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In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Coach2002:
Hallo, ich habe genau das gleiche Problem. Gibt es ein Musterschreiben wie ich das Geld einfordern kann?
Badener:
Hab hier die gleiche Situation.
Die KAV sieht es aber so, dass am Monatsersten Entgeltanspruch bestanden haben muss. Da während der Elternzeit keiner besteht, gibts es keine Inflationsprämie.
Meiner Meinung nach kompletter Blödsinn, aber so sehen die das wohl.
Wäre interessant zu erfahren wie das beim Bund gehandhabt wird und was die Gewerkschaft dazu sagt.
Coach2002:
In meinen Augen hätte man ja dann den ganzen § anderst schreiben können. Sinngemäß wer am ersten eines Monats entgeltanspruch hat erhält die Inflationsprämie.... Einfach zu lesen und umzusetzen...
flip:
--- Zitat von: Coach2002 am 07.09.2023 14:20 ---In meinen Augen hätte man ja dann den ganzen § anderst schreiben können. Sinngemäß wer am ersten eines Monats entgeltanspruch hat erhält die Inflationsprämie.... Einfach zu lesen und umzusetzen...
--- End quote ---
Die bestehende Regelung
"Wer mindestens an einem Tag eines Monats Entgeltanspruch hat erhält die Inflationsprämie."
ist genauso einfach zu verstehen und umzusetzen.
tina92:
--- Zitat von: McOldie am 22.06.2023 15:35 ---
--- Zitat von: Iamlost am 22.06.2023 13:43 ---OK ich bin seit März in Elternzeit und ärgere mich gerade das mir das dann nicht zusteht oder verstehe ich das falsch?
--- End quote ---
Wenn Du vor der Elternzeit in der Zeit vom 1.1.23 bis zum Beginn der Elternzeit im März einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen hast und am 1.5.23 noch im Arbeitsverhältnis stehst (während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter, es ruht lediglich) hast du Anspruch auf die Einmalzahlung.
--- End quote ---
Genauso ist es
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