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Studium "allgemeine innere Verwaltung" HS Bund Brühl
DeepBlue:
--- Zitat von: Elur am 06.06.2023 22:25 ---Ich habe das Studium vor einigen Jahren an der HS Bund absolviert. Bei uns gab es die Möglichkeit, dies in Präsenz oder als Fernstudium zu machen. Manche haben es in Präsenz gemacht, waren dann 3 Jahre an die Hochschule abgeordnet und haben dann jeden Tag da die Vorlesungen besucht. Ich habe es im Fernstudium gemacht, wurde damals ca. die Hälfte meiner Arbeitszeit zum Lernen freigestellt, war zwischendurch zusätzlich immer einige Wochen an der Hochschule zu Vorlesungen und um die Klausuren zu schreiben. In beiden Fällen gab es die vollen Bezüge weiterhin. Ich hab 3 Kinder, wobei das Jüngste damals schon Teenager war. Im Nachhinein hätte ich es mir wirklich einfacher machen können. Für mich waren es 3 Jahre unter Extrem-Bedingungen, habe täglich gelernt, von morgens bis abends an den Lerntagen, Wochenenden und Urlauben und an den Arbeitstagen dann halt ab Arbeitsende. Ich hatte immer die Sorge, ich würde sonst durchfallen. Am Ende habe ich es mit Bestnote abgeschlossen. Andere haben sich nicht so reingekniet, haben es dann mit befriedigend abgeschlossen und waren trotzdem schon 4 Jahren A13. Also am besten nicht so verrückt machen.
--- End quote ---
Schon Krass wie man auf hohen Niveau jammert! Bezahltes Studium während der Arbeitszeit mit Fernstudium etc und dann direkt aufstieg gen A13 und mehr! Wahnsinn das viele das Beamtentum überholt finden
Bastel:
--- Zitat von: DeepBlue am 07.06.2023 07:40 ---
--- Zitat von: Elur am 06.06.2023 22:25 ---Ich habe das Studium vor einigen Jahren an der HS Bund absolviert. Bei uns gab es die Möglichkeit, dies in Präsenz oder als Fernstudium zu machen. Manche haben es in Präsenz gemacht, waren dann 3 Jahre an die Hochschule abgeordnet und haben dann jeden Tag da die Vorlesungen besucht. Ich habe es im Fernstudium gemacht, wurde damals ca. die Hälfte meiner Arbeitszeit zum Lernen freigestellt, war zwischendurch zusätzlich immer einige Wochen an der Hochschule zu Vorlesungen und um die Klausuren zu schreiben. In beiden Fällen gab es die vollen Bezüge weiterhin. Ich hab 3 Kinder, wobei das Jüngste damals schon Teenager war. Im Nachhinein hätte ich es mir wirklich einfacher machen können. Für mich waren es 3 Jahre unter Extrem-Bedingungen, habe täglich gelernt, von morgens bis abends an den Lerntagen, Wochenenden und Urlauben und an den Arbeitstagen dann halt ab Arbeitsende. Ich hatte immer die Sorge, ich würde sonst durchfallen. Am Ende habe ich es mit Bestnote abgeschlossen. Andere haben sich nicht so reingekniet, haben es dann mit befriedigend abgeschlossen und waren trotzdem schon 4 Jahren A13. Also am besten nicht so verrückt machen.
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Schon Krass wie man auf hohen Niveau jammert! Bezahltes Studium während der Arbeitszeit mit Fernstudium etc und dann direkt aufstieg gen A13 und mehr! Wahnsinn das viele das Beamtentum überholt finden
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Bei uns gibt es das auch für TBler. Wo ist also das Problem?
EiTee:
--- Zitat von: Sonnenschein0 am 07.06.2023 06:18 ---Und nein, auf der Homepage der HS Bund steht nicht alles.
--- End quote ---
Doch auf der Homepage steht alles was mit dem Studium zu tun hat, auch die Frage der online Teilnahme.
Wenn es schon an der Fähigkeit scheitert, sich dieses Wissen dort anzueignen, hege ich Zweifel an der Befähigung zum Studium.
Des Weiteren ist die Pauschale Vermutung, dass die Bezüge weiterlaufen würden nicht korrekt. Wenn dein - Dinestherr - Dir die Möglichkeit im Zuge eines Aufstiegs, das Studium ermöglicht, dann wäre dem so. Wirst Du dich für den Studienplatz bei einem anderen Dienstherren bewerben müssen, so wird es auf die Ernennung zum BaW hinauslaufen und folglich werden Anwärterbezüge gezahlt. Dass Du vorab zum neunen Dienstherren versetzt wirst um nicht als BaW durch die 36 Monate zu müssen, halte ich für ausgeschlossen. Alleine unter dem Aspekt, dass das Studium und somit die Beschäftigung endet, wenn die Zwischenprüfung oder eine gewisse Anzahl an Modulen nicht bestanden respektive, ein Schnitt, nicht erreicht wird.
Sonnenschein0:
--- Zitat von: EiTee am 07.06.2023 10:03 ---
--- Zitat von: Sonnenschein0 am 07.06.2023 06:18 ---Und nein, auf der Homepage der HS Bund steht nicht alles.
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Doch auf der Homepage steht alles was mit dem Studium zu tun hat, auch die Frage der online Teilnahme.
Wenn es schon an der Fähigkeit scheitert, sich dieses Wissen dort anzueignen, hege ich Zweifel an der Befähigung zum Studium.
Des Weiteren ist die Pauschale Vermutung, dass die Bezüge weiterlaufen würden nicht korrekt. Wenn dein - Dinestherr - Dir die Möglichkeit im Zuge eines Aufstiegs, das Studium ermöglicht, dann wäre dem so. Wirst Du dich für den Studienplatz bei einem anderen Dienstherren bewerben müssen, so wird es auf die Ernennung zum BaW hinauslaufen und folglich werden Anwärterbezüge gezahlt. Dass Du vorab zum neunen Dienstherren versetzt wirst um nicht als BaW durch die 36 Monate zu müssen, halte ich für ausgeschlossen. Alleine unter dem Aspekt, dass das Studium und somit die Beschäftigung endet, wenn die Zwischenprüfung oder eine gewisse Anzahl an Modulen nicht bestanden respektive, ein Schnitt, nicht erreicht wird.
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Ja, es würde sich um ein Aufstiegsstudium handeln. So wird es jährlich vom Dienstherrn (der vor kurzem noch mein Arbeitgeber war) angeboten.
Man kann sich auch an allem aufhängen hier.
Sonnenschein0:
... und wo steht auf der Homepage ob das Studium machbar ist mit kleinen Kindern? Ich hatte auch diesbezüglich gerade um Erfahrungsberichte gebeten. Wenn man nach der Arbeit sonst nichts zu tun hat würde sich die Frage erübrigen. Mich interessierte nur ob man damit rechnen muss Vollzeit zu arbeiten und das Studium nur auf abends und die Wochenenden verlegen kann und somit das Familienleben quasi nicht existent ist. Oder ob erfahrene Beamte sagen "ja, das schafft man auch mit Familie."
Solch eine Antwort habe ich zum Glück erhalten.
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