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Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung

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MondStern75:
Hallo liebes Forum,
meine derzeitige Stelle soll wohl "aufgelöst" werden, da die Stelle einer GmbH zugeführt wird. Ich möchte jedoch im ÖD bleiben.
Nun ist natürlich die Frage, wo ich untergebracht werden soll. Ich bin derzeit in EG 11 eingruppiert. Solche Stellen gibt es ja nicht so häufig.
Nun meine Frage. Wenn ich eine Stelle z.b. in EG 9c oder schlechter erhalten sollte, kann ich dann herabgestuft werden oder habe ich so etwas wie "Besitzstandswahrung"?
Danke für Euer Feedback.
MondStern

BeamtenMikado:
E9 ist E9. Hättest mal Beamter werden sollen… dann hättest du das Problem nicht

flip:

--- Zitat von: MondStern75 am 06.06.2023 12:44 ---Hallo liebes Forum,
meine derzeitige Stelle soll wohl "aufgelöst" werden, da die Stelle einer GmbH zugeführt wird. Ich möchte jedoch im ÖD bleiben.
Nun ist natürlich die Frage, wo ich untergebracht werden soll. Ich bin derzeit in EG 11 eingruppiert. Solche Stellen gibt es ja nicht so häufig.
Nun meine Frage. Wenn ich eine Stelle z.b. in EG 9c oder schlechter erhalten sollte, kann ich dann herabgestuft werden oder habe ich so etwas wie "Besitzstandswahrung"?
Danke für Euer Feedback.
MondStern

--- End quote ---

Das sind zwei getrennte Sachverhalte.
Die Eingruppiering erfolgt nacht übertragener Tätigkeit. Solltest du keine anderen Tätigkeiten von deinem Arbeitgeber bekommen, bleibst du so eingruppiert. Sind die Tätikkeiten in deinem Arbeitsvertrag festgehalten?

Ein Übergang der Stelle in eine GmbH schließt nicht aus, dass es nicht doch öffenlicher Dienst ist.
Es gibt eine hohe Anzahl öffentlicher Unternehmen mit privatrechtlicher Rechtsform.

PiA:

--- Zitat ---Die Eingruppiering erfolgt nacht übertragener Tätigkeit. Solltest du keine anderen Tätigkeiten von deinem Arbeitgeber bekommen, bleibst du so eingruppiert. Sind die Tätikkeiten in deinem Arbeitsvertrag festgehalten?

--- End quote ---

... und einer Änderung der übertragenen/auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer anderen Eingruppierung führt, müsstest Du zustimmen.

MoinMoin:

--- Zitat von: PiA am 06.06.2023 13:52 ---
--- Zitat ---Die Eingruppiering erfolgt nacht übertragener Tätigkeit. Solltest du keine anderen Tätigkeiten von deinem Arbeitgeber bekommen, bleibst du so eingruppiert. Sind die Tätikkeiten in deinem Arbeitsvertrag festgehalten?

--- End quote ---

... und einer Änderung der übertragenen/auszuübenden Tätigkeiten, die zu einer anderen Eingruppierung führt, müsstest Du zustimmen.

--- End quote ---
Und wenn der AG keine EG11 Tätigkeiten mehr hat, die er dir übertragen kann, dann kann er dir eine Änderungskündigung geben, die beinhaltet, dass du niedrigere Tätigkeiten auszuüben hast oder es ist dann eine betriebsbedingte Kündigung.
DA es offensichtlich um eine singuläre Stelle geht, die abgebaut wird, dürfte da Sozialauswahl und ähnliches nicht notwendig sein, oder?

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