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Das leidige Thema der Personalakteneinsicht bei neuer Bewerbung

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Umlauf:
Innerhalb des AG Bund wandert die Pers-Akte mit dem Mitarbeiter.

PhoenixDea:
Bei meiner letzten Bewerbung wollte die neue Dienststelle auch Einsicht in die Krankheitstage haben.
Ich hatte im Vorfeld meine Einverständnis zur Akteneinsicht erklärt und die PA-führende Stelle hat den Teil mit den Krankheitstagen nicht mitgeschickt. Ich musste noch einmal eine extra Erklärung abgeben, dass auch dieser Teil eingesehen werden darf.
Vermutlich läuft es überall ein bisschen anders.

Umlauf:

--- Zitat von: PhoenixDea am 28.07.2023 09:35 ---Bei meiner letzten Bewerbung wollte die neue Dienststelle auch Einsicht in die Krankheitstage haben.
Ich hatte im Vorfeld meine Einverständnis zur Akteneinsicht erklärt und die PA-führende Stelle hat den Teil mit den Krankheitstagen nicht mitgeschickt. Ich musste noch einmal eine extra Erklärung abgeben, dass auch dieser Teil eingesehen werden darf.
Vermutlich läuft es überall ein bisschen anders.

--- End quote ---

Krankengeschichten sollten Teil der Nebenakte sein, die normalerweise das Haus nicht verlässt und es maximale Aufbewahrungsfristen gibt.

Faunus:
Hätte irgendein AG-Vertreter bei meinen Versetzungen die Einsicht vor der Zusage in irgendeinerweise eingefordert, hätte ich "postwendend" abgesagt. Da steht nichts drin, was im Bewerbungsgespräch nicht auch erfragt werden könnte bzw. sowieso dem Bewerbungsschreiben beiliegt (z.B. Arbeitszeugnisse).

Für einige mag das hier inzwischen ein Verwaltungsakt sein. Für mich ist es ein zur Schau stellen von Inkompetenz & Desinteresse gegenüber dem Bewerber. Was machen diese "Sesselpupser" bloss, wenn sich jemand aus der PW bewirbt? Mit einer Einverständniserklärung bei der Firma rumwedeln, um in die dortige Pers.-Akte vom MA reinzugucken? Lächerlich!

Ein wesentliches Problem bei der Personalgewinnung im ÖD ist in diesem Thread angesprochen. So etwas stößt m.M. nach jeden potentiellen "Leistungsträger/Systemträger" ab.

Tyrion:
Nicht jeder Bewerber ist auch ein Leistungsträger. Daher halte ich es für völlig legitim, wenn ein Arbeitgeber Einsicht in die frühere Personalakte des Bewerbers nimmt. Es hat auch nichts mit Inkompetenz & Desinteresse gegenüber einem Bewerber zu tun, wenn sich der Arbeitgeber ein genaueres Bild über die bisherigen Leistungen des Bewerbers machen will, um sich nicht unnötige Problemfälle ins Haus zu holen.

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