Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Korrektur rückwirkend Eingruppierung
Okidoki:
Guten Morgen zusammen,
nun muss ich doch nochmal um den Rat derjenigen bitten, die sich vielleicht damit auskennen. Bei mir geht es nun um die rückwirkende korrigierende Eingruppierung nach E9a. Da ich denke, dass damals mit der Eingruppierung ohnehin etwas falsch gelaufen ist, möchte ich wenigstens jetzt richtig eingruppiert werden, da die Stufe schon gravierende Auswirkungen hat.
2010 kam ich ans Gericht in die Serviceeinheit (vorher Schreibkanzlei seit 1989), bis 2012 war ich im Zivilgericht, 2012 Insolvenzgericht und habe dort jeweils auch teilweise schwierige Aufgaben übernommen (5 % waren es ganz sicher). Am 1.1.2013 kam ich in Straf - Jugend mit schwierigen Aufgaben (Protokollführer Schöffengericht, Vollstreckung, BZR-Mitteilungen). Bis 0101.2014 war ich in E 5 eingruppiert, ab diesem Datum in E6. Nun wurde ich stutzig, da ich viel länger als andere in E5 war. Müsste die korrigierende Mitteilung vom Datum her nun nicht eher erfolgen? Für 9a heisst es, man kann auch von 5 höhergruppiert werden mit 5 % schwierigen Tätigkeiten. Auf der Feststellung zur Korrektur steht: „Korrigierende Eingruppierung der Beschäftigten, die bisher der EG 5, Fallgruppe 1, E6, Fallgruppe 1, bzw. E8, Fallgruppe 1 (Geschäftsstellenverwalter) oder E6, Fallgruppe 2 und 4 bzw. E8 Fallgruppe 2 (Beschäftigte in Serviceeinheiten) zugeordnet sind und denen mindestens 5 % schwierige Tätigkeiten übertragen sind, in EG 9a.
Was ist mit bisher gemeint (aktuell?) oder rückwirkend? Die Tätigkeit entspräche rückwirkend dann ja bereits 2010 diesem Kriterium. Einer Personalrätin zufolge hätte die Tätigkeit in Jugend sogar der E8 entsprochen und das ohne Einarbeitungsjahr, also ab Beginn. Ich bin unsicher, was nun richtig ist. Möchte das Fass nur aufmachen, wenn ich wirklich im Recht bin.
Und warum musste ich 2013 ein Einarbeitungsjahr (so die Aussage des Geschäftsleiters) durchlaufen und wurde erst am 1.1.14 höhergruppiert? Ich war ja nicht neu angestellt, sondern habe nur die Abteilung gewechselt. Wird man nicht ab dem Zeitpunkt der Übertragung höhergruppiert?
Falls mein gefühl richtig ist:
Welche Möglichkeiten habe ich nun, der Geschäftsleiter stellt sich quer und möchte zwingend das Datum der Eingruppierung in E6 zur Korrektur in 9a melden (ab 1.1.14 in 9a, Stufe 2, Laufzeit 0). Wie wäre der richtige Weg (Personalrat, Bezirkspersonalrat ..
Welches Datum denkt Ihr muss nun für 9a gemeldet werden?
Lo sa:
Einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Sachverhalt prüft und dann ggf. klagen! Die Meinung des Personalrats (der ohnehin oft nur ungenügende Kenntnisse in Tarifrecht hat) spielt bei der Feststellung/Durchsetzung der korrekten Eingruppierung und Stufenlaufzeit keine Rolle.
Okidoki:
Ja, würde nur gerne wissen, ob irgendwas dran ist, bevor ich so ein Fass aufmache.
Lo sa:
Der Arbeitgeber unterlag einem Eingruppierungsirrtum. Also ist dieser zu korrigieren. Es ist zu prüfen, wann die Übertragung erfolgte. Ab da beginnt die Stufenlaufzeit in der E9a (früher E9 mit verlängert. Stufenlaufzeit genannt).
Ob die Auffassung des Arbeitgebers nun richtig ist oder nicht, kann am besten ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht/Tarifrecht beantworten. Alles andere führt zu nichts. Dass es nun die E9a ist, scheint ja klar zu sein. Die Stufenermittlung wird aber offensichtlich wieder zu Streit führen, weshalb hier nur ein Anwalt zu empfehlen ist.
MoinMoin:
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es doch darum, wann dur die jetzigen tätigketien übertragen bekommen hast.
Der Leiter meint 1.1.14 du sagst 1.1.13.
Welche Unterlagen hat der Leiter, die nachweisen, dass sich deine Tätigkeiten zum 1.1.14 geändert haben?
Denn, wenn du nachweisen kannst, dass deine auszuübenden Tätigkeiten sich am 1.1.14 nicht geändert haben, sondern 100% die selben waren wie zum 1.1.13. und du nur damals schon verarscht wurdest, in dem sie dich willkürlich 1 Jahr mit EG5 bezahlt haben, obwohl du schon Eg6 gewesen bist, dann ist das sehr simple vor Gericht (auch ohne Anwalt) klärbar.
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