Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?
modesty:
--- Zitat von: aaalterrr am 11.07.2023 18:45 ---Hallo,
bei uns im Wohngebiet ist überall 30 km/h. Das ist bei jeder Einfahrt entsprechend beschildert. Allerdings fahren sogar Alteingessene hier deutlich schneller als 30.
Muss das OA tätig werden, wenn man anhand seiner subjektiven Wahrnehmungen die Fahrer mit den Kfzs und Kennzeichen mit "Tatort" meldet? Falls nein, warum nicht? Falls doch, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Muss das OA tätig werden, wenn man diesem anonym Fotos von Fahrzeugen, von denen das Kennzeichen auf den Fotos zu sehen ist, schickt, die z. B. auf Bürgersteigen parken, unter Angabe von Uhrzeit, Datum, Straße ...?
Wie verhält es sich beim Befahren von z. B. landwirtschaftlichen Wegen? Hier um die Ecke gibts einen, der sehr gerne als Abkürzung genutzt wird, und das leider nicht nur vom landwirtschaftlichen Verkehr, sondern von ganz normalen Fahrern sozusagen, die eben nicht "außenrum" fahren wollen.
Danke schon mal.
Grüße
--- End quote ---
Nein müssen Sie nicht. Rechtsgrundlage kenne ich grad nicht, aber die Stasi wurde m.E. mit der Wiedervereinigung abgeschafft.
Zinc:
Wenn du eine Verkehrsgefährdung in einem verkehrsberuhigten Bereich siehst, kannst du dich an die Polizei wenden. Snitch *hust* ;D Du kannst deinen netten Nachbarn dann anzeigen. Allerdings wird das schwierig, da deine Angaben nur auf einer von dir geschätzten Geschwindigkeit basieren. Das führt also zu gar nix. Solltest du dich allerdings mit anderen Snitches zusammen tun, könntet ihr eine Snitch-Allianz bilden und somit zumindest eine oder sogar regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen erwirken.
clarion:
Tja Ermessensspielräume hat jede Behörde bei jedem Verwaltungsakt.
Thomber:
--- Zitat von: Opa am 11.07.2023 20:35 ---Welche Rechtsgrundlage räumt der Verwaltungsbehörde ein Ermessen darüber ein, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt?
--- End quote ---
§ 47 OWiG
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.
_______________________________
btw, ich wusste nicht, dass das Ordnungsamt im Bereich des "fließenden Verkehrs" überhaupt tätig werden darf.
Muss neu sein.
_______________________________
--- Zitat ---Tja Ermessensspielräume hat jede Behörde bei jedem Verwaltungsakt.
--- End quote ---
Ja, sofern keine "Ermessensreduktion auf Null" vorliegt.
Floki:
Ordnungswidrigkeit = Opportunitätsprinzip
Straftat = Legalitätsprinzip
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version