Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Korrektur rückwirkend Eingruppierung
Okidoki:
--- Zitat von: aronzo am 04.07.2023 11:55 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.07.2023 11:10 ---Soweit ich die Frage richtig verstanden habe, geht es um die aktuelle Stufe und Laufzeit.
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Sehe ich genau so. Nur ist es doch entscheidend, in welcher Stufe er heute bei einer "fiktiven" Höhergruppierung in 2013/2014 verweilt (wahrscheinlich Stufe 5 oder 6) und ob er das Entgelt aus einer höheren Stufe auch rückwirkend (im Rahmen der Ausschlussfrist) ausgezahlt bekommen will. Stufengleicher Aufstieg ist noch nicht so lange aktuell, bzw. beim TV-L gar nicht gegeben, und die Laufzeit beginnt auch neu!
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Meinen Antrag habe ich 2018 gestellt, ab da bekomme ich die Nachzahlung. Deshalb ist auch entscheidend, wann ich höhergruppiert werde. Denn vier Jahre machen da viel aus. Mir ist nicht klar, warum er sich auf E6 versteift, da man auch aus E5 höhergruppiert werden könnte. Und ich weiß auch nicht, warum ich das Einarbeitungsjahr brauchte.
ISN:
Denkbar wäre, dass die Tätigkeit im Einarbeitungsjahr noch nicht vollumfänglich übertragen wurde, was zur Folge haben könnte, dass die Tätigkeitsmerkmale der EG 6 noch nicht erfüllt waren.
MoinMoin:
--- Zitat von: ISN am 04.07.2023 18:38 ---Denkbar wäre, dass die Tätigkeit im Einarbeitungsjahr noch nicht vollumfänglich übertragen wurde, was zur Folge haben könnte, dass die Tätigkeitsmerkmale der EG 6 noch nicht erfüllt waren.
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Denkbar ist das, aber das müsste der AG nachweisen, dass er tatsächlich seinerzeit zunächst nur EG5er Tätigkeiten und dann EG6er übertragen hat.
Wenn der AG also jetzt tatsächlich der Meinung ist, dass man erst nachdem Einarbeitungsjahr die 5 % schwierige Tätigkeiten übertragen hat, Okidoki (und der PR, der bei HG idR in der Mitbestimmung ist) aber dieses nicht Formal übertrug, hat der Ag vor Gericht schlechte Karten, denn den Nachweis müsste der AG bringen (denn ein AN kann ja keinen Nachweis über etwas erbringen, dessen Existenz er verneint)
Daher @ okidoki, hat dein AG dir nachweislich erst später diese höherwertige Tätigkeiten übertragen? Falls nein, dann wurdest du verarscht und warst von Anbeginn in der EG6 und kannst davon ausgehen (das spätestens vor Gericht) der 1.1.13 der 9a Anfangstermin ist.
Für die Zeit 2010-2021 müsstest du nachweisen, dass was der AG dir tatsächlich übertragen hat an Tätigkeiten und ob diese ebenfalls schon 5 % schwierige Tätigkeiten im Sinne des Urteils waren!
Okidoki:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.07.2023 20:44 ---
--- Zitat von: ISN am 04.07.2023 18:38 ---Denkbar wäre, dass die Tätigkeit im Einarbeitungsjahr noch nicht vollumfänglich übertragen wurde, was zur Folge haben könnte, dass die Tätigkeitsmerkmale der EG 6 noch nicht erfüllt waren.
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Denkbar ist das, aber das müsste der AG nachweisen, dass er tatsächlich seinerzeit zunächst nur EG5er Tätigkeiten und dann EG6er übertragen hat.
Wenn der AG also jetzt tatsächlich der Meinung ist, dass man erst nachdem Einarbeitungsjahr die 5 % schwierige Tätigkeiten übertragen hat, Okidoki (und der PR, der bei HG idR in der Mitbestimmung ist) aber dieses nicht Formal übertrug, hat der Ag vor Gericht schlechte Karten, denn den Nachweis müsste der AG bringen (denn ein AN kann ja keinen Nachweis über etwas erbringen, dessen Existenz er verneint)
Daher @ okidoki, hat dein AG dir nachweislich erst später diese höherwertige Tätigkeiten übertragen? Falls nein, dann wurdest du verarscht und warst von Anbeginn in der EG6 und kannst davon ausgehen (das spätestens vor Gericht) der 1.1.13 der 9a Anfangstermin ist. - Nein hat er nicht.
Für die Zeit 2010-2021 müsstest du nachweisen, dass was der AG dir tatsächlich übertragen hat an Tätigkeiten und ob diese ebenfalls schon 5 % schwierige Tätigkeiten im Sinne des Urteils waren! - vielen Dank!
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