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Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?

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Mask:

--- Zitat von: Thomber am 12.07.2023 07:21 ---
btw, ich wusste nicht, dass das Ordnungsamt im Bereich des "fließenden Verkehrs" überhaupt tätig werden darf.
Muss neu sein.


--- End quote ---

Nach § 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) obliegt es den Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Im Rahmen dieser Aufgabenzuweisung stellt die Verkehrsüberwachung eine der Aufgaben dar und dient der Sicherheit des Straßenverkehrs.

Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden ist § 3 der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12 November 2007 (GVBI. I S. 800), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2012 (GVBI. I S. 328) in der jeweils geltenden Fassung sowie § 1 Nr. 5 HSOG-DVO in der jeweils geltenden Fassung, die auch die Verwendung technischer Mittel zur Verkehrsüberwachung regelt.

So zumindest die Lage in Hessen, sollte anderswo aber ähnlich sein.

Thomber:
Danke Mask.
Ich weiß nur noch, dass damals als die Ordnungsämter ins Leben gerufen worden sind, durften sie nicht in den fließenden Straßenverkehr "eingreifen".    (Habe auch nie gesehen, dass so etwas passiert ist.)   Das OA durfte nur Kontrollen vornehmen, die sich auf abgestellte KFZ bezogen.

Suchte man heute bei Google, findet man:

"...Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich..."   

Aber in Hessen mag die Welt anders aussehen.

MoinMoin:

--- Zitat von: aaalterrr am 11.07.2023 18:45 ---Muss das OA tätig werden, wenn man diesem anonym Fotos von Fahrzeugen, von denen das Kennzeichen auf den Fotos zu sehen ist, schickt, die z. B. auf Bürgersteigen parken, unter Angabe von Uhrzeit, Datum, Straße ...?

--- End quote ---
Hier mal was zur rechtlichen Betrachtung von Falschparker Meldungen.
https://www.heise.de/news/DSGVO-Urteil-Buerger-duerfen-Falschparker-zum-Anzeigen-fotografieren-7328875.html

Und Bremen wurde wohl durch ein Verwaltungsgerichtsurteil vor geraumer Zeit dazu verknackt, gegen die Gehwegparker vorzugehen, bitte selber google.

BAT:
Was hat denn diese nervige Umwelthilfe hiermit wieder zu tun? Herr Resch ist für mich der absolute Anscheisser.

P.S.: natürlich darf man landwirtschaftliche Wege nutzen, wenn sie nicht besonders für den landwirtschaftlichen Verkehr gekennzeichnet sind.

Matze1986:
Stasi 2.0.....

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