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Stellenwechsel/Vertretung

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MoinMoin:
Von wem? Von der Personalstelle oder jemanden anderes, der AVs unterschreiben darf?
Nein?
Dann wurde dir also nichts übertragen und du kannst es sein lassen und bist deine Sorgen los.

In dem Fall würde ich deinem Vorgesetzten schreiben, dass er dir offiziell via Personalstelle die kommissarische Übertragung der Tätigkeiten initiieren soll, da du sie ansonsten nicht ausüben darfst und parallel darauf hinweisen, dass du dich nicht in der Lage siehst diese Tätigkeiten auszuüben, da sie dich überfordern.

Dann können die es anweisen, du bekommst die Zulage und du musst dir keinen Kopp über die Qualität deiner Arbeitsleitung machen. 

Johann855:
Hi, danke dir für die Rückmeldung. Habe in 3Wochen einen Termin beim Anwalt deswegen. Kann ich eigentlich absagen, der wird mir bestimmt nichts anderes sagen können.

Johann855:
Oder soll ich trotzdem mich Anwaltlich beraten lassen?

MoinMoin:
Ja, solltest du unbedingt,
denn wenn du dir nicht im klaren bist, ob dir die Vertretung rechtskräftig übertragen wurde, dann kann dir sicherlich ein Anwalt gegen Geld dabei helfen da Klarheit zu bekommen.

Aber vorher solltest du klären, was nachweislich deine auszuübenden Tätigkeiten sind, denn nichts anderes wird dich der Anwalt fragen.

Und wenn du und dein AG vereinbart habt, dass du neue Tätigkeiten auszuüben hast (schriftlich? oder auch per Zuruf?), die zur EG6 führen, dann solltest du diese auch ausüben und nicht deinen alten Job weitermachen.

Und solange keine schriftliche Anweisung von der Personalstelle kommt, dass du da irgendwas vom altem Job machen sollst, lass es einfach liegen.

Johann855:
Habe mich diesbezüglich vom Anwalt beraten lassen. Sieht folgendermaßen aus, dass ich ab sofort von den Tätigkeiten als Teileinheitsführer mit Personalverantwortung abgestellt werde.

Sobald der Dienstposten zum Teileinheitsführer besetzt wird, muss ich bei Urlaub den Teileinheitsführer vertreten. Ist das korrekt? Wie sieht es denn aus, wenn der Teileinheitsführer länger ausfallen sollte, muss ich dann auch vertreten oder kommt lediglich nur die Urlaubsvertretung in Frage? Wäre dankbar für eure Hilfe

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