Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
"Eigene" Stelle (als zusätzlicher Kollege) zwei EG höher ausgeschrieben
MoinMoin:
--- Zitat von: Garfield am 27.06.2023 13:08 ---Da kann ich mich ja nur an das Halten, was der TE geschrieben hat und er behauptet es sind die gleichen Aufgaben.
Prinzipiell kann man auch mit den gleichen Aufgaben auf verschiedene Eingruppierungen kommen, nämlich vornehmlich dann, wenn die prozentuale Verteilung eine andere ist.
--- End quote ---
Stimmt, sofern gleiche Aufgaben auch in gleiche Tätigkeiten und Arbeitsvorgänge münden.
Natürlich dürfte es fast unmöglich sein, insbesondere wenn es tatsächlich nur die Zeitanteile sind, dass er nicht zum VG eingeladen wird.
Aber würde sich dadurch der SV ändern, dass er auf alle Fälle berücksichtigt werden müsse?
Und auf welcher rechtlichen Basis hätte er ein "Anrecht" auf die Stelle?
Geschweige denn das intern vor extern ausgeschrieben werden müsste?
Also ich kann immer noch keinen rechtliche Hebel sehen, der einen internen dazu befähigt vorrangig behandelt zu werden (aus TzBfG).
Es bliebt einem nur
a) seine eigene EG überprüfen (lassen)
und/oder sich bewerben
und
b) gewinnen
c) abgelehnt werden und das Auswahlverfahren aufdröseln, sowohl vom PR und/oder vor Gericht.
Garfield:
--- Zitat von: MoinMoin am 27.06.2023 13:55 ---
--- Zitat von: Garfield am 27.06.2023 13:08 ---Da kann ich mich ja nur an das Halten, was der TE geschrieben hat und er behauptet es sind die gleichen Aufgaben.
Prinzipiell kann man auch mit den gleichen Aufgaben auf verschiedene Eingruppierungen kommen, nämlich vornehmlich dann, wenn die prozentuale Verteilung eine andere ist.
--- End quote ---
Stimmt, sofern gleiche Aufgaben auch in gleiche Tätigkeiten und Arbeitsvorgänge münden.
Natürlich dürfte es fast unmöglich sein, insbesondere wenn es tatsächlich nur die Zeitanteile sind, dass er nicht zum VG eingeladen wird.
Aber würde sich dadurch der SV ändern, dass er auf alle Fälle berücksichtigt werden müsse?
Und auf welcher rechtlichen Basis hätte er ein "Anrecht" auf die Stelle?
Geschweige denn das intern vor extern ausgeschrieben werden müsste?
Also ich kann immer noch keinen rechtliche Hebel sehen, der einen internen dazu befähigt vorrangig behandelt zu werden (aus TzBfG).
Es bliebt einem nur
a) seine eigene EG überprüfen (lassen)
und/oder sich bewerben
und
b) gewinnen
c) abgelehnt werden und das Auswahlverfahren aufdröseln, sowohl vom PR und/oder vor Gericht.
--- End quote ---
Wobei c) als drohendes Szenario schon ausreichen dürfte um beim AG etwas zu bewegen. Daher hätte ich mich sofort beworben. Spätestens mit Eingang der Bewerbung sollte dann in der Personalabteilung der Groschen fallen, dass es hier etwas zu tun gibt.
Ich hatte das SGB so interpretiert, dass eine interne Prüfung vorgeschrieben ist und der interne Bewerber klagen könne, dass diese nicht erfolgt ist. Kann aber sein, dass ich das fehlinterpretiere.
Aber wir sind ja ohnehin weit in der Theorie angekommen und es wäre mal interessant zu erfahren, was ike denn nun gemacht hat, es ist ja schon einige Zeit vergangen und die Bewerbungsfrist vermutlich erreicht.
MoinMoin:
--- Zitat von: Garfield am 27.06.2023 15:23 ---Wobei c) als drohendes Szenario schon ausreichen dürfte um beim AG etwas zu bewegen. Daher hätte ich mich sofort beworben. Spätestens mit Eingang der Bewerbung sollte dann in der Personalabteilung der Groschen fallen, dass es hier etwas zu tun gibt.
Ich hatte das SGB so interpretiert, dass eine interne Prüfung vorgeschrieben ist und der interne Bewerber klagen könne, dass diese nicht erfolgt ist. Kann aber sein, dass ich das fehlinterpretiere.
--- End quote ---
Naja, wenn es da keine Urteile zu gibt, das jemand darüber sich einklagen konnte, dann ist es spekulativ.
Ich interpretiere den §165 so, dass er den öD zwingt Arbeitsplätze, die er öffentlich ausschreiben will der Agentur für Arbeit frühzeitig melden muss.
Und das er eine interne Besetzung vornehmen kann, also nicht zwingend öffentlich ausschreiben muss.
Aber sobald er weiß, dass er öffentlich ausschreiben will (also nach interner Prüfung) muss er melden.
--- Zitat ---Aber wir sind ja ohnehin weit in der Theorie angekommen und es wäre mal interessant zu erfahren, was ike denn nun gemacht hat, es ist ja schon einige Zeit vergangen und die Bewerbungsfrist vermutlich erreicht.
--- End quote ---
Ja würde mich auch interessieren, worin die 2 EGs liegen und ob der AG sein Stammpersonal berücksichtigt..
mirabelle:
Ich finde das zwar frech, aber durchaus üblich. Kenne das selbst.
Frisch von der FH bewarb ich mich als Nachfolger der Person, bei der ich das Praxissemester absolviert habe. Ich war überrascht, dass ausgeschrieben wurde, "Hochschulabschluss" und "eigenverantwortlich" mit "EG6"! Okay, ich habe die Stelle bekommen und dachte, guck dir die Tätigkeiten erstmal an. Natürlich stimmte da so einiges nicht.
Tatsächlich musste ich die ganze Antragsprozedur auf Überprüfung der Tätigkeitsbeschreibung durchmachen und bekam EG8. Inzwischen hatte ich von dem Laden so die Nase voll, dass ich weitergezogen bin.
Meinen Nachfolger haben sie dann gleich mit EG9b ausgeschrieben. Sprich, die haben mich (und meinen Vorgänger) um 4 Entgeltgruppen betrogen. Aber hey, solange es die Leute mitmachen besteht kein Änderungsbedarf.
Bewirb dich auf die besser bezahlte Stelle oder lass deine Tätigkeiten in Bezug auf die EG prüfen. Das ist wie mit den Handyverträgen - Neukunden bekommen bessere Angebote, während die Alten erst mit Kündigung drohen müssen.
MoinMoin:
Korrekt, solange die Leute es mitmachen, sich betrügen lassen und nicht den Rechtsweg einschlagen, passiert da nichts.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version