Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stelle soll in eine GmbH übergehen - Herabstufung
MoinMoin:
--- Zitat von: 2strong am 06.06.2023 15:55 ---@MondStern75
Wie viele Mitarbeiter sind in der Behörde beschäftigt, für die Du derzeit arbeitest? Und was für eine Qualifikation (Verwaltungsdienst, Ingenieur etc.) besitzt Du?
--- End quote ---
Es ist nicht die Behörde entscheidend, sondern der AG als ganzes ist zu betrachten.
Bei ner Kommune halt kleiner als beim Land oder Bund:
Wenn man z.B. beim Land Bayern angestellt ist, dann muss der AG nachweisen, dass im ganzem Land Bayern keine passende "Stelle" mehr für dich da ist 8)
Und wenn man dann halt von Zwiesel nach München etwas angeboten bekommt, weil nirgend sonst freie Stellen sind, dann hat er seine Schuldigkeit getan und du kannst Ja oder tschüss sagen.
2strong:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.06.2023 18:06 ---Wenn man z.B. beim Land Bayern angestellt ist, dann muss der AG nachweisen, dass im ganzem Land Bayern keine passende "Stelle" mehr für dich da ist 8)
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Die wenigsten dürften ein Interesse daran haben, quer durch die Republik ziehen zu sollen.
MoinMoin:
--- Zitat von: 2strong am 06.06.2023 18:25 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.06.2023 18:06 ---Wenn man z.B. beim Land Bayern angestellt ist, dann muss der AG nachweisen, dass im ganzem Land Bayern keine passende "Stelle" mehr für dich da ist 8)
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Die wenigsten dürften ein Interesse daran haben, quer durch die Republik ziehen zu sollen.
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natürlich nicht, deswegen versetzt ein böser AG auch im Rahmen seines Direktionsrechtes die unliebsamen quer durch die Republik.
Oder bietet den inzwischen auf siener nicht mehrexistenten Stelle überflüssig gewordenen MA einen Stelle an, die quer durch die Republik liegt und hat damit seine Pflicht erfüllt und der arme gebeutelte TBler, der dachte er ist unkündbar, nimmt dann dieses Angebot nicht an und ist raus.
oder anderes gesagt: Was hat denn das Interesse des MA hierbei für eine rechtliche Relevanz?
2strong:
Du beschreibst ein Phantom. Dass dergleichen erwogen wird, ist mit keinem Wort erwähnt. Für viel wahrscheinlicher halte ich, dass eine der Kollege dem Wechsel in die GmbH schlicht nicht zustimmt und alles andere bleibt, wie es ist. Eine 500-Mann-Verwaltung wird schließlich mindestens zwei Dutzend Verwendungen in E 11 aufweisen. Da ist eine zusätzliche Kraft ganz sicher zumutbar.
MoinMoin:
Das Phantom habe ich zu dutzenden schon bei geringeren Kräften als EG11 erlebt.
Aber du hast in sofern natürlich Recht, dass sehr viel häufiger die unfähigen Personaler diese überflüssigen Mitarbeiter irgendwo parken, sie geringwertige Tätigkeiten ausüben lassen, ohne sie zu übertragen, weil sie mit einer rechtskonformen Änderungskündigung überfordert sind.
Und wenn eine Verwaltung 2 dutzend E11 Verwendungen hat, so bedeutet das weder, dass diese unbesetzt sind oder Tätigkeiten dort rausgelöst werden könnten, oder die Person dafür qualifiziert ist.
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