...deine Frau soll dort vorstellig werden und auf die Situation hinweisen (ggfls. weitere Betroffene ins Boot holen)...
Normalerweise reagieren Personalräte auf wiederholte Anordnungen von Überstunden rebellisch, wenn keine Verbesserung der Situation absehbar ist. Wenn dann noch gesundheitliche Belastungen durch Überstunden bei Beschäftigten hinzukommen, wird ein gut arbeitender PR den Anordnungen der Überstunden nicht zustimmen (Überstunden sind dann nicht mehr möglich).
Generell ist in solchen Situationen den Beschäftigten zu empfehlen, auch Überlastungsanzeigen zu stellen. Dann ist der AG auch nachweisbar in der Verpflichtung, Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen. Auch sichern sich die Beschäftigten durch die Überlastungsanzeige ab und können z.B auch nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn aufgrund von Überlastung Fehler gemacht werden, die zu einem Schaden führen.