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Entlassung Beamter auf Lebenszeit

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FairBeam:
Hallo zusammen,

da ich mich beruflich verändern möchte und aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden möchte, wollte ich einmal in Erfahrung bringen, wie der Prozess bei einem Dienstherren in der Theorie ablaufen könnte.

Ich bin auf Lebenszeit im mD beim Bund (seit 01.01.2022) verbeamtet und würde mich gerne auf Antrag (§ 33 BBG) entlassen. Über die Konsequenzen, Vor- und Nachteile habe ich mir ausreichend Gedanken gemacht. Muss ich in meinem Antrag auf Entlassung ein konkretes Datum angeben, zu welchem ich die Entlassung beantrage? Grundsätzlich könnte mein Dienstherr mich ja dazu verpflichten noch mind. 3 Monate weiterhin meinem Dienst nachzugehen.

Auch wollte ich einmal erfragen, wie es mit der Nachversicherung funktioniert? Ist diese mit viel Papierkram etc. verbunden?

Vielen Dank schon einmal  :)

LG

Simba:
Die Nachversicherung wird quasi automatisch vollzogen, du kannst es aber auf Antrag bis 24Mon aufschieben um ggfs. wieder Beamter werden, dann sind Zeiten nicht verloren.

Ich habe bei meinem Antrag auf Entlassung ein Datum abgegeben, was exakt in 3Mon lag. Wollte da jegliche Diskussion umgehen. Sonst entscheidet letztendlich der Dienstherr.

FairBeam:
Danke für die Antwort! Das klingt plausibel. Die Thematik mit den 3 Monaten hatte ich nämlich auch überlegt. Dann geht man geregelt und hat einen sauberen Abschluss.

Organisator:

--- Zitat von: Simba am 21.07.2023 12:32 ---Die Nachversicherung wird quasi automatisch vollzogen, du kannst es aber auf Antrag bis 24Mon aufschieben um ggfs. wieder Beamter werden, dann sind Zeiten nicht verloren.

Ich habe bei meinem Antrag auf Entlassung ein Datum abgegeben, was exakt in 3Mon lag. Wollte da jegliche Diskussion umgehen. Sonst entscheidet letztendlich der Dienstherr.

--- End quote ---

Moooooment. Beim Bund gibt es die Möglichkeit, Altersgeld zu beziehen (entspricht von der Höhe genau der Pension), wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies ist finanziell wesentlich besser als eine Nachversicherung in der GRV. Dies ist im Vorfeld mit dem Dienstherrn zu besprechen.

flip:

--- Zitat von: Organisator am 21.07.2023 14:50 ---
--- Zitat von: Simba am 21.07.2023 12:32 ---Die Nachversicherung wird quasi automatisch vollzogen, du kannst es aber auf Antrag bis 24Mon aufschieben um ggfs. wieder Beamter werden, dann sind Zeiten nicht verloren.

Ich habe bei meinem Antrag auf Entlassung ein Datum abgegeben, was exakt in 3Mon lag. Wollte da jegliche Diskussion umgehen. Sonst entscheidet letztendlich der Dienstherr.

--- End quote ---

Moooooment. Beim Bund gibt es die Möglichkeit, Altersgeld zu beziehen (entspricht von der Höhe genau der Pension), wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies ist finanziell wesentlich besser als eine Nachversicherung in der GRV. Dies ist im Vorfeld mit dem Dienstherrn zu besprechen.

--- End quote ---
Das trifft Beamte ohne Pensionsanspruch ( < 5 Jahre pensionswirksame Zeiten) eher nicht.

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