Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bearbeitungsdauer Höhergruppierung
Elsa89:
So intensiv kenne ich mich damit nicht aus..
Auch ich habe ein Antrag abgegeben mit den Aufgaben Stand 2020. Hier wurde ich in die 9b Fallgruppe 2 eingruppiert, das wäre die 9c. Allerdings gibt es die 9c ja nicht im TVL.
2021 habe ich weitere Aufgaben übernommen, die 100% selbstständig bearbeitet werden. Hier bin ich z.B. die einzige Ansprechpartnerin im Hause für einen bestimmten Service. Aufgrund dessen wurde mir vom Arbeitgeber gesagt, dass bei der Überprüfung festgestellt wurde, dass ich nun in die E10 kann. Daher wurde zur Überprüfung der Entgeltgruppe (rückwirkend 6 Monate ab Eingangsdatum) ein formloser Antrag gestellt.
Man sollte sehr vorsichtig mit seinen Ausdrücken sein, ohne jegliches Hintergrundwissen zu haben. "Kriminell" ist schon hart. Zumal die Überprüfung nicht vom Arbeitgeber erfolgt ist, sondern von Mitarbeitenden des TV-L selbst. Die 12% haben einfach keine höherwertiger Tätigkeiten seit Vertragsbeginn übernommen.
Ich danke trotzdem für deinen Beitrag. Schönen Tag noch. :)
Elsa89:
Nein, leider hat man KEIN Gefühl dafür. Da die Stelle, die die Anträge überprüft, leider von der Universität neu besetzt werden musste + Krankheiten (über Monate).
Wir sind eine Organisation der Uni.
Wie bereits geschrieben.. Vielen Dank.
Organisator:
--- Zitat von: Elsa89 am 04.07.2023 16:39 ---So intensiv kenne ich mich damit nicht aus..
Auch ich habe ein Antrag abgegeben mit den Aufgaben Stand 2020. Hier wurde ich in die 9b Fallgruppe 2 eingruppiert, das wäre die 9c. Allerdings gibt es die 9c ja nicht im TVL.
2021 habe ich weitere Aufgaben übernommen, die 100% selbstständig bearbeitet werden. Hier bin ich z.B. die einzige Ansprechpartnerin im Hause für einen bestimmten Service. Aufgrund dessen wurde mir vom Arbeitgeber gesagt, dass bei der Überprüfung festgestellt wurde, dass ich nun in die E10 kann. Daher wurde zur Überprüfung der Entgeltgruppe (rückwirkend 6 Monate ab Eingangsdatum) ein formloser Antrag gestellt.
Man sollte sehr vorsichtig mit seinen Ausdrücken sein, ohne jegliches Hintergrundwissen zu haben. "Kriminell" ist schon hart. Zumal die Überprüfung nicht vom Arbeitgeber erfolgt ist, sondern von Mitarbeitenden des TV-L selbst. Die 12% haben einfach keine höherwertiger Tätigkeiten seit Vertragsbeginn übernommen.
Ich danke trotzdem für deinen Beitrag. Schönen Tag noch. :)
--- End quote ---
Gemäß TV-L ist man entsprechend der übertragenen Aufgaben eingruppiert. Wenn die Übertragung von höherwertigen Aufgaben in dem notwendigen Umfang von einer dafür befugten Stelle erfolgt ist (typischerweise die Personalabteilung, eher selten die direkte Führungskraft) erfolgt die Höhergruppierung zu dem Zeitpunkt der Aufgabenübertragung.
Insoweit wäre das formell richtige Verfahren, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass man mit der Aufgabenübertragung höhergruppiert ist und den Arbeitgeber konkret zur Zahlung des höheren Entgelts aufzufordern.
Einen von dir genannten "Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung" muss der Arbeitgeber nicht mal beachten.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 04.07.2023 17:35 ---Einen von dir genannten "Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung" muss der Arbeitgeber nicht mal beachten.
--- End quote ---
Womit zusammenfassend die Antworten auf die Fragen:
wie lange die Bearbeitung ungefähr dauert?
Normalerweise dauernd die Überprüfung der Rechtsmeinung eines möglichen Eingruppierungsirrtums seitens des AGs (bei uns) zwischen 2 Wochen und 6 Monate. Je nach dem ob es ein klarer Fall ist , oder Aufschreibungen und Zeitanteile gemacht werden müssen.
alternativ: So lange bis die Klageschrift beim ArbG ist, denn der "Antrag" ist nur ein Freundlichkeit des ANs, nicht sofort zu klagen.
Oder ob die "Prüfer" eine Frist einhalten müssen?
Nein, da es keinen formalen Antrag gibt, kann es auch keine Frist geben, Fristen in diesem Bereich kann dem AG nur das ArbG geben.
E15TVL:
--- Zitat von: Elsa89 am 04.07.2023 16:39 ---Man sollte sehr vorsichtig mit seinen Ausdrücken sein, ohne jegliches Hintergrundwissen zu haben. "Kriminell" ist schon hart.
--- End quote ---
Wie würdest du es nennen wenn der AG im großen Stil höherwertige auszuübende Tätigkeiten seinen MA überträgt aber weiterhin das (geringere) Entgelt zahlt? Sowas passiert nicht zufällig, zumindest nicht in der Größenordnung wie bei euch. Dass er scheinbar auf Anträge reagiert, die es formal gar nicht gibt, spricht nicht für seine Kompetenz.
Ich wollte dir echt nicht auf den Schlips treten, aber der „Höhergruppierungsantrag“ ist wahrscheinlich das größte Mysterium und Hirngespinst unter Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Das muss wirklich aus den Köpfen der Leute ausgetrieben werden. Tarifautomatik funktioniert anders, Kollege Organisator hat es gut zusammengefasst.
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