Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Stellenwechsel/Vertretung
MoinMoin:
um deine Fragen z beantworten:
ja, wenn der Ag es anweist ist es korrekt.
und zur zweiten Frage:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.06.2023 08:50 ---Sofern die Vertretungstätigkeit keinen eingruppierungsrelevanten Zeitanteil hat, ist es leider mit dem Direktionsrecht des AGs gedeckt und du hast keinen Anspruch auf eine Zulage oder darauf diese Tätigkeiten abzulehnen.
Wenn es Zeitanteile sind, die eingruppierungsrelevant wären, dann ist der PR idR zustimmungspflichtig und du hast ein Anrecht auf die Zulage.
--- End quote ---
Ansonsten was heißt abgestellt? Eine vorübergehende Übertragung dieser Tätigkeiten bis zur Besetzung des Postens? Dann steht dir, sofern es eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Zulage u und der PR dürfte da in der Mitbestimmung sein.
Aber das dürfte dir deine anwaltliche Beratung ja auch mitgeteilt haben.
Johann855:
Mit abgestellt meinte ich, dass ich ab sofort die Tätigkeiten als Teileinheitsführer nicht mehr ausführen muss. Mache jetzt Tätigkeiten nach E6
MeinerEiner:
--- Zitat von: MoinMoin am 27.06.2023 20:55 ---um deine Fragen z beantworten:
ja, wenn der Ag es anweist ist es korrekt.
und zur zweiten Frage:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.06.2023 08:50 ---Sofern die Vertretungstätigkeit keinen eingruppierungsrelevanten Zeitanteil hat, ist es leider mit dem Direktionsrecht des AGs gedeckt und du hast keinen Anspruch auf eine Zulage oder darauf diese Tätigkeiten abzulehnen.
Wenn es Zeitanteile sind, die eingruppierungsrelevant wären, dann ist der PR idR zustimmungspflichtig und du hast ein Anrecht auf die Zulage.
--- End quote ---
Ansonsten was heißt abgestellt? Eine vorübergehende Übertragung dieser Tätigkeiten bis zur Besetzung des Postens? Dann steht dir, sofern es eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Zulage u und der PR dürfte da in der Mitbestimmung sein.
Aber das dürfte dir deine anwaltliche Beratung ja auch mitgeteilt haben.
--- End quote ---
Planbare Vertretungen wie bspw. Urlaubsvertretungen müssen doch auch mit entsprechendem Zeitanteil wirksam übertragen werden und könnten somit letztendlich eingruppierungsrelevant werden, oder?
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