Autor Thema: Aufgabenverteilung  (Read 2354 times)

User2000

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Aufgabenverteilung
« am: 30.06.2023 17:54 »
Hallo zusammen,

ich möchte gerne die Meinung von den Profis hier in dem Forum über eine besondere Situation erfahren. In den letzten Jahren wird bei uns häufiger versucht Aufgaben, ungeachtet der Tarifgruppen, nach Interesse zu verteilen. Es werden auch Aufgaben ausgeschrieben. Es handelt sich hier nicht um eine Stellenausschreibung, sondern nur um eine Aufgabenverteilung. Angestellte melden sich und danach wird ausgewählt, die Gleichstellungsbeauftragte usw. werden bei der Wahl beteiligt. Also bekommt man eine Zusage oder eine Absage. Aufgaben von z.B. TG 13 werden auf dieser Weise auf Angestellten mit niedrigeren Tarifgruppen verteilt. Ist so etwas mit dem TV-L vereinbar bzw. rechtens?

clarion

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Antw:Aufgabenverteilung
« Antwort #1 am: 01.07.2023 08:01 »
Wer schreibt die Aufgabe aus? Die Abteilung Personal? Oder sonstige Führungskräfte?

User2000

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Aufgabenverteilung
« Antwort #2 am: 01.07.2023 10:29 »
Die Personalabteilung und öffentlich im Intranet.

McOldie

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Antw:Aufgabenverteilung
« Antwort #3 am: 01.07.2023 11:43 »
Die Eingruppierung richtet sich nach er dauerhaft übertragenen Funktion. Ob hier eingruppierungsrelevante Tätigkeiten übertragen worden sind,  ist nicht zu erkennen.

User2000

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Aufgabenverteilung
« Antwort #4 am: 01.07.2023 11:59 »
Die Aufgaben sollen dauerhaft übertragen werden.

FearOfTheDuck

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Antw:Aufgabenverteilung
« Antwort #5 am: 01.07.2023 12:39 »
Wo siehst du das Problem? Der AG überträgt Aufgaben und sofern dann jeweils die Rechtsmeinung zur Eingruppierung mit der tatsächlichen Eingruppierung einhergeht, ist doch alles ok, oder?

User2000

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Aufgabenverteilung
« Antwort #6 am: 01.07.2023 15:57 »
Wenn jemand mit TG 8 sich meldet, um Aufgaben zu übernehmen, die eigentlich Personen mit TG 13 erledigen müssen, dann darf er sich nicht Beschwerden. Es geht mir darum, ob der AG so etwas verlangen darf?

BAT

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Antw:Aufgabenverteilung
« Antwort #7 am: 01.07.2023 16:02 »
Wenn jemand mit TG 8 sich meldet, um Aufgaben zu übernehmen, die eigentlich Personen mit TG 13 erledigen müssen, dann darf er sich nicht Beschwerden. Es geht mir darum, ob der AG so etwas verlangen darf?

Solange er diese wirksam übertragen bekommen hat, bekommt er doch auch EG 13, soweit er die sönstigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Wo ist das Problem?

User2000

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Aufgabenverteilung
« Antwort #8 am: 01.07.2023 16:17 »
Kann sein habe ich mich nicht deutlich ausgedruckt. Er bekommt nur neue Aufgaben auf Dauer und wird nicht neu eingruppiert.

BAT

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Antw:Aufgabenverteilung
« Antwort #9 am: 01.07.2023 16:22 »
Kann sein habe ich mich nicht deutlich ausgedruckt. Er bekommt nur neue Aufgaben auf Dauer und wird nicht neu eingruppiert.

Er wird nicht eingruppiert, er ist eingruppiert. (nach der tariflichen Systematik)

FearOfTheDuck

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Antw:Aufgabenverteilung
« Antwort #10 am: 01.07.2023 17:12 »
Und damit ist korrekte, höhere EG und das Gehalt daraus einklagbar.

User2000

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Aufgabenverteilung
« Antwort #11 am: 01.07.2023 18:46 »
Danke für die Antworten.

Das Ganze ist so eingerichtet, dass die Mitarbeiter sich freiwillig melden. Damit ist es keine klare Übertragung der Aufgaben, also kann auch niemand klagen.

Ich dachte, es gibt andere AGs die so etwas tun. Wahrscheinlich hat unser AG diese Methode erfunden.

McOldie

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Antw:Aufgabenverteilung
« Antwort #12 am: 01.07.2023 20:04 »
Die Übertragung anderer eingruppierungsrelevanter Tätigkeiten bedarf der Zustimmung des Beschäftigten, da es sich um eine Änderung des Arbeitsvertrages handelt. Dieses heißt aber nicht, dass wegen der Zustimmung es zu keiner Veränderung der Eingruppierung kommen kann.  Übernimmt ein E 8-er Tätigkeiten, die den Tätigkeitsmerkmalen von E 13 entsprechen, kann sich seine Eingruppierung ändern.  D.H. er ist kraft Tarifautomatik ggf. höhergruppiert. Entsprechen die neuen Tätigkeiten der Eingruppierung des Beschäftigten, ist dieses ohnehin durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt.
Es sind also keine neu erfundenen Spielregeln. Der Arbeitgeber muss ggf.  die Konseqenzen tragen.

User2000

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Aufgabenverteilung
« Antwort #13 am: 02.07.2023 11:01 »
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

BAT

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Antw:Aufgabenverteilung
« Antwort #14 am: 02.07.2023 11:15 »
Wir hatten das auch mal, aber etwas umgekehrt. Ein Team von sechs Mitarbeitern und ein junger Kollege, gerade in A9 mit dem Aufstieg A10 musste sich unbedingt vor Gericht vorkämpfen bis er eine globale Vertretungsvollmacht bei den Amtsgerichten hatte und dies wurde dann auch von uns anderen Kollegen dann erwartet, teils halt auch Beschäftigte mit 9c. Da muss man von Anfang an dagegen halten.