat..., betonte er sei ein gezwungener Steuerzahler..
Er beschwerte sich.., dass ein Mitarbeiter gerade eine qualmte..
In unserem Rathaus wird das sehr ernst genommen..
Man stärkt aber nicht den städtischen Mitarbeiter.., man unterstützt den Bildersender..
Nochmal meine Frage.., der Bürger hat das hinter seinem Wohnzimmerfenster heimlich fotografiert..
Ist das rechtens?
Wir finden das geht gar nicht und setzt uns um über 90 Jahre zurück..
--- End quote ---
Nach § 201a StGB ist auch eine Strafanzeige wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen möglich.
So würde ich reagieren, allerdings würde ich ihm das vorab in aller Deutlichkeit klar machen, dass das ein Eigentor für ihn wird.
Hat der Mitarbeiter denn regelwidrig gehandelt oder war das erlaubt? Und würde es was bringen, wenn der Bürger zurückrudert?
--- End quote ---
Welche der Tatbestandsvoraussetzungen des § 201 a StGB siehst du im geschilderten Sachverhalt erfüllt?
Prüfer SH:
--- Zitat von: Opa am 27.05.2023 13:29 ---
--- Zitat von: Prüfer SH am 26.05.2023 22:32 ---
--- Zitat von: skiveren am 26.05.2023 22:26 ---
--- Zitat von: Prüfer SH am 26.05.2023 22:15 ---Jeder hat sein Recht am eigenen Bild und kann selbst darüber bestimmen. Das ist also nicht zulässig. Warum tun die Menschen das?
--- End quote ---
Tja.., dass haben wir uns auch gefragt..??
Der/Die Type der das Foto/Momentaufnahme eingesendet hat..., betonte er sei ein gezwungener Steuerzahler..
Er beschwerte sich.., dass ein Mitarbeiter gerade eine qualmte..
In unserem Rathaus wird das sehr ernst genommen..
Man stärkt aber nicht den städtischen Mitarbeiter.., man unterstützt den Bildersender..
Nochmal meine Frage.., der Bürger hat das hinter seinem Wohnzimmerfenster heimlich fotografiert..
Ist das rechtens?
Wir finden das geht gar nicht und setzt uns um über 90 Jahre zurück..
--- End quote ---
Nach § 201a StGB ist auch eine Strafanzeige wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen möglich.
So würde ich reagieren, allerdings würde ich ihm das vorab in aller Deutlichkeit klar machen, dass das ein Eigentor für ihn wird.
Hat der Mitarbeiter denn regelwidrig gehandelt oder war das erlaubt? Und würde es was bringen, wenn der Bürger zurückrudert?
--- End quote ---
Welche der Tatbestandsvoraussetzungen des § 201 a StGB siehst du im geschilderten Sachverhalt erfüllt?
--- End quote ---
Absatz 2 dürfte einschlägig sein.
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