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In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu

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brian:
Was hat das LOB damit zu tun? Da hat doch jede Behörde eigene Richtlinien wann die zahlen und wann nicht.

Christina:
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Mitte Februar. Ab da dann EZ. Ich hab einmal gelesen, wenn der AG möchte, kann er es auch in Elternzeit zahlen. Ich denke bei mir war es einfach ein Versehen, das ihnen jetzt aufgefallen ist. Möchte es aber nicht wieder hergeben. 🤷‍♀️

Cico1901:

--- Zitat von: Christina am 14.11.2023 16:30 ---Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Mitte Februar. Ab da dann EZ. Ich hab einmal gelesen, wenn der AG möchte, kann er es auch in Elternzeit zahlen. Ich denke bei mir war es einfach ein Versehen, das ihnen jetzt aufgefallen ist. Möchte es aber nicht wieder hergeben. 🤷‍♀️

--- End quote ---

Lt. dem TV Inflationsausgleich muss das Arbeitsverhältnis am 1. Mai bestanden haben (sollte bei der Elternzeit ja so sein) und an mindestens einem Tag zwischen dem 1.1.-31.5. Anspruch auf Entgelt bestand. Ich hätte jetzt gesagt, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist Entgelt und somit sind beide Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und die Zahlung damit in Ordnung.

Maggus:

--- Zitat von: Christina am 14.11.2023 16:30 ---Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Mitte Februar. Ab da dann EZ. Ich hab einmal gelesen, wenn der AG möchte, kann er es auch in Elternzeit zahlen. Ich denke bei mir war es einfach ein Versehen, das ihnen jetzt aufgefallen ist. Möchte es aber nicht wieder hergeben. 🤷‍♀️

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In Zeiten des Mutterschutzes zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. einen Zuschuss weiter.
Damit ist eine der Voraussetzung erfüllt. Wenn das Arbeitsverhältnis am 01. Mai 2023 noch bestand, ist auch die 2. Voraussetzung für den Erhalt des Inflationsausgleichs 2023 von 1.240 € (Vollzeitarbeitsverhältnis) erfüllt.
Demzufolge wurde die Auszahlung zurecht vom AG vorgenommen und eine Rückforderung ist nicht korrekt.

Wie begründet denn der AG seine Rückforderung?

SchrödingersKatze:

--- Zitat von: brian am 14.11.2023 15:32 ---Was hat das LOB damit zu tun? Da hat doch jede Behörde eigene Richtlinien wann die zahlen und wann nicht.

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Die LOB ist ein Leistungs*entgelt*, das tariflich vorgesehen ist. Da es oft für das vorhergehende Jahr gezahlt wird, ist das also in Elternzeit ggf ein Entgelt, das un der EZ gezahlt wird. Voraussetzung für die Inflationsprämie ist,d ass ein AV nesteht, was in der EZ der Fall ist, und an mindestens einem der Tage im Bezugszeitraum Entgelr gezahlt wurde. Insofern können dirch die LOB in gewissen Fällen die Voraussetzungen erfüllt sein, so dass eben auch in EZ ein Ansprich auf die  Inflationsprämie besteht.

Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzugnen jedoch bereits durch den Zuschuss zumMutterschaftsgeld erfüllt, die Rückforderung des AG hat keine Grundlage.

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