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Entlassung Beamter auf Lebenszeit
Organisator:
--- Zitat von: Rollo83 am 24.07.2023 14:56 ---
--- Zitat von: Organisator am 24.07.2023 14:16 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 24.07.2023 13:36 ---Wenn ich richtig informiert bin besteht die Möglichkeit auf Altersgeld nur mit Zustimmung des Dienstherren?
Bitte man um Entlassung ohne Zustimmung des Dienstherren besteht kein Anspruch auf Altersgeld und man wird in der tollen Rentenversicherung nachversichert.
--- End quote ---
Fast. Altersgeld ist zu gewähren, solange der Entlassung keine dringenden dienstlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Im Regelfall ist also Altersgeld zu gewähren, da Ziel ist, bei einer Entlassung auf Antrag die Nachteile für den Ex-Beamten im Bereich der Altersversorgung gering zu halten und somit eine stärkere Durchlässigkeit zwischen Beamtentum / öD und Privatwirtschaft zu ermöglichen.
--- End quote ---
Bei der dünnen Personaldecke könntze ich mir eher genau das Gegenteil vorstellen.
Das wären für mich zB dringende dienstliche Hintergründe, kein bzw. wenig Personal vorhanden und somit kann der Dienstposten nicht nachbesetzt werden.
Ich werde es Ende 2025 versuchen, wenn das Altersgeld abgelehnt wird ändert das für mich aber nichts ausser nätürlich dann später wenns mit 67 Jahren in die Rente geht.
--- End quote ---
Personalmangel würde ich allenfalls als kurzfristiges dringendes dienstliches Problem sehen. Hier wäre es allenfalls eine Zeitfrage, bis Ersatz gefunden werden kann. Wenn dauerhaft Personalmangel besteht, ists kein dringender dienstlicher Hintergrund, sondern ein dauerhafter.
Rollo83:
--- Zitat von: Organisator am 24.07.2023 15:05 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 24.07.2023 14:56 ---
--- Zitat von: Organisator am 24.07.2023 14:16 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 24.07.2023 13:36 ---Wenn ich richtig informiert bin besteht die Möglichkeit auf Altersgeld nur mit Zustimmung des Dienstherren?
Bitte man um Entlassung ohne Zustimmung des Dienstherren besteht kein Anspruch auf Altersgeld und man wird in der tollen Rentenversicherung nachversichert.
--- End quote ---
Fast. Altersgeld ist zu gewähren, solange der Entlassung keine dringenden dienstlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Im Regelfall ist also Altersgeld zu gewähren, da Ziel ist, bei einer Entlassung auf Antrag die Nachteile für den Ex-Beamten im Bereich der Altersversorgung gering zu halten und somit eine stärkere Durchlässigkeit zwischen Beamtentum / öD und Privatwirtschaft zu ermöglichen.
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Bei der dünnen Personaldecke könntze ich mir eher genau das Gegenteil vorstellen.
Das wären für mich zB dringende dienstliche Hintergründe, kein bzw. wenig Personal vorhanden und somit kann der Dienstposten nicht nachbesetzt werden.
Ich werde es Ende 2025 versuchen, wenn das Altersgeld abgelehnt wird ändert das für mich aber nichts ausser nätürlich dann später wenns mit 67 Jahren in die Rente geht.
--- End quote ---
Personalmangel würde ich allenfalls als kurzfristiges dringendes dienstliches Problem sehen. Hier wäre es allenfalls eine Zeitfrage, bis Ersatz gefunden werden kann. Wenn dauerhaft Personalmangel besteht, ists kein dringender dienstlicher Hintergrund, sondern ein dauerhafter.
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Ich hoffe es, dein Wort in Gottes Ohr. Wäre natürlich schon deutlich besser mit 67 Altersgeld zu bekommen anstatt in der Rentenversicherung nachversichert zu werden.
Da ich in einem absoluten Mangelbereich (Bundeswehr Mangel AVR) tätig bin hab ich halt kein gutes Gefühl.
