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Muss diese Bewerbin eingeladen werden?

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Wolly1973:
Ist es denn eurer Erfahrung nach so, dass die Bewerber mit Behinderung die gleichen Chancen haben, den Arbeitsplatz zubekommen wie die nicht-behinderten?
Die Vorschrift, dass Behinderte zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollen, gibt es ja, weil man hofft, damit die Chance auf Übernahme zu erhöhen. Ich frage mich - nach dieser Diskussion hier, ob sie nicht vielmehr eingeladen werden, weil man Schadensansprüche vermeiden möchte und eigentlich aber oft klar ist, dass sie keine Chance haben. Wie sehr ihr das?

clarion:
Hallo,

Ist man angesichts des Fachkräftemangels nicht froh, wenn sich überhaupt Leute bewerben? Ich war schon bei ein paar Bewerbungsrunden dabei. Es gibt natürlich Behinderte, die wegen einer Behinderung eingeladen werden und es gibt Behinderte, die wir einladen, weil sie überzeugende Unterlagen einreichen. Die haben dann natürlich sämtliche Chancen,  die Nichtbehinderte haben.

Umlauf:
Stichwort Bestenauslese.
Wenn jemand durch sein Auftreten den Eindruck eines Überfliegers macht, ist es nicht von Bedeutung ob da ein SB irgendwo steht. Es muss das benötigte Fachwissen da sein. Die Einschränkungen müssen sich ebenso mit dem Arbeitsplatz vereinbaren lassen.
Selbst bei unseren Azubis haben wir hin und wieder SB dabei.

KDC:

--- Zitat von: Wolly1973 am 12.06.2023 23:22 ---Ist es denn eurer Erfahrung nach so, dass die Bewerber mit Behinderung die gleichen Chancen haben, den Arbeitsplatz zubekommen wie die nicht-behinderten?
Die Vorschrift, dass Behinderte zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollen, gibt es ja, weil man hofft, damit die Chance auf Übernahme zu erhöhen. Ich frage mich - nach dieser Diskussion hier, ob sie nicht vielmehr eingeladen werden, weil man Schadensansprüche vermeiden möchte und eigentlich aber oft klar ist, dass sie keine Chance haben. Wie sehr ihr das?

--- End quote ---

Aus Erfahrung als ehemaliger Personaler lautet meine Antwort: Die Chancen sind im Grundsatz gleich. Je nach zu besetzender Stelle hat der Schwerbehinderte einen leichten Vorteil, da mit seiner Einstellung oftmls öffentliche Fördermitteil (z.T. nur für die ersten Monate) verbunden sind. Kommt es zu einer Probezeitkündigung hat derjenige bis dahin quasi umsonst gearbeitet. Bleibt er länger, waren die ersten Monate der Beschäftigung für den AG kostenlos.

Garfield:

--- Zitat von: Wolly1973 am 12.06.2023 23:22 ---Ist es denn eurer Erfahrung nach so, dass die Bewerber mit Behinderung die gleichen Chancen haben, den Arbeitsplatz zubekommen wie die nicht-behinderten?
Die Vorschrift, dass Behinderte zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollen, gibt es ja, weil man hofft, damit die Chance auf Übernahme zu erhöhen. Ich frage mich - nach dieser Diskussion hier, ob sie nicht vielmehr eingeladen werden, weil man Schadensansprüche vermeiden möchte und eigentlich aber oft klar ist, dass sie keine Chance haben. Wie sehr ihr das?

--- End quote ---

Die Chance ist mindestens gleich, eher höher, da die meisten deutlich unter der angestrebten Quote liegen. SBV und Personalrat sind hier auch gefragt einzuschreiten, wenn schwerbehinderte Bewerber nur pro forma eingeladen werden.
Es gibt schließlich eine Stellenbeschreibung und wenn ein schwerbehinderter Bewerber dafür geeignet ist, warum sollte man ihn dann nicht einstellen? Es gibt so viele verschiedende Ausprägungen der Schwerbehinderung, dass man nicht auf eine schlechte Leistung oder ähnliches schließen kann.
Die Bewerber also "abzufrühstücken" um den Formalien zu entsprechen, wäre eine schlimme Diskriminierung, die SBV und Personalrat hoffentlich verhindern. Der Stelleninhaber soll dann mal ganz genau anhand der Stellenausschreibung erläutern, warum der schwerbehinderte Bewerber nicht geeignet ist.

Dass ein anderer Bewerber mehr dem Gusto entsprach, obwohl beide vollumfänglich die in der Stellenausschreibung verlangten Skills mitbrachten ist kein vertretbarer Grund. Eine solche Einstellung würde ich als Personalrat ablehnen. Und das so oft, bis die Dienststelle schwerbehinderte Bewerber diskriminierungsfrei behandelt.

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