Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel innerhalb TV-L und Eingruppierung entspricht nicht der Ausschreibung
Kowl:
Servus zusammen,
ich stehe vor dem Wechseln innerhalb des TV-L. Aktuell bin ich als IT-Admin in der EG9b Stufe 3 tätig. Nun habe ich eine Zusage bei einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers erhalten, und zwar als IT-Koordinator im Bereich Sicherheit und Datenschutz. In der Stellenausschreibung wurde eine feste EG11 angegeben, ohne jegliche Zusätze wie "bis zu" oder "bei gleichwertigen Fähigkeiten" o.Ä. Als geforderter Abschluss wurde entweder ein Hochschulabschluss oder Berufserfahrung im Bereich IT-Administration genannt.
Jedoch wurde mir am Ende des Vorstellungsgesprächs mitgeteilt, dass eine Eingruppierung in die EG11 tarifrechtlich ohne Studium nicht möglich wäre und man mich stattdessen nur in die EG10 Stufe 3 eingruppieren könnte. Nach meinem Kenntnisstand muss seit der neuen EGO 2021 für IT-Beschäftigte die Tätigkeit der Entgeltgruppe entsprechen, um in diese eingruppiert zu werden, somit ist ein Studium nicht mehr zwanghaft erforderlich. Liege ich da richtig? Und wäre das nicht eigentlich eine irreführende Stellenausschreibung?
Des Weiteren stellt sich die Frage, ob man mich einfach versetzen könnte und das dann als eine Höhergruppierung gilt, oder ob ich selbst in meiner aktuellen Dienststelle kündigen müsste, um mich neu in der anderen Dienststelle einstellen zu lassen. Mir wäre es lieber, selbst zu kündigen und mich anschließend neu einstellen zu lassen, damit meine aktuelle Dienststelle nicht weiß, wo ich zukünftig tätig sein werde. Bei einer Höhergruppierung würde ich wahrscheinlich von der Stufe 3 auf die 2 zurückgestuft werden. Das könnte ich über eine Kündigung und anschließende Neueinstellung mit Anerkennung der förderlichen Zeiten vermeiden, und ich wäre weiterhin in Stufe 3, jedoch in EG10/11. Liege ich hier richtig?
Wie seht ihr das, wir würdet ihr in meiner Lage vorgehen? Ich bin für jede Hilfe, Rat, Tipp usw. sehr dankbar.
Beste Grüße!
E15TVL:
--- Zitat von: Kowl am 24.07.2023 00:03 ---Servus zusammen,
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Hallo :)
--- Zitat von: Kowl am 24.07.2023 00:03 ---ich stehe vor dem Wechseln innerhalb des TV-L. Aktuell bin ich als IT-Admin in der EG9b Stufe 3 tätig. Nun habe ich eine Zusage bei einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers erhalten, und zwar als IT-Koordinator im Bereich Sicherheit und Datenschutz. In der Stellenausschreibung wurde eine feste EG11 angegeben, ohne jegliche Zusätze wie "bis zu" oder "bei gleichwertigen Fähigkeiten" o.Ä. Als geforderter Abschluss wurde entweder ein Hochschulabschluss oder Berufserfahrung im Bereich IT-Administration genannt.
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Was in der Stellenausschreibung steht an Entgeltgruppe, persönlichen Voraussetzungen, usw. ist für die Eingruppierung egal.
--- Zitat von: Kowl am 24.07.2023 00:03 ---Jedoch wurde mir am Ende des Vorstellungsgesprächs mitgeteilt, dass eine Eingruppierung in die EG11 tarifrechtlich ohne Studium nicht möglich wäre und man mich stattdessen nur in die EG10 Stufe 3 eingruppieren könnte. Nach meinem Kenntnisstand muss seit der neuen EGO 2021 für IT-Beschäftigte die Tätigkeit der Entgeltgruppe entsprechen, um in diese eingruppiert zu werden, somit ist ein Studium nicht mehr zwanghaft erforderlich. Liege ich da richtig? Und wäre das nicht eigentlich eine irreführende Stellenausschreibung?