Vielleicht werde ich ja positiv überrascht oder bis Ende 2025 ändert sich noch irgendwas.
Organisator:
--- Zitat von: Rollo83 am 24.07.2023 15:59 ---Ich hoffe es, dein Wort in Gottes Ohr. Wäre natürlich schon deutlich besser mit 67 Altersgeld zu bekommen anstatt in der Rentenversicherung nachversichert zu werden.
Da ich in einem absoluten Mangelbereich (Bundeswehr Mangel AVR) tätig bin hab ich halt kein gutes Gefühl.
Vielleicht werde ich ja positiv überrascht oder bis Ende 2025 ändert sich noch irgendwas.
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Also dauerhaften Personalmangel würde ich als strukturelles Problem sehen. Dringend bedeutet vom Wortlaut her, dass etwas keinen Aufschub duldet und sofort erledigt werden muss. Dauerhaft dringend kann es daher nicht geben.
FairBeam:
Vielen Dank für alle Antworten! :) Ich konkretisiere einmal meine aktuelle Situation zum besseren Verständnis.
Ich bin seit 01.01.2022 im Beamtenverhältnis. Zuvor war ich als Angestellter tätig. Meine Probezeit wurde aufgrund meiner Berufserfahrung auf 1 Jahr reduziert. Daher bin ich seit dem 01.01.2023 Beamter auf Lebenszeit. Das hatte ich in meinem Ausgansthread falsch dargestellt bzw. mich vertan ;D
Demzufolge bin ich aktuell (Stand 25.07) seit fast 18 Monaten im Beamtenverhältnis und davon seit fast 7 Monaten auf Lebenszeit. Ich wechsele voraussichtlich ca. im Oktober oder November innerhalb des öD, bin dann allerdings beim neuen AG als Angestellter tätig. Eine Versetzung ist nicht möglich und an dieser habe ich auch kein Interesse.
Bezüglich des Austritts aus der PKV und den Wechsel in die GKV habe ich mich bereits informiert. Bezüglich des Altersgeldes bin ich mir unsicher. Ich denke, dass ich dann keinen Anspruch darauf haben werde. Ist es dann so, dass ich in der gesetzlichen RV nachversichert werde, also mein aktueller AG die Kosten der Nachversicherung trägt?
Rollo83:
--- Zitat von: FairBeam am 25.07.2023 11:38 ---Vielen Dank für alle Antworten! :) Ich konkretisiere einmal meine aktuelle Situation zum besseren Verständnis.
Ich bin seit 01.01.2022 im Beamtenverhältnis. Zuvor war ich als Angestellter tätig. Meine Probezeit wurde aufgrund meiner Berufserfahrung auf 1 Jahr reduziert. Daher bin ich seit dem 01.01.2023 Beamter auf Lebenszeit. Das hatte ich in meinem Ausgansthread falsch dargestellt bzw. mich vertan ;D
Demzufolge bin ich aktuell (Stand 25.07) seit fast 18 Monaten im Beamtenverhältnis und davon seit fast 7 Monaten auf Lebenszeit. Ich wechsele voraussichtlich ca. im Oktober oder November innerhalb des öD, bin dann allerdings beim neuen AG als Angestellter tätig. Eine Versetzung ist nicht möglich und an dieser habe ich auch kein Interesse.
Bezüglich des Austritts aus der PKV und den Wechsel in die GKV habe ich mich bereits informiert. Bezüglich des Altersgeldes bin ich mir unsicher. Ich denke, dass ich dann keinen Anspruch darauf haben werde. Ist es dann so, dass ich in der gesetzlichen RV nachversichert werde, also mein aktueller AG die Kosten der Nachversicherung trägt?
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Korekt, während der Zeit als Beamter werden die Beiträge für die Rentenversicherung durch den Dienstherrn nachgezahlt.
Bei solch einer kurzen Zeit als Beamter spielt das mit dem Altersgeld sowieso nur eine untergeordnete Rolle abr bei zB >10 Jahren macht es schon einen deutlichen Unterschied ob man Altersgeld bekommt oder in der GRV nachversichert wird.
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