Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Entlassung Beamter auf Lebenszeit
Organisator:
--- Zitat von: flip am 21.07.2023 15:51 ---
--- Zitat von: Organisator am 21.07.2023 14:50 ---
--- Zitat von: Simba am 21.07.2023 12:32 ---Die Nachversicherung wird quasi automatisch vollzogen, du kannst es aber auf Antrag bis 24Mon aufschieben um ggfs. wieder Beamter werden, dann sind Zeiten nicht verloren.
Ich habe bei meinem Antrag auf Entlassung ein Datum abgegeben, was exakt in 3Mon lag. Wollte da jegliche Diskussion umgehen. Sonst entscheidet letztendlich der Dienstherr.
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Moooooment. Beim Bund gibt es die Möglichkeit, Altersgeld zu beziehen (entspricht von der Höhe genau der Pension), wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies ist finanziell wesentlich besser als eine Nachversicherung in der GRV. Dies ist im Vorfeld mit dem Dienstherrn zu besprechen.
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Das trifft Beamte ohne Pensionsanspruch ( < 5 Jahre pensionswirksame Zeiten) eher nicht.
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korrekt, daher sollte TE mal schauen, ob er lange genug Beamter gewesen sein wird.
Rollo83:
--- Zitat von: Organisator am 21.07.2023 14:50 ---
--- Zitat von: Simba am 21.07.2023 12:32 ---Die Nachversicherung wird quasi automatisch vollzogen, du kannst es aber auf Antrag bis 24Mon aufschieben um ggfs. wieder Beamter werden, dann sind Zeiten nicht verloren.
Ich habe bei meinem Antrag auf Entlassung ein Datum abgegeben, was exakt in 3Mon lag. Wollte da jegliche Diskussion umgehen. Sonst entscheidet letztendlich der Dienstherr.
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Moooooment. Beim Bund gibt es die Möglichkeit, Altersgeld zu beziehen (entspricht von der Höhe genau der Pension), wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies ist finanziell wesentlich besser als eine Nachversicherung in der GRV. Dies ist im Vorfeld mit dem Dienstherrn zu besprechen.
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Wenn ich richtig informiert bin besteht die Möglichkeit auf Altersgeld nur mit Zustimmung des Dienstherren?
Bitte man um Entlassung ohne Zustimmung des Dienstherren besteht kein Anspruch auf Altersgeld und man wird in der tollen Rentenversicherung nachversichert.
PolareuD:
Eventuell wäre auch das eine Option: Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge.
https://www.dahag.de/c/ebs/beamtenrecht/kann-das-beamtentum-fuer-eine-arbeit-ausserhalb-des-oeffentlichen-dienstes-unterbrochen-werden-5517#:~:text=In%20dieser%20Situation%20kann%20eine,muß%20diese%20Beurlaubung%20bewilligt%20werden.
Organisator:
--- Zitat von: Rollo83 am 24.07.2023 13:36 ---Wenn ich richtig informiert bin besteht die Möglichkeit auf Altersgeld nur mit Zustimmung des Dienstherren?
Bitte man um Entlassung ohne Zustimmung des Dienstherren besteht kein Anspruch auf Altersgeld und man wird in der tollen Rentenversicherung nachversichert.
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Fast. Altersgeld ist zu gewähren, solange der Entlassung keine dringenden dienstlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Im Regelfall ist also Altersgeld zu gewähren, da Ziel ist, bei einer Entlassung auf Antrag die Nachteile für den Ex-Beamten im Bereich der Altersversorgung gering zu halten und somit eine stärkere Durchlässigkeit zwischen Beamtentum / öD und Privatwirtschaft zu ermöglichen.
Rollo83:
--- Zitat von: Organisator am 24.07.2023 14:16 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 24.07.2023 13:36 ---Wenn ich richtig informiert bin besteht die Möglichkeit auf Altersgeld nur mit Zustimmung des Dienstherren?
Bitte man um Entlassung ohne Zustimmung des Dienstherren besteht kein Anspruch auf Altersgeld und man wird in der tollen Rentenversicherung nachversichert.
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Fast. Altersgeld ist zu gewähren, solange der Entlassung keine dringenden dienstlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Im Regelfall ist also Altersgeld zu gewähren, da Ziel ist, bei einer Entlassung auf Antrag die Nachteile für den Ex-Beamten im Bereich der Altersversorgung gering zu halten und somit eine stärkere Durchlässigkeit zwischen Beamtentum / öD und Privatwirtschaft zu ermöglichen.
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Bei der dünnen Personaldecke könntze ich mir eher genau das Gegenteil vorstellen.
Das wären für mich zB dringende dienstliche Hintergründe, kein bzw. wenig Personal vorhanden und somit kann der Dienstposten nicht nachbesetzt werden.
Ich werde es Ende 2025 versuchen, wenn das Altersgeld abgelehnt wird ändert das für mich aber nichts ausser nätürlich dann später wenns mit 67 Jahren in die Rente geht.
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