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Das leidige Thema der Personalakteneinsicht bei neuer Bewerbung

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Gerdasee:
Hallo!

Kurz und knapp: Ich bin aktuell an Burnout erkrankt und im Zuge der Rehabilitation kam heraus, dass die Ausübung einer neuen Tätigkeit nun unausweichlich ist. Fakt ist also, dass ich mich von TVöD nach TVL bewerben möchte. Es soll also der öD bleiben.

Allerdings folgender Satz bei der Stellenausschreibung für ein sehr unwohles Gefühl:

"Beschäftigte des öffentlichen Dienstes legen bitte auch die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht mit Angabe der personalaktenführenden Stelle bei."

Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, keine Abmahnung, etc. und meinen Dienst immer ordentlich und gewissenhaft erledigt. Allerdings bin ich nun über ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Dieser Umstand ist bestimmt in der Personalakte ersichtlich oder? Eine Bewerbung und anschließende Akteneinsicht der neuen Behörde würde also sicherlich zum Ausschluss im Verfahren führen..

Welche Möglichkeiten habe ich erfahrungsgemäß? Eine Bewerbung ohne Einverständniserklärung schicken? Es also quasi darauf "ankommen lassen"? Oder habe ich hinsichtlich der Erkrankung nichts zu befürchten?

Ich hätte die Stelle gern.. Jedoch weiß ich überhaupt nicht wie ich mich in meinem Fall taktisch klug verhalten sollte.

Danke im Voraus für die Antworten.

E15TVL:
Ich kenne es aus aus meinem Land eigentlich nur so, dass die Personalakteneinsicht nur bei Bewerbern desselben Arbeitgebers (Land) gefordert wird. Hier scheint das Land Berlin wohl aber etwas großzügiger "zugreifen" zu wollen.

An deiner Stelle würde ich den Passus ignorieren und nur auf Nachfrage die Einverständniserklärung erteilen.

Gerdasee:

--- Zitat von: E15TVL am 27.07.2023 13:22 ---Ich kenne es aus aus meinem Land eigentlich nur so, dass die Personalakteneinsicht nur bei Bewerbern desselben Arbeitgebers (Land) gefordert wird. Hier scheint das Land Berlin wohl aber etwas großzügiger "zugreifen" zu wollen.

An deiner Stelle würde ich den Passus ignorieren und nur auf Nachfrage die Einverständniserklärung erteilen.

--- End quote ---

Danke für die Antwort! Ist es denn allgemein bekannt, ob Zeiten der Arbeitsunfähigkeit in der Personalakte vermerkt werden und diese auch weitergegeben werden dürfen?

Tagelöhner:
Im Zweifel einfach keine Einverständniserklärung geben und mit dem Risiko leben, dass man ggf. nicht zum Zug kommt. Wenn man im Verfahren sonst der geeignetste Bewerber ist, dürfen sie sich halt Gedanken machen, ob sie nicht doch darauf verzichten.

sigma5345:
Ich schätze es kommt auch ein bisschen auf den zeitlichen Horizont an in dem der neue AG seine Einstellung durchziehen will. Der alte Arbeitgeber wartet in der Regel ja nicht drauf das Teil endlich verschicken zu können und da kann es sicherlich auch etwas dauern. Also hilft es vielleicht den Vermerk wegzulassen und erst am Ende der Bewerbungsfrist das ganze loszuschicken.
Bei bisher 4 Wechseln wurde trotz Einverständniserklärung meine Akte vor dem Vorstellungsgespräch nur einmal tatsächlich angefordert.

Ich weiß nicht, ob es eine generelle Vorschrift gibt, von meinem letzten AG weiß ich aber, dass neben der Personalakte auch eine "Bezügeakte" geführt wurde. In der waren dann beispielsweise die Krankzeiten drin aber die wurde bei solchen Anforderungen nicht verschickt. Es könnte aber sein, dass im Rahmen eines BEM verschickte Schreiben enthalten sind.

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