Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter

<< < (3/9) > >>

Opa:
Das scheitert schon an der Tathandlung, weil es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Bürger nicht befugt sei, einen städtischen Mitarbeiter im öffentlichen Raum zu fotografieren und das Foto als Beweis für ein mutmaßliches Fehlverhalten an den Dienstvorgesetzten zu schicken.

Es scheitert ebenso an den Tatfolgen, da Gesetzesbegründung und Rechtskommentare übereinstimmend davon ausgehen, dass mit “dem Ansehen erheblich schaden“ ehrverletzende, entwürdigende oder hilflose Situationen gemeint sind. Ein rauchender Bauhofmitarbeiter fällt ganz sicher nicht darunter, solange er dabei eine Hose trägt.

Prüfer SH:

--- Zitat von: Opa am 27.05.2023 14:13 ---Das scheitert schon an der Tathandlung, weil es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Bürger nicht befugt sei, einen städtischen Mitarbeiter im öffentlichen Raum zu fotografieren und das Foto als Beweis für ein mutmaßliches Fehlverhalten an den Dienstvorgesetzten zu schicken.

Es scheitert ebenso an den Tatfolgen, da Gesetzesbegründung und Rechtskommentare übereinstimmend davon ausgehen, dass mit “dem Ansehen erheblich schaden“ ehrverletzende, entwürdigende oder hilflose Situationen gemeint sind. Ein rauchender Bauhofmitarbeiter fällt ganz sicher nicht darunter, solange er dabei eine Hose trägt.

--- End quote ---

Also war das Deiner Meinung nach rechtmäßig? Erheblicher Schaden könnte nicht der Verlust des Arbeitsplatzes sein?

Opa:
Lies doch mal die von dir zitierte Norm richtig und vielleicht ergänzend die Gesetzesbegründung und den ein oder anderen Kommentar. Es geht nicht um irgend einen Schaden, sondern um einen erheblichen Schaden des Ansehens. Was das ist, habe ich oben bereits grob zusammengefasst.

Und ob die Aufnahme und deren Weitergabe rechtmäßig war, kann nur anhand der Sichtung des Fotos beurteilt werden. Es war öffentlicher Raum, da sind die Hürden für eine Rechtswidrigkeit hoch. Jedenfalls hat unser Freund des pluralis majestatis keine Anhaltspunkte geschildert, die eine Rechtswidrigkeit vermuten ließen. Vielmehr hat er allgemein formuliert, dass man das Gesicht nicht auf Anhieb erkennt.

MichaelBochum:
Dürft ihr denn keine Pause unterwegs machen?
Finde das echt beknackt von dem Typen,  dass er euch fotografiert. Viele meine einen auf Detektiv machen zu müssen. Hat man euch nur ermahnt oder soll da noch was kommen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Opa am 27.05.2023 14:25 ---Lies doch mal die von dir zitierte Norm richtig und vielleicht ergänzend die Gesetzesbegründung und den ein oder anderen Kommentar. Es geht nicht um irgend einen Schaden, sondern um einen erheblichen Schaden des Ansehens. Was das ist, habe ich oben bereits grob zusammengefasst.

Und ob die Aufnahme und deren Weitergabe rechtmäßig war, kann nur anhand der Sichtung des Fotos beurteilt werden. Es war öffentlicher Raum, da sind die Hürden für eine Rechtswidrigkeit hoch. Jedenfalls hat unser Freund des pluralis majestatis keine Anhaltspunkte geschildert, die eine Rechtswidrigkeit vermuten ließen. Vielmehr hat er allgemein formuliert, dass man das Gesicht nicht auf Anhieb erkennt.

--- End quote ---
Wäre das nicht eher etwas in Richtung Datenschutz, insbesondere wenn diese Aufnahmen per Email an die Stadt versendet wurden.
Mir war so, dass da klagen liefen bei Menschen, die Falschparker aufgenommen und gemeldet haben.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version