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Verbeamten lassen oder tarifbeschäftigt? Ich kann mich einfach nicht entscheiden

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Faunus:
Beamter und Angestellter verdienen beide 50.000 brutto/Jahr
Beamter zahlt keine Rentenbeiträge
Angestellter zahlt 18,6/2 prozentual an Rentenbeitrag von seinem Brutto.

=> Beamter hat nach wie vor 50.000 zu versteuern
und Angestellter 50.000 - 4650 = 45.350.

Da kommen noch AV, VBL,... dazu und so verringert sich das zu versteuernde Einkommen eines  TB bei gleichem Brutto.
Dann noch die unterschiedlichen angewendeten Berechnungsformeln (Progression) je nach höhe des zu versteuernden Einkommens und schon zahlt bei gleichem Brutto der Beamte einige hundert EUR Steuern im Jahr mehr. Dafür fallen aber keine tausenden von Pensionseinzahlungen pro Jahr an, wie beim Angestellten die Rentenbeiträge.

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 31.05.2023 09:57 ---Dann noch die unterschiedlichen Berechnungsformeln (Progression) und schon zahlt bei gleichem Brutto der Beamte einige hundert EUR Steuern im Jahr mehr.

--- End quote ---
korrekt und bei gleichen zu versteuerndem Einkommen exakt das gleiche wie der Tarifbeschäftigte.

Opa:
Und damit wäre die Ausgangsfrage, ob Beamte weniger Steuern zahlen, hinreichend beantwortet: „Nein.“
Und bei gleichem Brutto: „Nein, die Steuer ist höher.“

EvtlAnwärter:
Ich überlege seit längerer Zeit schon einen ähnlichen Weg (vom Verwaltungsfachwirt zum Diplom Verwaltungswirt)
Die Verbeamtung hat aus meiner Sicht überwiegend Vorteile.
Man muss dies aber auf lange Sicht sehen.
Ich etwa würde als Beamter dann sofort 1.100 Euro netto monatlich weniger bekommen aber auf Dauer lohnt sich das.
Viele Dienstherren nehmen als Führungskräfte eben nur Beamte und keine Beschäftigten.

2strong:

--- Zitat von: Bastel am 31.05.2023 08:32 ---Die Steuern sind die gleichen, man hat nur weniger Abzugsmöglichkeiten (Rentenversicherungn etc.) oder?

--- End quote ---
Bei dem ansonsten identischen zu versteuernden Einkommen ist das richtig, ja. Aber diese Bstrachtung hilft in der Praxis nicht weiter, da die Beruttobezüge für vergleichbare Tätigkeiten ja gerade nicht identisch sind.

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