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Warum nur studentische Hilfskräfte?

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AndreasHL:
Hallo,

verstößt die Ausschreibung einer Stelle „nur für studentische Hilfskräfte“ gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Der Ausschreibende schließt ja mit der Formulierung „nur für studentische Hilfskräfte“ bewusst z. B. ältere Bewerber oder Rentner aus. An der Art der Tätigkeit kann es nicht liegen. Mir liegt grade eine solche Ausschreibung vor, EG3, einfache Kopier- und Sortiertätigkeit.

Da könnte sich doch jeder arbeitsfähige Rentner bewerben, darf er aber nicht. Also Benachteiligung aufgrund des Alters.

Eure Meinung?

Viele Grüße

Andreas

MoinMoin:

--- Zitat von: AndreasHL am 07.07.2023 23:44 ---verstößt die Ausschreibung einer Stelle „nur für studentische Hilfskräfte“ gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Der Ausschreibende schließt ja mit der Formulierung „nur für studentische Hilfskräfte“ bewusst z. B. ältere Bewerber oder Rentner aus.

--- End quote ---
Nein, auch Ältere oder Rentner können den Studenten Status haben.
Ob die dann allerdings nicht auch studentische Hilfskräfte sein können kann ic hnicht überblicken.


--- Zitat ---An der Art der Tätigkeit kann es nicht liegen. Mir liegt grade eine solche Ausschreibung vor, EG3, einfache Kopier- und Sortiertätigkeit.

Da könnte sich doch jeder arbeitsfähige Rentner bewerben, darf er aber nicht. Also Benachteiligung aufgrund des Alters.

Eure Meinung?

--- End quote ---
Ic hhabe keine Ahnung, ob eine studentische Hilfskraft, was die Nebenosten für den Ag bedutet einen unterschied ausmacht gegenüber einem Rentner oder anderen Menschen.
Es könnte ja sein, dass da weniger SV abgaben beim Ag sind und das wäre durchaus ein Grund ebene nur diese Menschen zu wollen.
Und wie gesagt, ich kenne auch alte Menschen die Studenten sind

Tiffy:
AndreasHL hätte mal wieder gern ein Problem, vorzugsweise aus dem Bereich Diskriminierung, und am Ende liest man eh nie wieder was von ihm dazu.

Faunus:

--- Zitat von: AndreasHL am 07.07.2023 23:44 ---Hallo,

verstößt die Ausschreibung einer Stelle „nur für studentische Hilfskräfte“ gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Der Ausschreibende schließt ja mit der Formulierung „nur für studentische Hilfskräfte“ bewusst z. B. ältere Bewerber oder Rentner aus. An der Art der Tätigkeit kann es nicht liegen. Mir liegt grade eine solche Ausschreibung vor, EG3, einfache Kopier- und Sortiertätigkeit.

Da könnte sich doch jeder arbeitsfähige Rentner bewerben, darf er aber nicht. Also Benachteiligung aufgrund des Alters.

Eure Meinung?

Viele Grüße

Andreas

--- End quote ---

Einfach mal mit den Vorgesetzten reden oder ist das bei Euch nicht üblich?

AndreasHL:
Hallo,

das Problem ist, dass diese Frage erst ganz aktuell aufgetreten ist. Mein geliebter Arbeitgeber lehnt es ja rundweg ab, Rentner zu beschäftigen. Wovon ich auch betroffen bin, denn in wenigen Wochen ist Rentenbeginn.

Es ist ja eine subjektive Empfindung. Da wird eine Stelle für eine studentische Hilfskraft ausgeschrieben, Vergütung nach EG3. Kann ich aus dem Stand heraus machen, habe ich auch schon im Rahmen einer freiwilligen Hilfe gemacht (Kopieren, mal kurz 300 Seiten durchnummerieren u. Ä.) 19-Stunden-Woche bei freier Zeiteinteilung.

Aber ich darf das nicht, weil ich dann Rentner bin. Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass ich da angepiekst bin.

Ich könnte mich zwar für irgend ein Studienfach eintragen. Es wäre nur schön gewesen, wenn es schon eine (höchst-)richterliche Entscheidung gibt.

Viele Grüße

Andreas

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