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In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu

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McOldie:

--- Zitat von: Badener am 07.09.2023 14:03 ---Hab hier die gleiche Situation.

Die KAV sieht es aber so, dass am Monatsersten Entgeltanspruch bestanden haben muss. Da während der Elternzeit keiner besteht, gibts es keine Inflationsprämie.

Meiner Meinung nach kompletter Blödsinn, aber so sehen die das wohl.
Wäre interessant zu erfahren wie das beim Bund gehandhabt wird und was die Gewerkschaft dazu sagt.

--- End quote ---

Ich halte die Auffassung für falsch. Während der Arbeitszeit bestand ein Arbeitsverhältnis mit einer unveränderten Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wurde durch die Elternzeit nicht auf "Null"gesetzt. Der Arbeitsvertrag bleibt unverändert. Während der Elternzeit ruht lediglich das Arbeitsverhältnis. Das BAG definiert das Ruhen des Arbeitsverhältnisses in ständiger Rechtsprechung als einen Rechtszustand, in dem die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, d. h. die Pflicht der Beschäftigten zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind.
Wenn die sonstigen Voraussetzungen (z.B. an mindestens 1 Tag Entgeltanspruch) erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf die Prämie.

SchrödingersKatze:
Habe beim KAV schon die Formulierung gelesen "Arbeitsgerichte könnten anderer Auffassung sein." Im Zweifelsfall nicht so schnell abwimmeln lassen.

Opa:

--- Zitat von: McOldie am 07.09.2023 15:46 ---
--- Zitat von: Badener am 07.09.2023 14:03 ---Hab hier die gleiche Situation.

Die KAV sieht es aber so, dass am Monatsersten Entgeltanspruch bestanden haben muss. Da während der Elternzeit keiner besteht, gibts es keine Inflationsprämie.

Meiner Meinung nach kompletter Blödsinn, aber so sehen die das wohl.
Wäre interessant zu erfahren wie das beim Bund gehandhabt wird und was die Gewerkschaft dazu sagt.

--- End quote ---

Ich halte die Auffassung für falsch. Während der Arbeitszeit bestand ein Arbeitsverhältnis mit einer unveränderten Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wurde durch die Elternzeit nicht auf "Null"gesetzt. Der Arbeitsvertrag bleibt unverändert. Während der Elternzeit ruht lediglich das Arbeitsverhältnis. Das BAG definiert das Ruhen des Arbeitsverhältnisses in ständiger Rechtsprechung als einen Rechtszustand, in dem die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, d. h. die Pflicht der Beschäftigten zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind.
Wenn die sonstigen Voraussetzungen (z.B. an mindestens 1 Tag Entgeltanspruch) erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf die Prämie.

--- End quote ---
Korrekt ausgedrückt: Während der Elternzeit ruht lediglich das Beschäftigungsverhältnis, das Arbeitsverhältnis besteht. Da im TV auf das Arbeitsverhältnis und nicht auf das Beschäftigungsverhältnis abgestellt wird, besteht ein Anspruch auf das Inflationsgedöns.

Christina:
Hi zusammen,
Bei mir ist es genau anders rum. Ich hab die inflationsprämie im Juni bekommen, obwohl ich seit Januar in Elternzeit bin. Jetzt soll ich sie zurück zahlen. Geht das?
Danke für eine Info und Grüße

SchrödingersKatze:
War der Januar komplett EZ oder einzelne Tage Zuschuss zum Mitterschaftsgeld?
 Wurde dieses Jahr LOB gewährt?

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