Hallo zusammen,
ich möchte gerne die Meinung von den Profis hier in dem Forum über eine besondere Situation erfahren. In den letzten Jahren wird bei uns häufiger versucht Aufgaben, ungeachtet der Tarifgruppen, nach Interesse zu verteilen. Es werden auch Aufgaben ausgeschrieben. Es handelt sich hier nicht um eine Stellenausschreibung, sondern nur um eine Aufgabenverteilung. Angestellte melden sich und danach wird ausgewählt, die Gleichstellungsbeauftragte usw. werden bei der Wahl beteiligt. Also bekommt man eine Zusage oder eine Absage. Aufgaben von z.B. TG 13 werden auf dieser Weise auf Angestellten mit niedrigeren Tarifgruppen verteilt. Ist so etwas mit dem TV-L vereinbar bzw. rechtens?