Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Stellenwechsel/Vertretung
Johann855:
Hallo zusammen,
habe mich auf eigenen Wunsch von der Entgeltgruppe 7 auf E6 nach TVöD Umsetzen lassen. Der Grund dafür war.... auf einen Dienstposten mit weniger Verantwortung zu wechseln weil ich festgestellt habe, dass ich mich in leitender Funktion unwohl fühle und mich dieses belastet.
Seit dem 01.01.23 bin ich als Matbuchhalter nach E6 tätig und mache seitdem immer noch die Vertretung als E7 in leitender Funktion, weil die Stelle bis dato noch nicht besetzt wurde. Vor allem habe ich bis jetzt noch keinen finanziellen Ausgleich dafür bekommen. Mir geht es eher darum, dass ich diese Funktion nicht weiter ausüben möchte, deshalb habe ich mich auch zurückstufen lassen, wie schon in der Begründung erwähnt. Ich möchte meinem Vorgesetzten schriftlich was dazuschreiben. Kann mir eventuell einer weiterhelfen was plausibles in dieser Angelegenheit zu verfassen?
MoinMoin:
Sofern die Vertretungstätigkeit keinen eingruppierungsrelevanten Zeitanteil hat, ist es leider mit dem Direktionsrecht des AGs gedeckt und du hast keinen Anspruch auf eine Zulage oder darauf diese Tätigkeiten abzulehnen.
Wenn es Zeitanteile sind, die eingruppierungsrelevant wären, dann ist der PR idR zustimmungspflichtig und du hast ein Anrecht auf die Zulage.
Du solltest aber einfach zunächst mündlich ggfls. im Beisein des PR den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass du dich mental nicht in der Lage siehst, diese Tätigkeiten dauerhaft auszuüben und du ihn bittest im Rahmen der Fürsorgepflicht des AGs hier zeitnah eine andere Lösung zu suchen.
Johann855:
Ich würde dies gerne schriftlich machen, da der Vorgesetzte mir mal mündlich mitgeteilt hat, wenn ich die Zulage, also die Differenz zum E7 Entgelt nicht erhalte, dass die ganze Aktion mit der Vertretung abgebrochen wird. Von Januar an führe ich diese Tätigkeit als Vertreter aus und habe bis Dato noch nichts erhalten. Können Sie mir eventuell Bescheid geben, wie ich dies bestens schriftlich verfasse?
MoinMoin:
In welcher Form mit welchem Umfang wurde dir die Vertretung angewiesen?
Ist die schriftliche?, vorübergehende Übertragung des Vertretungsanteils vom Zeitanteil nicht so hoch, dass es
eingruppierungsrelevant ist, daher bekommst du also keine Zulage?
Schriftlich würde ich dem Vorgesetzten schreiben, dass ich mich nicht in der Lage sehe, die Tätigkeiten gewissenhaft und korrekt auszuüben.
Johann855:
Mir wurde nur mündlich gesagt, dass ich diese E7er Stelle ganz normal wie vorher auch kommissarisch weiterführen soll,bis ein anderer für den Posten eingestellt wird.
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