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Höhergruppierung mit Stufen vorweg Gewährung

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OfficeOnkel:
Hallo Zusammen,

Bei mir steht wahrscheinlich demnächst eine Höhergruppierung an, wenn mein AG mich nicht im Regen stehen lässt, was durchaus passieren kann...

Folgende Situation:
Aktuell bin ich in E10 / 3. Aber durch Stufenvorweggewährung (§ 16 Absatz 5 Satz 1) wurden mir als ich
in 10/2 war, 2 Stufen gewährt, also bekam ich 10/(2+2).  Aktuell bekomme ich also  E10/(3 + 1)

Ich sollte dann auf E11/3 kommen, was marginal weniger ist als E10/3+1).
Da sich die Vorweggewährung in einer Endgehaltsgruppe aufbraucht, ist meine Frage, gilt das auch bei einer Höhergruppierung, oder falle ich ohne Vorweggewährung einfach in E11/3 zurück?

Grüße

E15TVL:
§ 16 Abs. 5 wird individuell verhandelt und man kann im Rahmen des Erlaubten alles mögliche vereinbaren. Wenn ihr beispielsweise damals, als du noch in Stufe 2 warst, festgelegt habt, dass du bis zum Erreichen der Stufe 4 schon einmal das Entgelt der Stufe 4 (vorweg-)bekommst (10/2 + 2 bzw. 10/3 + 1), dann würdest du nach der Höhergruppierung nach E11/3 auch das Entgelt von E11/4 (E11/3 + 1) bekommen. Vorausgesetzt, es wurde bezüglich der Höhergruppierung nichts anderes vereinbart.

MoinMoin:
Und wenn da Steht man bekommt die Differenz zur Stufe EG10 S4 als Zulagen, dann bekommst du diese Differenz.

Also alle möglich nichts kann da beantwortet werden vom Forum, ohne den 100%igen Wortlaut der Vereinbarung zu kennen.

OfficeOnkel:
Servus,

vielen Dank zunächst für die Antworten!

bei mir in der Vereinbarung steht im Wortlaut:
"die Zahlung einer monatlichen Zulage in Höhe des jeweiligen Unterschiedsbetrages zwischen der aktuellen Stufe und der Stufe 4 der Endgeldgruppe 10."

Das heißt für mich ich würde den Differenzbetrag von E11/3 auf E10/4 als Zulage erhalten, wenn ich das richtig interpretiere.

E15TVL:
So würde ich es auch interpretieren, korrekt.

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