Autor Thema: Bearbeitungsdauer Höhergruppierung  (Read 3632 times)

Elsa89

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« am: 04.07.2023 15:29 »
Hallo zusammen,
vor ca. 6-7 Wochen habe ich ein Höhergruppierungsantrag gestellt. Wisst ihr, wie lange die Bearbeitung ungefähr dauert? Oder ob die "Prüfer" eine Frist einhalten müssen?
Uns wird nur gesagt, dass es sich in die Länge ziehen kann... :-)

Danke und viele Grüße im voraus
Elsa

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 04.07.2023 15:47 »
Da es keinen Höhergruppierungsantrag gibt, wird die Personalstelle damit das einzig richtige gemacht haben: Ablage P.

Elsa89

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 04.07.2023 16:02 »
Puh.. ja, ich habe mich falsch ausgedrückt aber bei einigen Antworten im Forum frage ich mich "wieso?".

Es ist eine Überprüfung der Eingruppierung der Stelle, lt. § 37 TV-L rückwirkend zum Eingangsdatum des Antrags. Sowohl die Personalstelle, als auch meine Vorgesetze UND auch ihre Vorgesetzte haben mich dazu ermutigt, diesen formlosen Antrag zu stellen.

Zur Info: Höhergruppierungsanträge gibt es in der Tat. Von 150 Mitarbeitenden haben ca. 30 einen gestellt, davon wurden Anfang des Jahres 18 bewilligt.

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 04.07.2023 16:24 »
Dann zeig mir bitte die Stelle im TV-L (von mir aus auch im TVöD-VKA/-Bund), wo du etwas zum "Höhergruppierungsantrag" gefunden hast. § 37 regelt die Ausschlussfrist.

Eingruppierung kann nicht beantragt werden. Sie ist und ergibt sich unmittelbar aus den auszuübenden Tätigkeiten.

Wenn du, deine Personalstelle, deine Vorgesetzte und deine Vor-Vorgesetzte der Meinung seid, dass deine auszuübenden Tätigkeiten höherwertiger sind als das, was du monatlich überwiesen bekommst, dann liegt eine abweichende Rechtsmeinung vor (ggf. vielleicht auch ein Eingruppierungsirtum). Sollte dem so sein, kannst du unter Angabe einer Frist die Beseitigung des Fehlers einfordern. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, musst du deine Ansprüche einklagen (klingt dramatischer als es ist). Das klärt dann auch deine Frage nach der "Bearbeitungsdauer" - sie ist abhängig von deiner gesetzten Frist. Mit einem "Antrag" hat das alles nicht zu tun.

Zur Info: Höhergruppierungsanträge gibt es in der Tat. Von 150 Mitarbeitenden haben ca. 30 einen gestellt, davon wurden Anfang des Jahres 18 bewilligt.
Nein, gibt es in der Tat nicht. Das zeugt nur davon, dass dein Arbeitgeber dumm und hochgradig kriminell ist. Denn offensichtlich hat er mindestens 12 % seiner Beschäftigten Entgelt vorenthalten.

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 04.07.2023 16:33 »
Ich werde das Gefühl nicht los, einem Chatbot zum Opfer gefallen zu sein. Wenn 30 Leute etwas beantragt und teilweise bewilligt bekommen haben, was es überhaupt gar nicht gibt, dann muss doch aber wenigstens ein Gefühl dafür da sein, wie lange die Bearbeitung der 30 (!) Anträge im Schnitt gedauert hat. *HELP*  :-\

Elsa89

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 04.07.2023 16:39 »
So intensiv kenne ich mich damit nicht aus..

Auch ich habe ein Antrag abgegeben mit den Aufgaben Stand 2020. Hier wurde ich in die 9b Fallgruppe 2 eingruppiert, das wäre die 9c. Allerdings gibt es die 9c ja nicht im TVL.
2021 habe ich weitere Aufgaben übernommen, die 100% selbstständig bearbeitet werden. Hier bin ich z.B. die einzige Ansprechpartnerin im Hause für einen bestimmten Service. Aufgrund dessen wurde mir vom Arbeitgeber gesagt, dass bei der Überprüfung festgestellt wurde, dass ich nun in die E10 kann. Daher wurde zur Überprüfung der Entgeltgruppe (rückwirkend 6 Monate ab Eingangsdatum) ein formloser Antrag gestellt.

