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Bearbeitungsdauer Höhergruppierung

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MoinMoin:

--- Zitat von: E15TVL am 04.07.2023 21:03 ---
--- Zitat von: Elsa89 am 04.07.2023 16:39 ---Man sollte sehr vorsichtig mit seinen Ausdrücken sein, ohne jegliches Hintergrundwissen zu haben. "Kriminell" ist schon hart.

--- End quote ---
Wie würdest du es nennen wenn der AG im großen Stil höherwertige auszuübende Tätigkeiten seinen MA überträgt aber weiterhin das (geringere) Entgelt zahlt? Sowas passiert nicht zufällig, zumindest nicht in der Größenordnung wie bei euch. Dass er scheinbar auf Anträge reagiert, die es formal gar nicht gibt, spricht nicht für seine Kompetenz.

Ich wollte dir echt nicht auf den Schlips treten, aber der „Höhergruppierungsantrag“ ist wahrscheinlich das größte Mysterium und Hirngespinst unter Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Das muss wirklich aus den Köpfen der Leute ausgetrieben werden. Tarifautomatik funktioniert anders, Kollege Organisator hat es gut zusammengefasst.

--- End quote ---
+1

ob kriminell oder grob fahrlässig sei mal dahingestellt.

Aber schlammpert ist es alle mal und regelmäßig "bewußt" hingenommen erst Recht (nach meinen Beobachtungen)

Elsa89:
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Da gebe ich euch schon recht. Habe auch bereits geäußert, dass ich die Aufgaben abgebe, sofern ich nicht dementsprechend vergütet werde.

Wünsche euch noch eine schöne restliche Woche. :)

E15TVL:
So einfach ist das alles nicht (eigentlich). Du schreibst hier folgendes:

--- Zitat von: Elsa89 am 04.07.2023 16:39 ---2021 habe ich weitere Aufgaben übernommen, die 100% selbstständig bearbeitet werden. Hier bin ich z.B. die einzige Ansprechpartnerin im Hause für einen bestimmten Service. Aufgrund dessen wurde mir vom Arbeitgeber gesagt, dass bei der Überprüfung festgestellt wurde, dass ich nun in die E10 kann.

--- End quote ---
Gehen wir mal davon aus, dass du 2021 tatsächlich höherwertigere Tätigkeiten, die zur Entgeltgruppe 10 führten, wirksam übertragen bekommen hast. Damit bist du seit 2021 in E10 und hast auch das entsprechende Entgelt zu bekommen (unterstellen wir mal, dass alle Voraussetzungen in der Person erfüllt sind). Wenn der AG dem bisher nicht nachgekommen ist und so sieht es ja scheinbar aus, solltest du dir wenigstens die letzten 6 Monate rückwirkend (§ 37) holen. Was du in der Zukunft machst, ist deine Entscheidung. Aber einseitig die Vertragsbedingungen ändern a lá "Ich gebe Aufgaben ab, wenn..." funktioniert so auch nicht  ;)

Organisator:

--- Zitat von: Elsa89 am 05.07.2023 07:31 ---Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Da gebe ich euch schon recht. Habe auch bereits geäußert, dass ich die Aufgaben abgebe, sofern ich nicht dementsprechend vergütet werde.

Wünsche euch noch eine schöne restliche Woche. :)

--- End quote ---

Und da kommt schon wieder das nächste Missverständnis, zu glauben, Aufgaben einseitig abgeben zu können. Die Weiterung, Aufgaben auszuführen wäre abmahnwürdig, bzw. könnte zur verhaltendbedingten Kündigung führen. Wenn Aufgaben ordnungsgemäß übertragen wurden, sind sie auszuführen (AN betreffend) und zu entgelten (AG betreffend).

MoinMoin:

--- Zitat von: Elsa89 am 05.07.2023 07:31 ---Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Da gebe ich euch schon recht. Habe auch bereits geäußert, dass ich die Aufgaben abgebe, sofern ich nicht dementsprechend vergütet werde.

Wünsche euch noch eine schöne restliche Woche. :)

--- End quote ---
Wenn du die Aufgaben (rechtskräftig) übertragen bekommen hast und diese eigenmächtig nicht mehr ausübst, dann riskierst du eine Abmahnung.
Da solltest du eher dein dir zustehendes Entgelt bei Gericht einfordern.

Wenn du die Aufgaben nicht übertragen bekommen hast, wie willst du da etwas abgeben, was du nicht bekommen hast, da kannst du auch nichts abgeben (soooondern einfach nur das machen was dir auch wirksam übertragen wurde).

Aber da liegt ja in 99% der Hase im Pfeffer:
Cheffe sagt mach mal, du machst, obwohl Cheffe nicht sagen durfte mach mal.

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