Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung - was ist zu beachten? 11 / 3 -> 13?
Lara1964:
--- Zitat ---Ihr könntet noch abwarten und, sobald du in Stufe 4 bist und dort 2 Jahre absolviert hast, eine Stufenlaufzeitverkürzung vornehmen; dann bist du in E11/5 und würdest direkt in die E13/5 kommen.
Dauert etwas länger, aber der finanzielle Input dürfte hier maximal sein.
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noch eine Frage dazu - ist das ein übliches Vorgehen, das ich vorschlagen kann? Es klingt sehr viel besser. Denn der Unterschied von 11/4 zu 13/3 ist ja nur sehr gering. Ich würde jetzt in 13 die Stufe 3 wieder von vorne beginnen, nach 3 Jahren dann 4 Jahre Stufe 4 und in 7 Jahren erst in Stufe 5 kommen.
mit der Stufenlaufzeitverkürzung wären es 9 Monate bis 11/4 und dann 2 Jahre.
Ich frage mich nur, ob mein Chef das weiß (er ist noch nicht viel länger im Unternehmen als ich) und ob mein Chef überhaupt so lange bleibt.
Die Personalabteilung weiß es aber sicher.
Kann man jetzt schon dies vertraglich festhalten oder wie ist da das Vorgehen?
Sonst wäre mir "der Spatz in der Hand" jetzt doch lieber als die Taube auf dem Dach ;)
Lara1964:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.07.2023 07:21 ---Oder den "Schaden" durch Zulage nach 16.5 kompensieren lassen, ist wahrscheinlicher und einfacher zu realisieren als die Stufenlaufzeitverkürzung nach 17
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das klingt auch interessant ;)
Ich wende mich am besten an unsere Personalabteilung oder den BR? Mein Chef wird diese Feinheiten nicht kennen, denke ich.
MoinMoin:
--- Zitat von: Lara1964 am 06.07.2023 07:24 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.07.2023 07:21 ---Oder den "Schaden" durch Zulage nach 16.5 kompensieren lassen, ist wahrscheinlicher und einfacher zu realisieren als die Stufenlaufzeitverkürzung nach 17
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das klingt auch interessant ;)
Ich wende mich am besten an unsere Personalabteilung oder den BR? Mein Chef wird diese Feinheiten nicht kennen, denke ich.
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In vielen Durchführungsrichtlinien wird eine Stufenlaufzeit Verkürzung frühestens nach Ablauf der Hälfte der aktuellen Stufe angedacht, denn man muss ja schauen, ob derjenige entsprechend seiner Stufe eine erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringt und dazu muss theoretisch eine Leistungsbewertung (von deinen Chef) gemacht werden.
Die Zulage nach §16.5 hat uA das Kriterium "zur Bindung von qualifiziertem Personal".
Da wird idR eine Darstellung des Vorgesetzten (zum Lochen und Abheften, bei der PA) benötigt, die besagt, dass du wechselwillig bist, wenn du nicht diese Zulage erhältst.
JC83:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.07.2023 07:21 ---Oder den "Schaden" durch Zulage nach 16.5 kompensieren lassen, ist wahrscheinlicher und einfacher zu realisieren als die Stufenlaufzeitverkürzung nach 17
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Bei "uns" muss leider ein konkreter "Abwanderungsnachweis" erbracht werden; die Stufenverkürzung wiederum wird bei uns als Tool im Rahmen von jährlichen Leistungsprämien genutzt.
JC83:
--- Zitat von: Lara1964 am 06.07.2023 07:23 ---
noch eine Frage dazu - ist das ein übliches Vorgehen, das ich vorschlagen kann?
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Ich behaupte nein; was aber hauptsächlich an unfähigen Personalern und Führungskräften liegt.
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