Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NI] Höhergruppierung der hausinternen Angestellten im Vergleich zu den Beamten

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MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 10.07.2023 14:21 ---
--- Zitat von: Malkav am 10.07.2023 12:58 ---Nur was sollen die machen, wenn aus dem dortigen Justizministerium als Antwort eiskalt kommt, dass ein Nettomehrverdienst von 33,89 EUR/Monat der Tätigkeit eines unabhängigen Organs der Rechtspflege samt Studium gegenüber einer ausführenden Beschäftigten in der Serviceeinheit angemessen ist?

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Ich würde mal schauen, ob es eine Argumentation für ein Abstandsgebot für Angestellte und Beamte innerhalb des selben Tätigkeitsspektums (mD) gibt.

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Ich glaube es wird verkannt, dass diese höherwertige Tätigkeit nur ein Umfang von 5% ausmacht (ausmachen müsen) und nicht 100% der Tätigkeiten. Und aufgrund der fehlenden feinganularen Zuordnung und Steuerung durch den AG in der Zuweisung der einzelne Arbeitsvorgänge, werden die niederwertigen Arbeiten mit mehr Entgelt bezahlt.
Diese gefühlte Unangemessenheit ist halt den unterschiedlichen Systematiken geschuldet und nur zur Information:
Es kann nach dieser Systematik auch jemand ohne Schulabschluss korrekt in der EG13 eingruppiert und bezahlt werden, müsste auch das bezüglich Abstandsgebot und der Petition betrachtet werden?

anonymus1453:

--- Zitat von: ScorpAeon am 08.07.2023 19:28 ---Guten Tag in die Runde!
Und zwar ist es so, ich arbeite in der Justiz in Niedersachen (Mittlerer Dienst, A7), laut der neuen EGO für die Angestellten wird nun jeder von ihnen, auch Quereinsteiger (!) direkt in E9a gesteckt. Gibt es da eigentlich auch für die Beamten in naher Zukunft pläne um deren Motivation aufrecht zu erhalten oder sollen wir das einfach "fressen"? Ich bin ehrlich, sollte das so kommen und dann sogar die ausgebildeten Justizfachwirte Jahrzehntelang weniger als die neu eingestellten Angestellten kassieren wird der Schuss denke ich gehörig nach hinten losgehen.

Und ich ärgere mich aktuell im Nachhinein, da ich als Angestellter bei meinem aktuellen Gericht angefangen habe (2019) und seit September 2021 verbeamtet bin. Jetzt würde man am Liebsten wieder zurück ins Angestelltenverhältnis bei derlei Ungerechtigkeiten, ich bin wirklich bedient. Man hört nur von den OLGs man sei sich dessen bewusst, aber es ist, oh Wunder, kein Geld da.
Dann wäre ich aber auch für eine strikte Umverteilung der Tätigkeiten, die neue Elite der E9a-Angestellten macht ordentlich Mehrarbeit bzw. das Kompliziertere Zeug, denn es sollte schon auch der Einsatz stimmen und die höherwertigen Tätigkeiten übernommen werden. Die bekommen als Quereinsteiger künftig mehr Geld als ein gelernter Rechtspfleger in seiner Anfangszeit. Irgendwas stimmt doch absolut nicht.

Sorry, aber gibt es eine Petition oder irgendetwas bei dem man sich dranhängen kann um hier für eine Angleichung für die Beamten im mittleren Dienst zu sorgen?

Entschuldigt meinen Unmut, aber micht stört das Thema aktuell mehr denn je. Auch wir können jeden Euro gebrauchen und sind nicht dafür da um nun nach hinten degradiert zu werden.

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So ist das Leben als Landesbeamter vor Allem im mD. Hart und unfair!

Der Obelix:
In der Begründung wird mal wieder unsachlich argumentiert (vor allem sachfremd). Hypotetische finanzielle spätere Entwicklungsmöglichkeiten dürfen meines Erachtens keine Rolle spielen.

Es sind schlicht sachfremde Erwägungen oder Vermutungen.

Auch ein Besoldungsunterschied von 33 € von A7 zu A 9 ist mit einer Begründung versehen, die einen erschauern lässt. Ein Verstoß gegen das Abstandsgebot ist es nicht, weil es nicht so viele Fälle gibt?!?!?!

Was ist das denn für eine denkweise?

Vor dem BverfG werden Einzelfälle verhandelt , also gilt es doch auch Einzelfälle zu betrachten.

Man man man.....

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