Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
Herbert Meyer:
--- Zitat von: personalerin am 12.06.2023 11:22 ---
--- Zitat von: mrfox am 12.06.2023 11:12 ---
--- Zitat von: personalerin am 12.06.2023 10:53 ---
Wir haben mal einen "Rundruf" gestartet.
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Wurde das im Rahmen der Datenschutzerklärung von der Betroffenen eingewilligt? Scheint mir eine fraglichere Praxis zu sein, als die offensichtlich notwendige Einladung der Bewerberin.
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Wo steht denn bitte, dass man dafür eine Einwilligung benötigt?
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Also da klingeln mir als Datenschutzbeauftragter die Ohren. Spätestens seit der DSGVO gilt der sogenannte Erlaubnisvorbehalt, die Verarbeitung personenbezogener Daten ist somit verboten, außer, wenn ein Gesetz die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erlaubt. Die Frage darf also nicht lauten "Wo steht denn bitte, dass man dafür eine Einwilligung benötigt?" sondern, "Wo steht denn bitte, dass man dafür keine Einwilligung benötigt?". Aber in diesem Fall lässt sich die Diskussion auch abkürzen: Es handelt sich ganz eindeutig um eine nicht rechtmäßige Offenlegung besonders sensibler Gesundheitsdaten. Ich drücke die Daumen, dass weder die Aufsichtsbehörde noch die betroffene Bewerberin davon etwas erfährt. Sonst flattern demnächst die Schadensersatzforderung plus Bußgeld der Aufsichtsbehörde rein. Sachverhalt auch für juristische Laien unter Art. 9 DSGVO nachlesbar.
ike:
Es ist unfassbar, mit welcher Offenheit und Ignoranz in diesem Land inzwischen Verstöße gg. Gesetze, ja sogar Straftaten und Korruption (nicht alles hier gegeben), öffentlich zugegeben werden und nicht einmal mehr was dagegen unternommen wird.
Ich werde mich nun sogleich an die Polizei wenden und die Aussagen von "personalerin" zur Anzeige bringen.
Lasst uns hoffen, dass diese "Neue" (4 Beiträge) "nur" ein Troll ist!
Herbert Meyer:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2023 11:34 ---Art 6 Absatz 1
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
...
--- End quote ---
Zusätzlich gilt allerdings zu beachten, dass es sich bei Gesundheitsdaten (Grad der Behinderung) um personenbezogene Daten besonderer Kategorien handelt, die nochmal einem höheren Schutzniveau unterliegen und den Art. 6 verschärfend einschränken.
ike:
An dieser Stelle eine Frage:
Ich sehe es auch so, dass die Bewerberin eingeladen werden muss.
Wäre es unfair, sie einzuladen, aber mit einem extrem kurzen (5-10 Minuten) Gespräch wissen zu lassen, dass es nichts wird oder müssen alle Gespräche gleich ablaufen?
Manche AG nennen es "strukturiertes Interview", andere handhaben es ja dann doch eher wie einen Kaffeeklatsch, bei dem man dann merkt: könnte klappen, da wird jetzt nur noch geschaut, ob auch die Wellenlänge stimmt.
Umlauf:
--- Zitat von: ike am 12.06.2023 11:35 ---Es ist unfassbar, mit welcher Offenheit und Ignoranz in diesem Land inzwischen Verstöße gg. Gesetze, ja sogar Straftaten und Korruption (nicht alles hier gegeben), öffentlich zugegeben werden und nicht einmal mehr was dagegen unternommen wird.
Ich werde mich nun sogleich an die Polizei wenden und die Aussagen von "personalerin" zur Anzeige bringen.
Lasst uns hoffen, dass diese "Neue" (4 Beiträge) "nur" ein Troll ist!
--- End quote ---
Viel Spaß mit dieses Südamerikanischen Forum.
Namen von Hoppern bleiben hängen.
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