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Keine Arbeitsplatzbeschreibung - welche Rechte habe ich?

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PPeach:
Hallo zusammen.

Ich arbeite seit 3,5 Jahren in der kommunalen Verwaltung als Sachbearbeiterin. Ich bin in dem Sinne Quereinsteiger, komme aus der freien Wirtschaft mit Master Abschluss, habe keine Verwaltungsausbildung.
Ich habe seit Tag 1 keine Arbeitsplatzbeschreibung. Meine Stelle war vorher besetzt, wurde nach dem Fortgang meiner Vorgängerin aber mit etwas anderen Inhalten neu ausgeschrieben.
Nun ist es so, dass ich seit 2 Jahren umfangreiche neue Aufgaben hinzu bekommen habe, die meine Eingruppierung in EG 8 nun definitiv übersteigen. Ich übe zu weitaus über 50 Prozent selbstständige Tätigkeiten aus.
Seit Mitte 2021 bitte ich meinen Vorgesetzten in mündlicher und schriftlicher Form, mir eine Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen. Die Personalabteilung ist da auch seit längerem dran und fordert die entsprechenden Zuarbeiten ab. Aber mein Vorgesetzter macht die Zuarbeiten einfach nicht. Immer wieder Ausreden, keine Zeit, nächste Woche, kam was dazwischen... Das Spiel geht seit 2 Jahren so.

Mir geht es gar nicht mal zwingend ums Geld. Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich permanent neue, sehr große komplexe Themen übergeholfen bekomme (OZG, digitale Barrierefreiheit) und das alles auch zeitlich überhaupt nicht mehr schaffe, weil ich meine alten Themen auch noch alle bearbeite. Nun bekomm ich immer Druck von ganz oben, dass das eine große Projekt unbedingt bis August abgeschlossen sein muss, dann kommt aber ständig mein Vorgesetzter mit Aufgaben seiner anderen Abteilung, mit der ich gar nichts zutun habe und ich muss das immer einschieben und ausführen und bekomme mein großes Projekt einfach nicht fertig.

Ich habe aber eben nicht mal die APB mit Zeitverteilung auf die man sich dann mal beziehen könnte.
Ich weiß einfach nicht mehr, was ich machen soll.

Eine Kollegin riet mir schon, die Arbeit an allen Aufgaben, die neu dazu kamen und einer höheren EG entsprächen, aber sofort niederzulegen und nur noch das zu machen, wofür ich offiziell eingestellt wurde. Was als in der damaligen Stellenausschreibung stand.

Aber fällt das dann nicht unter Arbeitsverweigerung?

Ich fühle mich einfach total ungerecht behandelt. Ich reiße mir wirklich ein ne Bein aus und mache und tue und bekomme nur Druck, übernehme Aufgaben andere Kollegen, die es nicht hinbekommen bzw einfach keinen Bock haben und alles halt nach mündlicher Anweisung.

Ich habe jetzt einen Antrag auf Höhergruppierung mit einer 3 seitigen Begründung gestellt. Ich weiß, dass meine Tätigkeiten min eine EG höher entsprächen.
Aber was tun, wenn mein Vorgesetzter sich weiterhin weigert die Zuarbeiten zur APB zu erstellen (er hat alles von mir, genaue Tätigkeitsbeschreibungen etc., er hat halt andere Gründe, dass er die APB nicht weiterleitet ans Personal).

Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen? Wäre das rechtens mich zu weigern die höherwertigen Tätigkeiten weiterhin auszuführen?
Was habe ich sonst noch für Möglichkeiten? Außer einer Kündigung...

brian:
Im Normalfall hat Dein direkter Vorgesetzter keine Befugnis, Dir dauerhaft Tätigkeiten zu übertragen, die eine Höhergruppierung zur Folge haben. Kläre mit Deinem Arbeitgeber bzw. dessen beauftragten (vermutlich Personalamt), was Du zu tun hast und was nicht.

McOldie:
Zum Thema "Höhergruppierung": Eine Höhergruppierung muss nicht beantragt werden. Im Bereich des TVöD gilt die "Tarifautomatik", d.h. man ist entsprechend der übertragenen Aufgaben eingruppiert. Wenn Du der Auffassung bist, dass deine Tätigkeit den Merkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, so musst Du - zur Wahrung der Ausschlussfrist - das Entgelt der höheren Entgeltgruppe geltend machen. Um der Sache etwas Nachdruck zu machen, kannst Du gleichzeitig erwähnen, dass Du den Anpruch gerichtlich geltend machst, wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb einer bestimmten Zeit reagiert.
Ich gehe einmal davon aus, dass Du auch vom Arbeitgeber keinen Nachweis nach dem Nachwisgesetz hast. In diesem müssen die Arbeitsbedingungen nachgewiesen werden. Dazu gehörden u.a. eine Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit.

PPeach:
Genau, das ist ja mein Problem, ich kann ja nichts geltend machen, da ich nichts in der Hand habe, keine Arbeitsplatzbeschreibung oder dergleichen. Deswegen habe ich den Antrag auf Höhergruppierung gestellt, weil der bearbeitet werden muss und die Stellenbewertung eine Arbeitsplatzbeschreibung benötigt. Zumindest wurde mir vom AG eine Bearbeitung zugesichert. Aber die Mühlen mahlen hier sehr langsam...und der Ausgang bleibt ungewiss

Lo sa:
Dann notierst du halt selbst, was du "auszuüben" hast an deinem Arbeitsplatz. Aus Rechtssicherheit lässt du dann vom Arbeitgeber bestätigen, dass dies auch deine auszuübende Tätigkeit ist. Wenn sie es nicht ist, soll er eben mitteilen, was denn sonst.

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