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Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
aaalterrr:
Hallo,
bei uns im Wohngebiet ist überall 30 km/h. Das ist bei jeder Einfahrt entsprechend beschildert. Allerdings fahren sogar Alteingessene hier deutlich schneller als 30.
Muss das OA tätig werden, wenn man anhand seiner subjektiven Wahrnehmungen die Fahrer mit den Kfzs und Kennzeichen mit "Tatort" meldet? Falls nein, warum nicht? Falls doch, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Muss das OA tätig werden, wenn man diesem anonym Fotos von Fahrzeugen, von denen das Kennzeichen auf den Fotos zu sehen ist, schickt, die z. B. auf Bürgersteigen parken, unter Angabe von Uhrzeit, Datum, Straße ...?
Wie verhält es sich beim Befahren von z. B. landwirtschaftlichen Wegen? Hier um die Ecke gibts einen, der sehr gerne als Abkürzung genutzt wird, und das leider nicht nur vom landwirtschaftlichen Verkehr, sondern von ganz normalen Fahrern sozusagen, die eben nicht "außenrum" fahren wollen.
Danke schon mal.
Grüße
Tagelöhner:
Wie wäre es mit einer Initiativbewerbung bei dem zuständigen Ordnungsamt als "Hilfssheriff"? Du könntest damit Deinen Traumjob gefunden zu haben...
aaalterrr:
--- Zitat von: Tagelöhner am 11.07.2023 19:08 ---Wie wäre es mit einer Initiativbewerbung bei dem zuständigen Ordnungsamt als "Hilfssheriff"? Du könntest damit Deinen Traumjob gefunden zu haben...
--- End quote ---
Danke, aber sorry. Das ist/sind keine Antwort/en auf meine Frage/n.
flip:
Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Opa:
Welche Rechtsgrundlage räumt der Verwaltungsbehörde ein Ermessen darüber ein, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt?
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