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Antrag auf Verbeamtung
EiTee:
Die Verbeamtung würde, im nicht technischen mittleren Dienst, in A9 stattfinden. Ich hoffe, dass das dem TE ebenfalls bewusst ist. Aus E11 wird nicht A12!
MoinMoin:
Und der ganze andere Rattenschwanz, der mit einer Verbeamtung zusammenhängt ebenso.
xap:
--- Zitat von: EiTee am 06.07.2023 18:20 ---Die Verbeamtung würde, im nicht technischen mittleren Dienst, in A9 stattfinden. Ich hoffe, dass das dem TE ebenfalls bewusst ist. Aus E11 wird nicht A12!
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Ich nehme an hier war der gehobene Dienst gemeint. Aber ja, es wäre die A9. In der Regel wird die Laufbahnbefähigung zuerkannt, wenn zur geforderten schulischen Bildung (Studium) eine hauptberufliche Tätigkeit von 18 Monaten nachgewiesen wird, insofern nicht ohnehin ein Vorbereitungsdienst absolviert wurde (wovon hier auszugehen sein wird). Der Master ist für den gD irrelevant, demnach sollte man sich gründlich überlegen, ob man mit Master ewig im gD hängen möchte oder sich lieber vorher als TB auf Stellen ab EG13 aufwärts bewirbt. Dort kann dann ebenfalls mittels Berufserfahrung die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst erworben werden (zumindest beim Bund). Wenn man erstmal im gD verbeamtet ist, kann sich ein Laufbahnwechsel in den hD deutlich schwieriger darstellen, als hätte man als TB eine Stelle ab EG13 angefangen.
EiTee:
--- Zitat von: xap am 06.07.2023 19:50 ---
Ich nehme an hier war der gehobene Dienst gemeint.
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Y
Thomas23:
--- Zitat von: Thomber am 06.07.2023 11:59 ---Es gillt IMMER (!!!!!!!) --> Was der Dienstherr will, wird er auch möglich machen.
Kurz und knapp
Die einfachste Möglichkeit wäre für Neu-Einsteiger MIT akkr. Abschluss (=Bildungsvoraussetzung):
Anstellung in Behörde als Tarifbeschäftigter...und dann je nach Laufbahnrecht Zeit absitzen. Dann Laufbahnbefähigung anerkennen lassen und schwups darf man dich verbeamten.
Soweit zur Theorie...
--- End quote ---
Vielen Dank für die ganzen Informationen. Ich muss leider gestehen, dass mir nicht bewusst war, dass ich dann in A9 eingruppiert werde, ich ging von A12 aus.
Ich habe dazu noch eine Verständnisfrage. Es heißt : "was der Dienstherr will, wird er auch möglich machen!" Das bedeutet, er könnte, rein theoretisch, meine Stelle trotzdem in eine A12 Stelle umwandeln und mich in A12 eingruppieren, obwohl ich die Laufbahnbefähigung noch nicht besitze?
Nochmals vielen Dank für eure ausführlichen Antworten.
Thomas
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