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Also dass es "tarifrechtlich ohne Studium nicht möglich wäre" ist eine Lüge. Zeugt wieder mal von völliger Ahnungslosigkeit und Inkompetenz der Personaler. Typisch. Nimm am besten den Telefonhörer in die Hand und verweise auf Teil II - Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen - Nr. 11 - Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik - der Entgeltordnung zum TV-L. Dort wird man sehen können, dass man als "IT'ler" sogar ohne Berufsausbildung o. ä. bis in Entgeltgruppe 13 kommen kann. Und da "IT" eine Mangelbranche ist und man dich ja auch offensichtlich haben möchte, solltest du eine gute "Verhandlungsgrundlage" haben.
--- Zitat von: Kowl am 24.07.2023 00:03 ---Des Weiteren stellt sich die Frage, ob man mich einfach versetzen könnte und das dann als eine Höhergruppierung gilt, oder ob ich selbst in meiner aktuellen Dienststelle kündigen müsste, um mich neu in der anderen Dienststelle einstellen zu lassen. Mir wäre es lieber, selbst zu kündigen und mich anschließend neu einstellen zu lassen, damit meine aktuelle Dienststelle nicht weiß, wo ich zukünftig tätig sein werde. Bei einer Höhergruppierung würde ich wahrscheinlich von der Stufe 3 auf die 2 zurückgestuft werden. Das könnte ich über eine Kündigung und anschließende Neueinstellung mit Anerkennung der förderlichen Zeiten vermeiden, und ich wäre weiterhin in Stufe 3, jedoch in EG10/11. Liege ich hier richtig?
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Die Versetzung ist das richtige Instrument. Ja, du würdest dabei von E 9b Stufe 3 nach E 11 Stufe 2 höhergruppiert werden. Nagel mich jetzt nicht auf die gesetzlichen Grundlagen fest, aber ein Kündigen und dann ein Neueinstellen beim selben Arbeitgeber geht soweit ich weiß nicht. Es müsste jedenfalls zwischen Kündigung und Neueinstellung eine gewisse Zeitspanne liegen. Damit erübrigt sich auch die Frage nach den Verhandlungen hinsichtlich förderlicher Zeiten.
--- Zitat von: Kowl am 24.07.2023 00:03 ---Wie seht ihr das, wir würdet ihr in meiner Lage vorgehen? Ich bin für jede Hilfe, Rat, Tipp usw. sehr dankbar.
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Ich würde den neuen AG festnageln die E 11 zu geben und ansonsten nicht wechseln. Wenn du dich einmal mit der E 10 f***en lässt, wird man dich auch in der E 10 vergammeln lassen. Parallel könntest du versuchen beim aktuellen Arbeitgeber was über § 16 Abs. 5 zu erreichen. Schließlich hast du einen Abwandungswillen und könntest darüber argumentieren.
Wenn das alles nicht klappt: Wachsam bleiben! Eine E 11 im IT-Bereich ist selbst ohne Berausausbildung nicht mehr unüblich.
MoinMoin:
--- Zitat von: E15TVL am 24.07.2023 06:36 ---Also dass es "tarifrechtlich ohne Studium nicht möglich wäre" ist eine Lüge. Zeugt wieder mal von völliger Ahnungslosigkeit und Inkompetenz der Personaler. Typisch. Nimm am besten den Telefonhörer in die Hand und verweise auf Teil II - Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen - Nr. 11 - Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik - der Entgeltordnung zum TV-L. Dort wird man sehen können, dass man als "IT'ler" sogar ohne Berufsausbildung o. ä. bis in Entgeltgruppe 13 kommen kann. Und da "IT" eine Mangelbranche ist und man dich ja auch offensichtlich haben möchte, solltest du eine gute "Verhandlungsgrundlage" haben.
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Dem kann ich nur zustimmen.
Warum es immer noch Personaler gibt, die bei gewissen Tätigkeiten sich vehement dagegen verwehren die Rechtsmeinung einzunehmen, dass EG10 Fg2 anwendbar ist, zeugt von deren Inkompetenz, sowohl im Tarifrecht, als auch im Personalmanagment (bei der Mangelware ITler).
