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Pausenzeiten TVL

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MoinMoin:

--- Zitat von: Umlauf am 16.07.2023 12:28 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 16.07.2023 09:01 ---Darf aber geleistete Arbeit nicht kürzen.
Sondern höchstens den MA abmahnen, dass er die DV nicht einhält

--- End quote ---

Müsste in dem Fall nicht die Mittagspause auch erfasst/gestochen werden?

Bei uns wird sie es nicht, da wird einfach pauschal abgezogen. Das ist auch jedem bekannt. Es steht in der Dienstvereinbarung und gleichlautend in einer Dienstanordnung.

Ich vermute, dass es in vielen Behörden so laufen wird.
Theorie und Praxis

--- End quote ---
Wenn in der DV die Arbeitspausen am Arbeitsplatz nicht gebucht werden müssen und der AG eine freie Gestaltung der Pausen erlaubt, dann kann mMn der AG durchaus pauschal diese Zeiten als Verwaltungsvereinfachung abziehen, da er davon ausgehen kann, dass diese Pausen auch gemacht wurden. Steht ja in der DV😉

Wenn der AN aber nachweisen kann, dass er diese Pause nicht machen konnte, dann kann er die gestohlen Minuten sicherlich wieder zurück holen.

Umlauf:
Ah, danke.

Wie gut, dass hier niemand auf diese Idee kommt. Obwohl, das wäre ein interessantes Aha-Erlebnis mit die Personalverwaltung ;D

MoinMoin:
Ich finde diese Form der "Vertrauensarbeitszeit" absolut ok. Pauschales abziehen und wenn man mal irregulär zu viel abgezogen bekommen hat, dann holt man es sich auf den kleinen Dienstweg per Verwaltungsvereinfachung zurück und schiebt mal eine längere bezahlte Pause nach.
In vielen Ämtern gibt es doch auch Frühstücksrunden, die als Dienstbesprechung ohne Ausstempeln laufen.
Auch wenn dort nur 10% dienstliches besprochen wird.
Einer der Gründe warum nicht wenige im HomeOffice effizienter sind.

Thomber:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.07.2023 22:40 ---Wenn man aber 6 h und 10 Minuten in Gleitzeit gearbeitet hat, dann darf der Ag dir aber nicht die 10 Minuten kürzen. denn es ist einen geleistete Arbeit.

--- End quote ---


Ich kenne es so auf Bundesebene:
Die Zeit zwischen 6 Std. und 6,5 Std. werden autom. als Pausenzeit abgezogen. Erst danach, aber 6 Std. und 31 Minuten zählt die Arbeitszeit weiter.    Das ist falsch?

Poincare:

--- Zitat von: Thomber am 17.07.2023 07:53 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.07.2023 22:40 ---Wenn man aber 6 h und 10 Minuten in Gleitzeit gearbeitet hat, dann darf der Ag dir aber nicht die 10 Minuten kürzen. denn es ist einen geleistete Arbeit.

--- End quote ---


Ich kenne es so auf Bundesebene:
Die Zeit zwischen 6 Std. und 6,5 Std. werden autom. als Pausenzeit abgezogen. Erst danach, aber 6 Std. und 31 Minuten zählt die Arbeitszeit weiter.    Das ist falsch?

--- End quote ---

Meiner Meinung nach ist es richtig, wenn die Pause auch gemacht wurde, und natürlich falsch, wenn sie nicht gemacht wurde. Wenn du die 10 Minuten bei 6h 10 min am Anfang, in der Mitte, oder am Ende gemacht hast, alles korrekt. Hast du sie nicht gemacht, ist es theoretisch nicht korrekt, und du müsstest die 10 Minuten Geld einfordern, während der AG dich für nicht vereinbarungsgemäßes pausieren belangen müsste.

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