Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung über mehrere Stufen

(1/3) > >>

Okidoki:
Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit den Höhergruppierungen von E6 nach E9a kann ich kaum nachvollziehen, wohin ich da gerate. Ich bin seit 1.1.2014 von E5/6 nach E6/6 eingestuft. Da nun die Korrektur erfolgt, hätte ich zum 1.1.14 also in 9 eingestuft werden müssen. Mein AG sagt nun, ich rutsche in E9/Stufe 2/Laufzeit 0. ich habe aber gelesen, dass man bei einem Sprung über mehrere Stufen rechnerisch erst in 7, dann in 8, dann in 9 kommt. Somit käme ich in E9 Stufe 3. Wobei die Liste die Gruppe 7 enthält, ich dachte die gibt es im TV L gar nicht mehr. Weiss jemand in welcher Stufe ich sein müsste?
Und wenn ich das weiter hochrechne gab es erst 9, dann 9k und dann 9a. Das ist mit den Laufzeiten so unübersichtlich, dass ich gar nicht klar komme, wo ich dann letztendlich 2023 lande. Zumal es heisst, dass man die Laufzeit in 9k angerechnet bekommt und dort auch die Zulage mitzählt. Kann mir jemand helfen? lieben Dank!

cyrix42:
Moin,

wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, dann lag bei dir ein Eingruppierungs-Irrtum vor und anstatt der zum 1.1.2014 erfolgten Höhergruppierung in die E6 fand damals eine in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit statt, was nun nachträglich und rückwirkend korrigiert werden soll. Ist dies so weit richtig?

Wenn dem so ist, dann hätte die damalige Höhergruppierung von der E5/6 (via E6/5, E7/4 und E8/3) in die E9/2 geführt, sodass dann dort zum 1.1.2014 du mit Stufe 2 und neu startender Stufenlaufzeit deine neuen Aufgaben übernommen hättest. Bis zum 1.1.2019 hättest du die 5 Jahre verlängerte Stufenlaufzeit der Stufe 2 absolviert und wärest in die Stufe 3 aufgestiegen, wobei auch zum 1.1.2019 anschließend die Überleitung in die E9a/4 mit startender geschehen wäre. (Dies bezieht sich alles darauf, wenn deine Stelle aus dem BAT übergeleitet wurde, also dem ehemaligen Angestellten-Bereich zuzuordnen war.) Zum 1.1.2023 wäre dann die Laufzeit der Stufe 4 absolviert worden und seit dem 1.1.2023 stünde das Entgelt der E9a Stufe 5 zu. Nach tariflicher Ausschlussfrist stünde weiterhin zusätzlich das zu wenig gezahlte Gehalt der letzten 6 Monate zu, während alles andere leider "verjährt" ist.

Anders sieht es aus, wenn erst jetzt -- also nicht rückwirkend -- eine Höhergruppierung aus der E5/6 oder E6/6 stattfinden soll, weil erst jetzt die Änderung der Tätigkeitsmerkmale zu einer neuen Eingruppierung führt. Dann würde die Höhergruppierung (via E7/5 und E8/4) in die E9a/3 führen, wobei bei Start in der E6/6 statt des Entgelts der E9a/3 dass der E6/6 zuzüglich des Garantiebetrags von 180€/Monat zu zahlen wäre (bezogen auf eine Vollzeitstelle).

Ich hoffe, dies hilft weiter.

MoinMoin:

--- Zitat von: Okidoki am 20.06.2023 09:05 ---Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit den Höhergruppierungen von E6 nach E9a kann ich kaum nachvollziehen, wohin ich da gerate. Ich bin seit 1.1.2014 von E5/6 nach E6/6 eingestuft.

--- End quote ---
2014 wäre man doch von der E5/6 nach E6/5  höhergruppiert worden. Wieso 6?

Okidoki:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.06.2023 11:03 ---
--- Zitat von: Okidoki am 20.06.2023 09:05 ---Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit den Höhergruppierungen von E6 nach E9a kann ich kaum nachvollziehen, wohin ich da gerate. Ich bin seit 1.1.2014 von E5/6 nach E6/6 eingestuft.

--- End quote ---
2014 wäre man doch von der E5/6 nach E6/5  höhergruppiert worden. Wieso 6?

--- End quote ---

Sorry war ein Schreibfehler

Okidoki:

--- Zitat von: cyrix42 am 20.06.2023 10:46 ---Moin,

wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, dann lag bei dir ein Eingruppierungs-Irrtum vor und anstatt der zum 1.1.2014 erfolgten Höhergruppierung in die E6 fand damals eine in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit statt, was nun nachträglich und rückwirkend korrigiert werden soll. Ist dies so weit richtig?

Wenn dem so ist, dann hätte die damalige Höhergruppierung von der E5/6 (via E6/5, E7/4 und E8/3) in die E9/2 geführt, sodass dann dort zum 1.1.2014 du mit Stufe 2 und neu startender Stufenlaufzeit deine neuen Aufgaben übernommen hättest. Bis zum 1.1.2019 hättest du die 5 Jahre verlängerte Stufenlaufzeit der Stufe 2 absolviert und wärest in die Stufe 3 aufgestiegen, wobei auch zum 1.1.2019 anschließend die Überleitung in die E9a/4 mit startender geschehen wäre. (Dies bezieht sich alles darauf, wenn deine Stelle aus dem BAT übergeleitet wurde, also dem ehemaligen Angestellten-Bereich zuzuordnen war.) Zum 1.1.2023 wäre dann die Laufzeit der Stufe 4 absolviert worden und seit dem 1.1.2023 stünde das Entgelt der E9a Stufe 5 zu. Nach tariflicher Ausschlussfrist stünde weiterhin zusätzlich das zu wenig gezahlte Gehalt der letzten 6 Monate zu, während alles andere leider "verjährt" ist.

Anders sieht es aus, wenn erst jetzt -- also nicht rückwirkend -- eine Höhergruppierung aus der E5/6 oder E6/6 stattfinden soll, weil erst jetzt die Änderung der Tätigkeitsmerkmale zu einer neuen Eingruppierung führt. Dann würde die Höhergruppierung (via E7/5 und E8/4) in die E9a/3 führen, wobei bei Start in der E6/6 statt des Entgelts der E9a/3 dass der E6/6 zuzüglich des Garantiebetrags von 180€/Monat zu zahlen wäre (bezogen auf eine Vollzeitstelle).

Ich hoffe, dies hilft weiter.

--- End quote ---

Ja ist rückwirkend zu korrigieren. Danke für die ausführliche Antwort. Sind da auch die Laufzeiten von 9k schon berücksichtigt?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version