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[Allg] PKV Erfahrungen mit Höchstsätzen, korrekte Rechnungen etc.

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Elur:

--- Zitat von: Umlauf am 15.06.2023 18:35 ---3,5 facher Satz, dann muss das aber schon recht speziell gewesen sein. Dann wirklich die Begründung reklamieren.


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Ich habe im letzten Jahr bei zwei Ärzten mehrfach den 3,5 fachen Satz abgerechnet bekommen. Einmal mein Zahnarzt. Als ich um eine Begründung für die Beihilfe bat, teilte er mir mit, dass die Gebührenordnung für Ärzte seit zig Jahren nicht erhöht wurde, seine Mitarbeiter aber zu Recht mehr Geld bekämen, Miete und Energiekosten gestiegen wären und er halt nur bei Privatpatienten draufschlagen kann. Ich habe es letztendlich dann doch von der Beihilfe bezahlt bekommen (PKV hatte ich gar nicht eingereicht), aber der Arzt sieht mich nicht wieder.

Beim Augenarzt hatte ich auch mehrere Posten mit 3,5fachem Abrechnungssatz. Aber das hätte mir schon klar sein können, da der Arzt erst keine neuen Patienten aufnehmen wollte und dann, als er Privatpatient hörte, am nächsten Tag einen Termin vergab. Solche Ärzte meide ich. Ich möchte nicht ausgenommen werden, sondern das gemacht bekommen, was wirklich medizinisch nötig ist. Da ich in den Jahren seit meiner Verbeamtung so gut wie keine größeren Untersuchungen hatte, habe ich selten was bei der PKV eingereicht. Dort liege ich seit rund 10 Jahren immer unter dem Satz, dass ich lieber die Beitragsrückzahlung in Anspruch nehme. Daher weiß ich gar nicht, wie gut die PKV erstattet hätte.

McOldie:

--- Zitat von: Elur am 17.06.2023 00:22 ---
--- Zitat von: Umlauf am 15.06.2023 18:35 ---3,5 facher Satz, dann muss das aber schon recht speziell gewesen sein. Dann wirklich die Begründung reklamieren.


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Ich habe im letzten Jahr bei zwei Ärzten mehrfach den 3,5 fachen Satz abgerechnet bekommen. Einmal mein Zahnarzt. Als ich um eine Begründung für die Beihilfe bat, teilte er mir mit, dass die Gebührenordnung für Ärzte seit zig Jahren nicht erhöht wurde, seine Mitarbeiter aber zu Recht mehr Geld bekämen, Miete und Energiekosten gestiegen wären und er halt nur bei Privatpatienten draufschlagen kann. Ich habe es letztendlich dann doch von der Beihilfe bezahlt bekommen (PKV hatte ich gar nicht eingereicht), aber der Arzt sieht mich nicht wieder.

Beim Augenarzt hatte ich auch mehrere Posten mit 3,5fachem Abrechnungssatz. Aber das hätte mir schon klar sein können, da der Arzt erst keine neuen Patienten aufnehmen wollte und dann, als er Privatpatient hörte, am nächsten Tag einen Termin vergab. Solche Ärzte meide ich. Ich möchte nicht ausgenommen werden, sondern das gemacht bekommen, was wirklich medizinisch nötig ist. Da ich in den Jahren seit meiner Verbeamtung so gut wie keine größeren Untersuchungen hatte, habe ich selten was bei der PKV eingereicht. Dort liege ich seit rund 10 Jahren immer unter dem Satz, dass ich lieber die Beitragsrückzahlung in Anspruch nehme. Daher weiß ich gar nicht, wie gut die PKV erstattet hätte.

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Im Gegensatz zum Regelhöchstsatz muss ein höherer Faktor für ärztliche Leistungen schriftlich begründet werden.
Sind Gebühren abzusehen, deren Satz über dem Höchstsatz liegt z.B. 3,5-fache – etwa, weil ein erhöhter Aufwand  – müssen diese mit dir vor Behandlungsbeginn in einer gesonderten Honorarvereinbarung festgehalten werden.
Wenn keine Begründung in der Rechnung gegeben wird, die Rechnung beanstanden und erst einmal nicht bezahlen

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