Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Antrag auf Verbeamtung
Thomas23:
Hallo zusammen,
Ich hatte mich schon etwas im Forum informiert, jedoch keine konkrete Antwort auf meine Frage bekommen.
Ich habe am 01.04 eine neue Stelle E11 in der Verwaltung übernommen. Die Stelle war intern als A12/ E11 ausgeschrieben, extern jedoch als E11. Man sagte mir bei der Vertragsunterzeichnung, dass ich nach der Probezeit einen Antrag auf Verbeamtung stellen kann.
Nun hörte ich aus dem Personalbüro, dass eine Verbeamtung nicht möglich ist, da ich die Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle. Das erschließt sich mir nicht. Ich bin 29 Jahre alt, absolut gesund, habe einen Bachelor sowie einen Masterabschuss. Meiner Meinung nach sind die Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen doch dadurch erfüllt oder bin ich falsch informiert?
Viele Grüße
Thomas
Thomber:
Damit die Laufbahnbefähigung vollständig vorliegt, benötigst Du halt einen Abschluss, der genau dieses Kreterium auch erfüllt.
Beispiel:
Der altbekannte Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt" (heute oftmals Bachelor of Laws oder public Administration) ist ein Studium, was so aufgebaut ist, dass Du damit autom. die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst bekommst. Hast Du aber ein Masterabschluss in Rechtswissenschaften bringt dieser keine Laufbahnbefähigung mit, obgleich er ja höherwertig ist.
Es genügt auch nicht, wenn ein Studiengang "nur" akkreditiert ist. Auch das ersetzt keine Laufbahnbefähigung.
Mit der Akkreditierung wird lediglich dokumentiert, dass Du die sog. Bildungsvoraussetzung für den hD erlangt hast. (Da fehlt dann aber noch die "Berufspraktische Zeit" - Ein Thema, was hier im Forum schon OFT besprochen worden ist.)
Thomas23:
Vielen Dank für die Infos. Gibt es eventuell weitere Möglichkeiten die Laufbahnbefähigung zu erlangen?
Thomber:
Es gillt IMMER (!!!!!!!) --> Was der Dienstherr will, wird er auch möglich machen.
Kurz und knapp
Die einfachste Möglichkeit wäre für Neu-Einsteiger MIT akkr. Abschluss (=Bildungsvoraussetzung):
Anstellung in Behörde als Tarifbeschäftigter...und dann je nach Laufbahnrecht Zeit absitzen. Dann Laufbahnbefähigung anerkennen lassen und schwups darf man dich verbeamten.
Soweit zur Theorie...
Organisator:
--- Zitat von: Thomas23 am 06.07.2023 11:53 ---Vielen Dank für die Infos. Gibt es eventuell weitere Möglichkeiten die Laufbahnbefähigung zu erlangen?
--- End quote ---
Na klar - schau mal in die Bundeslaufbahnverordnung, bzw. die analogen landesrechtlichen Regelungen. Oder frag einfach deinen AG, welche Möglichkeiten (der Personalentwicklung) er so sieht. Letzteres hätte mehr Sinn, da auch dein AG entscheidet, ob und wann er dich verbeamten möchte.
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