Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Was tun gegen Mehrarbeitsanordnung aufgrund gleicher Gründe? Fürsorge?
chris1907:
--- Zitat von: was_guckst_du am 05.07.2023 14:51 ---...deine Frau soll dort vorstellig werden und auf die Situation hinweisen (ggfls. weitere Betroffene ins Boot holen)...
Normalerweise reagieren Personalräte auf wiederholte Anordnungen von Überstunden rebellisch, wenn keine Verbesserung der Situation absehbar ist. Wenn dann noch gesundheitliche Belastungen durch Überstunden bei Beschäftigten hinzukommen, wird ein gut arbeitender PR den Anordnungen der Überstunden nicht zustimmen (Überstunden sind dann nicht mehr möglich).
Generell ist in solchen Situationen den Beschäftigten zu empfehlen, auch Überlastungsanzeigen zu stellen. Dann ist der AG auch nachweisbar in der Verpflichtung, Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen. Auch sichern sich die Beschäftigten durch die Überlastungsanzeige ab und können z.B auch nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn aufgrund von Überlastung Fehler gemacht werden, die zu einem Schaden führen.
--- End quote ---
Vielen Dank schon mal für den Hinweis... Mit der Überlastungsanzeige ist bestimmt keine schlechte Idee. So wie ich das mitbekommen habe hat der PR die letzten Anordnungen einfach durchgewunken.
chris1907:
Wie wird diese entschädigt?
[/quote]
Die Mehrarbeit ist immer von Juni bis Oktober angeordnet. In dieser Zeit besteht eben die Mehrarbeit und Urlaubssperre... Die Überstunden aus der Mehrarbeit können dann schon im Winter vereinzelt abgebaut werden. In dieser Zeit ist es etwas "ruhiger", also man kann auch in den Mittag gehen und muss nicht durcharbeiten!
McOldie:
--- Zitat von: chris1907 am 05.07.2023 16:45 ---Wie wird diese entschädigt?
--- End quote ---
Die Mehrarbeit ist immer von Juni bis Oktober angeordnet. In dieser Zeit besteht eben die Mehrarbeit und Urlaubssperre... Die Überstunden aus der Mehrarbeit können dann schon im Winter vereinzelt abgebaut werden. In dieser Zeit ist es etwas "ruhiger", also man kann auch in den Mittag gehen und muss nicht durcharbeiten!
[/quote]
Die Pflicht zur Mehrarbeit und der Vorrang des Freizeitausgleichs ist in Art.87 des Bayerischen Beamtengeseetz geregelt und die Bezahlung in Art 61 im Besoldungsgesetz (ist abhängig von der BesGr.)
Garfield73:
--- Zitat von: chris1907 am 05.07.2023 16:45 ---Die Mehrarbeit ist immer von Juni bis Oktober angeordnet. In dieser Zeit besteht eben die Mehrarbeit und Urlaubssperre... Die Überstunden aus der Mehrarbeit können dann schon im Winter vereinzelt abgebaut werden. In dieser Zeit ist es etwas "ruhiger", also man kann auch in den Mittag gehen und muss nicht durcharbeiten!
--- End quote ---
Verstehe ich das richtig, dass Deine Frau regelmäßig keine Pause macht oder machen kann bzw. darf?
Dann sollte sich Deine Frau mal intensiver mit Ihren Rechten und der AG mit seinen Pflichten beschäftigen.
Künftig nach max. 6 Stunden einfach für mind. 30 Minuten den Stift fallen lassen und den Arbeitsplatz auch verlassen.
was_guckst_du:
..es besteht also für den gesammten Sommer Urlaubssperre?...und das seit Jahren?...welcher Personalrat macht den sowas mit???
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version