--- Zitat ---Die Versetzung ist das richtige Instrument. Ja, du würdest dabei von E 9b Stufe 3 nach E 11 Stufe 2 höhergruppiert werden. Nagel mich jetzt nicht auf die gesetzlichen Grundlagen fest, aber ein Kündigen und dann ein Neueinstellen beim selben Arbeitgeber geht soweit ich weiß nicht. Es müsste jedenfalls zwischen Kündigung und Neueinstellung eine gewisse Zeitspanne liegen. Damit erübrigt sich auch die Frage nach den Verhandlungen hinsichtlich förderlicher Zeiten.
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Kündigung und Neueinstellung beim gleichen AG geht mWn auch nahtlos.
Voraussetzung ist aber eine echte Kündigung und Vertragsabwicklung, d.h. Urlaub abgegolten, Gleitzeit auf 0 etc. Also der Vorgang muss wie zwischen fremden Firmen ablaufen.
Zu glauben, dass die alte Dienststelle nicht mitbekommt, wohin die Reise geht ist Naiv.
Und klar könnten förderliche Zeiten anerkannt werden, wenn es für diese attraktive Stelle keine Mitbewerber gibt.
Denn ich denke knapp 70T€ ist auch in der freien Wirtschaft nicht für jeden Fachinformatiker erreichbar.
Musst du allerdings vorher verhandeln und im AV fixiert haben, denn sonst ist bei Neueinstellung Stufe 1 gesetzt.
Und bei der offensichtlichen Qualität der Personaler bezweifle ich, dass die das machen.
--- Zitat von: Kowl am 24.07.2023 00:03 ---Wie seht ihr das, wir würdet ihr in meiner Lage vorgehen? Ich bin für jede Hilfe, Rat, Tipp usw. sehr dankbar.
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Ich würde den neuen AG festnageln die E 11 zu geben und ansonsten nicht wechseln. Wenn du dich einmal mit der E 10 f***en lässt, wird man dich auch in der E 10 vergammeln lassen. Parallel könntest du versuchen beim aktuellen Arbeitgeber was über § 16 Abs. 5 zu erreichen. Schließlich hast du einen Abwandungswillen und könntest darüber argumentieren.
Wenn das alles nicht klappt: Wachsam bleiben! Eine E 11 im IT-Bereich ist selbst ohne Berausausbildung nicht mehr unüblich.
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Sehe ich auch so:
Du hast die Fäden in der Hand und kannst partiell dem AG diktieren, was deine Bedingungen sind.
Zunächst freundlich nachfragen, warum EG10 Fg2 ihrer Meinung nach nicht anwendbar ist nicht und du da eine andere Rechtsmeinung hast.
Dann kannst du entweder die Stelle annehmen und die EG11 "einklagen" oder vorab den Verantwortlichen beim AG (nicht den Personaler, sondern denjenigen, der dich brauch) darauf hinweisen, dass es da eine Diskrepanz in de Rechtsauffassung gibt und er möge sich mal mit der Personalabteilung zusammensetzen, da du nur für die tariflich korrekten EG11 die Stelle antreten wirst.
Kowl:
Vielen Dank für eure Hilfe! Leider war ich am Telefon etwas zu euphorisch und habe überstürzt gehandelt. Ich bat darum, dass die Möglichkeit einer Einstufung in die EG11 erneut geprüft wird, da ich glaube, dass dies auch ohne ein abgeschlossenes Studium möglich ist. Allerdings habe ich auch zugestimmt, dass ich bereit wäre, eine EG10-Position anzunehmen, falls es mit der EG11 nicht klappen sollte.
Man bat mich um etwas Zeit, um zu klären, wie eine Einstufung in die EG11 für mich möglich wäre, möglicherweise durch verschiedene Zertifizierungen, die im Laufe der Zeit durchgeführt werden könnten. Nun bin ich mir unsicher, ob ich nochmal Kontakt aufnehmen sollte, um auf diese Situation hinzuweisen und meine telefonische Zusage bezüglich der EG10 zu revidieren. Ich weiß nicht, wie das ankommen würde und bin in dieser Hinsicht unsicher.
