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Entlassung Beamter auf Lebenszeit
flip:
--- Zitat von: FairBeam am 25.07.2023 11:38 ---Vielen Dank für alle Antworten! :) Ich konkretisiere einmal meine aktuelle Situation zum besseren Verständnis.
Ich bin seit 01.01.2022 im Beamtenverhältnis. Zuvor war ich als Angestellter tätig. Meine Probezeit wurde aufgrund meiner Berufserfahrung auf 1 Jahr reduziert. Daher bin ich seit dem 01.01.2023 Beamter auf Lebenszeit. Das hatte ich in meinem Ausgansthread falsch dargestellt bzw. mich vertan ;D
Demzufolge bin ich aktuell (Stand 25.07) seit fast 18 Monaten im Beamtenverhältnis und davon seit fast 7 Monaten auf Lebenszeit. Ich wechsele voraussichtlich ca. im Oktober oder November innerhalb des öD, bin dann allerdings beim neuen AG als Angestellter tätig. Eine Versetzung ist nicht möglich und an dieser habe ich auch kein Interesse.
Bezüglich des Austritts aus der PKV und den Wechsel in die GKV habe ich mich bereits informiert. Bezüglich des Altersgeldes bin ich mir unsicher. Ich denke, dass ich dann keinen Anspruch darauf haben werde. Ist es dann so, dass ich in der gesetzlichen RV nachversichert werde, also mein aktueller AG die Kosten der Nachversicherung trägt?
--- End quote ---
Für die Nachversicherung zahlt dein Dienstherr die AG-Beiträge nach. DIe AN-Beiträge gehen flöten. Zudem hat man als Beamter ja ein deutlich niedrigeres Brutto, was die Beiträge an die Rentenkasse weiter schmälert.
Altersgeld ist auch nicht wirklich attraktiv, da es im Gegensatz zur Pension um 15% gekürzt wird bei < 12 Jahren altersgeldfähiger Dienstzeit bzw. 5% ab 12 Jahren.
FairBeam:
Alles klar, danke! :) Bedeutet also, dass ich keinen Altersgeld Anspruch haben werde? Theoretisch müsste ich das Altersgeld wenn ja auch bereits mit dem Antrag auf Entlassung beantragen, oder?
flip:
--- Zitat von: FairBeam am 25.07.2023 12:45 ---Alles klar, danke! :) Bedeutet also, dass ich keinen Altersgeld Anspruch haben werde? Theoretisch müsste ich das Altersgeld wenn ja auch bereits mit dem Antrag auf Entlassung beantragen, oder?
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Ein Anspruch auf Altersgeld besteht eher nicht, da im Gegensatz zur Pension die Zeiten als TB im öD nicht zählen.
https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgung/Altersgeld/Anspruch-Altersgeld/anspruch-altersgeld_node.html
Umlauf:
--- Zitat von: Rollo83 am 25.07.2023 12:20 ---
--- Zitat von: FairBeam am 25.07.2023 11:38 ---Vielen Dank für alle Antworten! :) Ich konkretisiere einmal meine aktuelle Situation zum besseren Verständnis.
Ich bin seit 01.01.2022 im Beamtenverhältnis. Zuvor war ich als Angestellter tätig. Meine Probezeit wurde aufgrund meiner Berufserfahrung auf 1 Jahr reduziert. Daher bin ich seit dem 01.01.2023 Beamter auf Lebenszeit. Das hatte ich in meinem Ausgansthread falsch dargestellt bzw. mich vertan ;D
Demzufolge bin ich aktuell (Stand 25.07) seit fast 18 Monaten im Beamtenverhältnis und davon seit fast 7 Monaten auf Lebenszeit. Ich wechsele voraussichtlich ca. im Oktober oder November innerhalb des öD, bin dann allerdings beim neuen AG als Angestellter tätig. Eine Versetzung ist nicht möglich und an dieser habe ich auch kein Interesse.
Bezüglich des Austritts aus der PKV und den Wechsel in die GKV habe ich mich bereits informiert. Bezüglich des Altersgeldes bin ich mir unsicher. Ich denke, dass ich dann keinen Anspruch darauf haben werde. Ist es dann so, dass ich in der gesetzlichen RV nachversichert werde, also mein aktueller AG die Kosten der Nachversicherung trägt?
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Korekt, während der Zeit als Beamter werden die Beiträge für die Rentenversicherung durch den Dienstherrn nachgezahlt.
Bei solch einer kurzen Zeit als Beamter spielt das mit dem Altersgeld sowieso nur eine untergeordnete Rolle abr bei zB >10 Jahren macht es schon einen deutlichen Unterschied ob man Altersgeld bekommt oder in der GRV nachversichert wird.
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Die Nachzahlung geschieht auf Grundlage des niedrigeren Beamtenbrutto. Es ist niedriger, da als Beamter keine Beträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen.
FairBeam:
Alles klar, danke für die Antworten! Bedeutet also, dass ein Teil vom AG an die Rentenkasse zurückgezahlt wird und ich somit dann weniger eingezahlt habe, als wenn ich normal als Angestellter die Beiträge geleistet hätte?
Bezüglich des Antrags auf Entlassung hatte ich noch eine Frage. Es sieht danach aus, als dass ich meine neue Stelle ab dem 01.11 antreten werde.
Da ich die 3 Monate als Beamter noch Dienst leisten möchte (auch um die Diskussionen um einen früheren Entlassungszeitpunkt zu umgehen), würde ich kommenden Montag (31.07) meine Entlassung mit Wirkung zum 31.10.2023 beantragen. Dies ist dann ja ausreichend und kann mir auch nicht versagt werden, oder?
Den Antrag richte ich an meine zuständige Personalsachbearbeitung (auch im Schreiben?!), ist dies korrekt? Und reicht es aus, kurz zu schreiben, dass ich meine Entlassung mit Wirkung zum 31.10.2023 beantrage?
Danke im Voraus! :)
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