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Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
personalerin:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2023 11:34 ---Art 6 Absatz 1
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
...
--- End quote ---
Wo steht da, dass ich jemanden nicht entweder anrufen oder persönlich nach Bewerberin X fragen darf, der mir dann wiederum sagen darf, dass die evtl. als ... bekannt ist oder (gar) nicht?
Zinc:
--- Zitat von: ike am 12.06.2023 11:35 ---Es ist unfassbar, mit welcher Offenheit und Ignoranz in diesem Land inzwischen Verstöße gg. Gesetze, ja sogar Straftaten und Korruption (nicht alles hier gegeben), öffentlich zugegeben werden und nicht einmal mehr was dagegen unternommen wird.
Ich werde mich nun sogleich an die Polizei wenden und die Aussagen von "personalerin" zur Anzeige bringen.
Lasst uns hoffen, dass diese "Neue" (4 Beiträge) "nur" ein Troll ist!
--- End quote ---
Welche Angaben können Sie zum Tatverdächtigen machen? Name: personalerin ;D ;D
Herbert Meyer:
--- Zitat von: Zinc am 12.06.2023 12:11 ---
--- Zitat von: ike am 12.06.2023 11:35 ---Es ist unfassbar, mit welcher Offenheit und Ignoranz in diesem Land inzwischen Verstöße gg. Gesetze, ja sogar Straftaten und Korruption (nicht alles hier gegeben), öffentlich zugegeben werden und nicht einmal mehr was dagegen unternommen wird.
Ich werde mich nun sogleich an die Polizei wenden und die Aussagen von "personalerin" zur Anzeige bringen.
Lasst uns hoffen, dass diese "Neue" (4 Beiträge) "nur" ein Troll ist!
--- End quote ---
Welche Angaben können Sie zum Tatverdächtigen machen? Name: personalerin ;D ;D
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Die IP-Adresse auszulesen ist nun wahrlich kein Zaubertrick und würde mindestens ausreichen, um das Unternehmen / Behörde zu identifizieren. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann dann eine Prüfung mit entsprechenden Sanktionen durchführen. Da sich die Personalerin zusätzlich beratungsresistent zeigt, ist die Anzeige der logische nächste Schritt.
Herbert Meyer:
--- Zitat von: personalerin am 12.06.2023 12:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2023 11:34 ---Art 6 Absatz 1
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
...
--- End quote ---
Wo steht da, dass ich jemanden nicht entweder anrufen oder persönlich nach Bewerberin X fragen darf, der mir dann wiederum sagen darf, dass die evtl. als ... bekannt ist oder (gar) nicht?
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"Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt." Artikel 9 DSGVO. Um die nächste Frage vorwegzugreifen: Ja, eine mündliche Offenlegung ist auch eine Verarbeitung.
Umlauf:
--- Zitat von: Herbert Meyer am 12.06.2023 12:21 ---
--- Zitat von: Zinc am 12.06.2023 12:11 ---
--- Zitat von: ike am 12.06.2023 11:35 ---Es ist unfassbar, mit welcher Offenheit und Ignoranz in diesem Land inzwischen Verstöße gg. Gesetze, ja sogar Straftaten und Korruption (nicht alles hier gegeben), öffentlich zugegeben werden und nicht einmal mehr was dagegen unternommen wird.
Ich werde mich nun sogleich an die Polizei wenden und die Aussagen von "personalerin" zur Anzeige bringen.
Lasst uns hoffen, dass diese "Neue" (4 Beiträge) "nur" ein Troll ist!
--- End quote ---
Welche Angaben können Sie zum Tatverdächtigen machen? Name: personalerin ;D ;D
--- End quote ---
Die IP-Adresse auszulesen ist nun wahrlich kein Zaubertrick und würde mindestens ausreichen, um das Unternehmen / Behörde zu identifizieren. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann dann eine Prüfung mit entsprechenden Sanktionen durchführen. Da sich die Personalerin zusätzlich beratungsresistent zeigt, ist die Anzeige der logische nächste Schritt.
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Dafür wird niemand einen Finger krumm machen. Noch dazu mit sehr diffusen Vermutungen.
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