Es gab in der Vergangenheit heftige Meinungsverschiedenheiten bezüglich der EGO 2021 für IT-Beschäftigte. Dadurch ist das Verhältnis sehr schlecht geworden. Es gab auch andere Themen, die in der Vergangenheit angesprochen wurden und die dem Dienstherrn nicht gefielen. Aus diesem Grund war ich nach der telefonischen Zusage zunächst euphorisch und habe unüberlegte Zusagen gemacht.
Ich persönlich würde es mit der Kündigung bevorzugen, mein Ziel ist es, eine "Rückstufung" zu vermeiden. Es ist zwar wahrscheinlich, dass meine aktuelle Dienststelle von meinem eventuell neuen Dienststelle erfahren wird, aber ich würde es lieber nicht direkt erfahren lassen, da ich dabei ein ungutes Bauchgefühl habe.
EG10 FG2: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt"
Muss man nicht selbst in der Entgeltgruppe 10 eingestuft sein? So liest es sich zumindest.
--- Zitat von: MoinMoin am 24.07.2023 07:24 ---Dann kannst du entweder die Stelle annehmen und die EG11 "einklagen" oder vorab den Verantwortlichen beim AG (nicht den Personaler, sondern denjenigen, der dich brauch) darauf hinweisen, dass es da eine Diskrepanz in de Rechtsauffassung gibt und er möge sich mal mit der Personalabteilung zusammensetzen, da du nur für die tariflich korrekten EG11 die Stelle antreten wirst.
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Daran hatte ich auch gedacht. Ich möchte jedoch eine juristische Auseinandersetzung vermeiden, da ich Bedenken habe, dass es mir emotional schwerfallen würde, zur Arbeit zu gehen, während ein solcher Prozess läuft. Frühere Versuche, die Eingruppierung über die EGO 2021 für IT-Beschäftigte prüfen zu lassen, haben zu einer unerwarteten Eskalation geführt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Kowl am 24.07.2023 08:29 ---EG10 FG2: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt"
Muss man nicht selbst in der Entgeltgruppe 10 eingestuft sein? So liest es sich zumindest.
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Keine Ahnung wo du das her hast?
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
103
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Das ist EG10 Fg2 du hast EG11fg2 zitiert
Wenn also der AG der Meinung ist, dir nur EG10 geben zu können, wegen fehlender Voraussetzung in der Person, dann muss er begründen können, warum die Tätigkeiten nicht der EG10Fg2 entsprechen.
(Ich weiß allerdings nicht wie es vor Gericht ablaufen würde, wenn du gegen diese EG-1 angehen würdest.
Ob du begründen müsstest, dass die Tätigkeiten auch die Fg2 erfüllen, oder ob der AG begründen müsste, dass fg2 nicht anzuwenden ist)
Und nochmal: förderliche Zeiten (und somit bei Neueinstellung die Stufe 3 bei dir) kann tariflich der AG nur anerkennen, wenn:
a) entsprechenden Zeiten existieren
b) du der einzige geeignete Kandidat bist
c) du sonst nicht kommen würdest
Und wenn du verständlicherweise Probleme damit hast, gegenüber deinem AG deine Rechte durchzusetzen oder für deine Wünsche zu kämpfen, dann bleibt nur Kröte schlucken oder anderen AG suchen.
--- Zitat von: Kowl am 24.07.2023 08:29 ---Man bat mich um etwas Zeit, um zu klären, wie eine Einstufung in die EG11 für mich möglich wäre, möglicherweise durch verschiedene Zertifizierungen, die im Laufe der Zeit durchgeführt werden könnten.
--- End quote ---
Das zeigt deutlichste, dass sie Tarifrecht nicht verstehen.
Durch Zertifizierungen (und damit deine persönliche Weiterbildung) soll sich jetzt die auszuübenden Tätigketien wie ändern?
Überhaupt nicht!
Also glauben sie dich durch Zertifizierungen auf dem Level sonstiger Beschäftigter zu hieven (lächerlich, auch tarifwidrig)
Sie bewerten also die EG anhand der Person, die sie besetzen soll und nicht anhand der auszuübenden Tätigkeiten (Kardinalfehler) und so was von falsch weil Beamten gedöns!
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