Man sollte sehr vorsichtig mit seinen Ausdrücken sein, ohne jegliches Hintergrundwissen zu haben. "Kriminell" ist schon hart. Zumal die Überprüfung nicht vom Arbeitgeber erfolgt ist, sondern von Mitarbeitenden des TV-L selbst. Die 12% haben einfach keine höherwertiger Tätigkeiten seit Vertragsbeginn übernommen.

Ich danke trotzdem für deinen Beitrag. Schönen Tag noch. :)

Elsa89

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 04.07.2023 16:40 »
Nein, leider hat man KEIN Gefühl dafür. Da die Stelle, die die Anträge überprüft, leider von der Universität neu besetzt werden musste + Krankheiten (über Monate).

Wir sind eine Organisation der Uni.

Wie bereits geschrieben.. Vielen Dank.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 04.07.2023 17:35 »
So intensiv kenne ich mich damit nicht aus..

Auch ich habe ein Antrag abgegeben mit den Aufgaben Stand 2020. Hier wurde ich in die 9b Fallgruppe 2 eingruppiert, das wäre die 9c. Allerdings gibt es die 9c ja nicht im TVL.
2021 habe ich weitere Aufgaben übernommen, die 100% selbstständig bearbeitet werden. Hier bin ich z.B. die einzige Ansprechpartnerin im Hause für einen bestimmten Service. Aufgrund dessen wurde mir vom Arbeitgeber gesagt, dass bei der Überprüfung festgestellt wurde, dass ich nun in die E10 kann. Daher wurde zur Überprüfung der Entgeltgruppe (rückwirkend 6 Monate ab Eingangsdatum) ein formloser Antrag gestellt.

Man sollte sehr vorsichtig mit seinen Ausdrücken sein, ohne jegliches Hintergrundwissen zu haben. "Kriminell" ist schon hart. Zumal die Überprüfung nicht vom Arbeitgeber erfolgt ist, sondern von Mitarbeitenden des TV-L selbst. Die 12% haben einfach keine höherwertiger Tätigkeiten seit Vertragsbeginn übernommen.

Ich danke trotzdem für deinen Beitrag. Schönen Tag noch. :)

Gemäß TV-L ist man entsprechend der übertragenen Aufgaben eingruppiert. Wenn die Übertragung von höherwertigen Aufgaben in dem notwendigen Umfang von einer dafür befugten Stelle erfolgt ist (typischerweise die Personalabteilung, eher selten die direkte Führungskraft) erfolgt die Höhergruppierung zu dem Zeitpunkt der Aufgabenübertragung.
Insoweit wäre das formell richtige Verfahren, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass man mit der Aufgabenübertragung höhergruppiert ist und den Arbeitgeber konkret zur Zahlung des höheren Entgelts aufzufordern.

Einen von dir genannten "Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung" muss der Arbeitgeber nicht mal beachten.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 04.07.2023 18:36 »
Einen von dir genannten "Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung" muss der Arbeitgeber nicht mal beachten.
Womit zusammenfassend die Antworten auf die Fragen:
wie lange die Bearbeitung ungefähr dauert?

Normalerweise dauernd die Überprüfung der Rechtsmeinung eines möglichen Eingruppierungsirrtums seitens des AGs (bei uns) zwischen 2 Wochen und 6 Monate. Je nach dem ob es ein klarer Fall ist , oder Aufschreibungen und Zeitanteile gemacht werden müssen.
alternativ: So lange bis die Klageschrift beim ArbG ist, denn der "Antrag" ist nur ein Freundlichkeit des ANs, nicht sofort zu klagen.
Oder ob die "Prüfer" eine Frist einhalten müssen?
Nein, da es keinen formalen Antrag gibt, kann es auch keine Frist geben, Fristen in diesem Bereich kann dem AG nur das ArbG geben.
 

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 04.07.2023 21:03 »
Man sollte sehr vorsichtig mit seinen Ausdrücken sein, ohne jegliches Hintergrundwissen zu haben. "Kriminell" ist schon hart.
Wie würdest du es nennen wenn der AG im großen Stil höherwertige auszuübende Tätigkeiten seinen MA überträgt aber weiterhin das (geringere) Entgelt zahlt? Sowas passiert nicht zufällig, zumindest nicht in der Größenordnung wie bei euch. Dass er scheinbar auf Anträge reagiert, die es formal gar nicht gibt, spricht nicht für seine Kompetenz.

Ich wollte dir echt nicht auf den Schlips treten, aber der „Höhergruppierungsantrag“ ist wahrscheinlich das größte Mysterium und Hirngespinst unter Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Das muss wirklich aus den Köpfen der Leute ausgetrieben werden. Tarifautomatik funktioniert anders, Kollege Organisator hat es gut zusammengefasst.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 04.07.2023 23:27 »
Man sollte sehr vorsichtig mit seinen Ausdrücken sein, ohne jegliches Hintergrundwissen zu haben. "Kriminell" ist schon hart.
Wie würdest du es nennen wenn der AG im großen Stil höherwertige auszuübende Tätigkeiten seinen MA überträgt aber weiterhin das (geringere) Entgelt zahlt? Sowas passiert nicht zufällig, zumindest nicht in der Größenordnung wie bei euch. Dass er scheinbar auf Anträge reagiert, die es formal gar nicht gibt, spricht nicht für seine Kompetenz.

Ich wollte dir echt nicht auf den Schlips treten, aber der „Höhergruppierungsantrag“ ist wahrscheinlich das größte Mysterium und Hirngespinst unter Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Das muss wirklich aus den Köpfen der Leute ausgetrieben werden. Tarifautomatik funktioniert anders, Kollege Organisator hat es gut zusammengefasst.
+1

ob kriminell oder grob fahrlässig sei mal dahingestellt.

Aber schlammpert ist es alle mal und regelmäßig "bewußt" hingenommen erst Recht (nach meinen Beobachtungen)

Elsa89

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 05.07.2023 07:31 »
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Da gebe ich euch schon recht. Habe auch bereits geäußert, dass ich die Aufgaben abgebe, sofern ich nicht dementsprechend vergütet werde.

Wünsche euch noch eine schöne restliche Woche. :)

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 05.07.2023 07:55 »
So einfach ist das alles nicht (eigentlich). Du schreibst hier folgendes:
2021 habe ich weitere Aufgaben übernommen, die 100% selbstständig bearbeitet werden. Hier bin ich z.B. die einzige Ansprechpartnerin im Hause für einen bestimmten Service. Aufgrund dessen wurde mir vom Arbeitgeber gesagt, dass bei der Überprüfung festgestellt wurde, dass ich nun in die E10 kann.
Gehen wir mal davon aus, dass du 2021 tatsächlich höherwertigere Tätigkeiten, die zur Entgeltgruppe 10 führten, wirksam übertragen bekommen hast. Damit bist du seit 2021 in E10 und hast auch das entsprechende Entgelt zu bekommen (unterstellen wir mal, dass alle Voraussetzungen in der Person erfüllt sind). Wenn der AG dem bisher nicht nachgekommen ist und so sieht es ja scheinbar aus, solltest du dir wenigstens die letzten 6 Monate rückwirkend (§ 37) holen. Was du in der Zukunft machst, ist deine Entscheidung. Aber einseitig die Vertragsbedingungen ändern a lá "Ich gebe Aufgaben ab, wenn..." funktioniert so auch nicht  ;)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 05.07.2023 08:03 »
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Da gebe ich euch schon recht. Habe auch bereits geäußert, dass ich die Aufgaben abgebe, sofern ich nicht dementsprechend vergütet werde.

Wünsche euch noch eine schöne restliche Woche. :)

Und da kommt schon wieder das nächste Missverständnis, zu glauben, Aufgaben einseitig abgeben zu können. Die Weiterung, Aufgaben auszuführen wäre abmahnwürdig, bzw. könnte zur verhaltendbedingten Kündigung führen. Wenn Aufgaben ordnungsgemäß übertragen wurden, sind sie auszuführen (AN betreffend) und zu entgelten (AG betreffend).

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 05.07.2023 08:04 »
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Da gebe ich euch schon recht. Habe auch bereits geäußert, dass ich die Aufgaben abgebe, sofern ich nicht dementsprechend vergütet werde.

Wünsche euch noch eine schöne restliche Woche. :)
Wenn du die Aufgaben (rechtskräftig) übertragen bekommen hast und diese eigenmächtig nicht mehr ausübst, dann riskierst du eine Abmahnung.
Da solltest du eher dein dir zustehendes Entgelt bei Gericht einfordern.

Wenn du die Aufgaben nicht übertragen bekommen hast, wie willst du da etwas abgeben, was du nicht bekommen hast, da kannst du auch nichts abgeben (soooondern einfach nur das machen was dir auch wirksam übertragen wurde).

Aber da liegt ja in 99% der Hase im Pfeffer:
Cheffe sagt mach mal, du machst, obwohl Cheffe nicht sagen durfte mach mal.